Steuererklärung So vermeiden Sie lästige Nachfragen

Seite 3/3

Private Kfz-Nutzung

Die Angaben zur privaten Nutzung eines Firmenwagens betreffen sowohl Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen vom Arbeitgeber gestellt bekommen als auch Selbstständige, die ihr zum Betriebsvermögen gehörendes Fahrzeug für private Fahrten benutzen. Laut Rauhöft vom NVL passiert es in der Praxis bei hohen Fahrtkosten generell, dass die Finanzämter die Laufleistung des Autos abfragen, um die Plausibilität der Angaben zu überprüfen. In solchen Fällen sollten Steuerzahler daher immer mit Nachfragen vom Finanzamt rechnen.

Bei privater Nutzung eines Dienstwagens durch den Arbeitnehmer stehen zwei Modelle zur Verfügung, um den privaten Nutzungsvorteil zu versteuern. Einerseits die Ein-Prozent-Regel, nach der jährlich ein Prozent des Neuwagenpreises als geldwerter Vorteil pauschal versteuert wird. Andererseits können Steuerpflichtige auch ein Fahrtenbuch führen, wenn sie glauben, sich dadurch steuerlich besser zu stellen, weil der private Nutzungsanteil geringer ist als die Ein-Prozent-Regel unterstellt. „Wer die Fahrtenbuch-Variante wählt, sollte dieses sehr sorgfältig und korrekt führen, denn Fahrtenbücher werden von den Finanzämtern immer penibel und intensiv geprüft“, sagt Steuerrechtsexpertin Klocke.

Die besten Finanzämter Deutschlands
Der Briefkasten des Finanzamtes in Euskirchen (NRW) Quelle: APN
Berlin-Zehlendorf Quelle: dpa
Das als Edelstein- und Garnisonsstadt bekannte Idar-Oberstein bietet seinen 28.300 Einwohnern ein kundenfreundliches Finanzamt an. Quelle: dpa
Rang 9: Oldenburg Niedersachsen (2,85 Punkte im Schnitt) schafft es in der Länderwertung gerade mal auf Platz 14 von 16. Das Amt Oldenburg allerdings sticht mit 4,65 Punkten deutlich positiv hervor. Quelle: dpa
Rang 7: Koblenz Koblenz ist mehr als 2000 Jahre alt, Teile der Stadt zählen zum UNESCO-Welterbe. Außerdem verfügt Koblenz über eine Universität. Ein weiterer Grund für die 111.000 Einwohner stolz auf ihre Stadt zu sein: Wie im Vorjahr landet das Finanzamt unter den Top 10. Quelle: dpa
Rang 2: Worms-Kirchheimbolanden Nur knapp den ersten Platz verpasst hat das Finanzamt in Worms-Kirchheimbolanden. Die Behörde aus Rheinland-Pfalz bekommt 4,90 Punkte. Rheinland-Pfalz hat mit einem Durchschnittswert von 3,65 Punkten im Schnitt die beliebtesten Finanzämter Deutschlands. Quelle: dpa
Bitburg hat nicht nur eines der am meisten verkauften Biere Deutschlands. Auch das Finanzamt genießt Ansehen. Quelle: obs

Arbeitszimmer, Alleinerziehende, Arbeitstage

Laut Rauhöft werden in der Praxis auch noch andere Gebiete vermehrt geprüft, in denen die Rechtsprechung in jüngerer Vergangenheit für Klarheit gesorgt hat. „Wer die Kosten für ein Arbeitszimmer absetzen will, muss unabhängig davon, ob die Angaben erstmalig oder schon seit Jahren erfolgen, mit Nachfragen der Steuerbehörden rechnen.“ Nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung bleiben die Möglichkeiten zur Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers nämlich deutlich eingeschränkt. So ist die Arbeitsecke nicht absetzbar und mehr als zehn Prozent Privatnutzung sind tabu. Außerdem darf kein anderer Arbeitsplatz vom Arbeitgeber zur Verfügung stehen. „Es kann sein, dass die Finanzbeamten Skizzen und Fotos des Arbeitszimmers anfordern“, weiß Rauhöft aus Erfahrung. Wenn dann ein Bett darin steht, wird das Finanzamt die Kosten für das Büro nicht anerkennen.

Auch der sogenannte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – 2015 betrug er 1908 Euro plus 240 Euro für ein zweites und jedes weitere Kind – wird laut Rauhöft in der Praxis gerne hinterfragt. „Dann prüfen die Beamten, ob etwa andere volljährige Personen im gleichen Haushalt wohnen“, so Rauhöft. In diesem Fall wäre der Steuerpflichtige in der Regel nicht mehr als alleinerziehend zu betrachten.

Auch die angegebenen Arbeitstage – vor allem für die Pendlerpauschale für Fahrten zum Arbeitsort wichtig – hinterfragen die Finanzämter aus Sicht von Rauhöft immer häufiger. Von der Zahl der verfügbaren Arbeitstage, für die sich für jedes Bundesland Angaben im Internet finden, sind neben den Urlaubstagen auch die Krankheitstage abzuziehen. Erscheint die Angabe dazu nicht plausibel, fragen die Behörden nach.

Wer die Angaben zu den prüfungssensiblen Bereichen der Steuererklärung von vorne herein erläutert und nötigenfalls auch Belege gleich mitliefert, hat gute Chancen auf eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung seiner Steuererklärung. Steuerzahlerbund und Lohnsteuerhilfevereine sind da grundsätzlich einig. Voraussetzung aber ist bei jeder Steuererklärung, alles ordentlich und auch richtig auszufüllen.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%