Steuererklärung Für wen sich der Steuerberater lohnt

Quelle: imago images

Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Steuersoftware – Hilfe bei der Steuererklärung kostet etwas, kann aber auch viel bringen. Für wen sich welche Option eignet.

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Die Ruheständlerin aus Düsseldorf ist empört. Die kostenlose Software „ElsterFormular“ für die Steuererklärung der Finanzverwaltung gibt es dieses Jahr letztmals. Nun soll sie auf das Onlineportal „Mein Elster“ umsteigen. Das Kürzel „Elster“ steht dabei für „elektronische Steuererklärung“. Das Online-Portal „Mein Elster“ ist zwar ebenfalls kostenfrei nutzbar, verlangt ihr aber eine neue Eingewöhnung ab. Nun denkt sie über einen Umstieg nach, vielleicht auf eine kommerzielle Steuer-Software oder doch mit persönlicher Beratung, etwa beim Lohnsteuerhilfeverein.

Braucht es bei der Steuererklärung Unterstützung? Und, wenn ja, welche? Die Antwort auf diese Fragen hängt stark von Einkünften und Ausgaben ab – und von den eigenen Präferenzen. Wer nur als Angestellter sein Gehalt verdient, in der Nähe der Arbeit wohnt, und auch sonst keine größeren steuerlich relevanten Ausgaben hat, der kann die Steuererklärung durchaus auf eigene Faust erledigen. Neben den Papier-Steuerformularen – die es weiterhin gibt – bietet sich hier tatsächlich das Onlineportal „Mein Elster“ an. Digital können Zusatzfunktionen genutzt werden, etwa die Übernahme von Vorjahresdaten oder auch das Laden aktueller Daten, aus der Lohnsteuerbescheinigung oder vom Anbieter einer Riester-Rente etwa. Das beschleunigt die Steuererklärung deutlich und reduziert das Risiko von Tippfehlern.

Infrage kommt die Steuererklärung auf eigene Faust vor allem für alle, die zumindest etwas steuerlichen Überblick haben. Wer hingegen unsicher ist, ob Ausgaben und Einnahmen für die Steuererklärung wichtig sind oder nicht, der läuft so schnell Gefahr, etwas zu vergessen. Das kann entweder teuer werden, wenn absetzbare Ausgaben nicht eingetragen werden, oder schlimmstenfalls rechtlich heikel, wenn zum Beispiel nicht versteuerte Nebeneinkünfte in der Steuererklärung vergessen werden.

Welche Unterstützung hilft dann weiter? Betrachten wir ein paar Mustertypen von Steuerzahlern:

1. Die sparsame Ruheständlerin.
Sie kennt sich steuerlich ein wenig aus, technisch eher nicht.

Kommen wir zurück zur Düsseldorfer Ruheständlerin. Sie hat sich all die Jahre tapfer durch ihre Steuererklärung gekämpft. Jahr für Jahr hat sich wenig geändert, größere Nebeneinkünfte neben der gesetzlichen Rente hat sie nicht. Für die Zinsen auf Tages- und Festgeld-Konten – derzeit ohnehin überschaubar – führt die Bank bereits die Abgeltungsteuer ab, soweit der Sparer-Pauschbetrag mit steuerfreien Erträgen von bis zu 801 Euro pro Jahr und Person überschritten ist.

Geld verschenken will sie bei der Steuer aber nicht. Genau das droht ihr aber doch. So hat sie als Mieterin beispielsweise nie darauf geachtet, dass einige Posten ihrer Nebenkostenabrechnung, etwa die Lohnkosten des Hausmeisters, bei der Steuer zählen. Als „haushaltsnahe Dienstleistung“ stehen ihr dafür 20 Prozent Steuerabzug zu. Und ihre Kapitalerträge könnten steuerlich trotz des bereits erfolgten Abgeltungsteuerabzugs doch relevant sein, etwa wenn ihr persönlicher Steuersatz unter dem Wert der pauschalen Abgeltungsteuer liegt (rund 26,4 Prozent inklusive Soli, ohne Kirchensteuer). Auch spezielle Freibeträge für ältere Steuerzahler, wie der „Altersentlastungsbetrag“, könnten dazu führen, dass die Kapitalerträge in der Steuererklärung genannt werden sollten, weil dann weniger Steuer anfällt. Ohne externe Hilfe kann so etwas schnell unter den Tisch fallen.

Digitale Steuerhelfer, wie Software oder Apps fürs Smartphone, sind der Ruheständlerin zu kompliziert. Dabei eignen sich vor allem browserbasierte Dienste, wie Smartsteuer oder Wiso SteuerWeb, durchaus auch für technisch wenig versierte Nutzer. Die Ruheständlerin bevorzugt nun aber eine persönliche Beratung. Ein Steuerberater würde sich für sie kaum lohnen, weil das zu zahlende Honorar übermäßig ins Gewicht fiele. Eine gute Alternative wäre ein Lohnsteuerhilfeverein. Dessen Beratung dürfen Angestellte, Beamte, Unterhaltsempfänger, Azubis und Studenten sowie Rentner und Pensionäre nutzen.

Einzige Bedingung: Neben Lohn, Unterhalt oder Renten dürfen die Interessenten nicht im größeren Stil andere Einkünfte erzielen. Seit Jahresanfang liegt die Grenze für die Nebeneinkünfte, etwa bei Vermietung, bei 18.000 Euro pro Jahr, bei Ehepartnern doppelt so viel. Generell ausgeschlossen vom Service der Lohnsteuerhilfevereine sind Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, aber zum Beispiel auch Betreiber einer Fotovoltaikanlage, die steuerlich als Unternehmer gelten.

Mitglieder der Vereine zahlen, neben einmalig meist 10 bis 15 Euro Eintrittsgebühr, nur einen einkommensabhängigen Festpreis. Bei 50.000 Euro Bruttojahreseinkommen wären es bei den größten Lohnsteuerhilfevereinen etwa 150 bis 170 Euro, bei 80.000 Euro 200 bis 245 Euro. Die Beitragsobergrenze liegt bei 330 bis 375 Euro im Jahr. Unsere Beispiel-Rentnerin müsste hier mit weniger als 200 Euro an Kosten im Jahr rechnen. Sowohl die Erstellung der Steuererklärung als auch die laufende steuerliche Beratung wären dafür drin. Das ist für sie ein faires Angebot.

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