Steuererklärung Wann sich die Hilfe von Steuerprofis lohnt

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Steuerberater für den Streitfall

Der Beruf des Steuerberaters ist in Deutschland geschützt und die notwendige Qualifikation per Gesetz ebenso vorgeschrieben wie die Bandbreite seiner Vergütung in der Gebührenordnung. Grundsätzlich muss sich der Steuerberater im gesamten Steuerrecht auskennen. Welcher Steuerberater gewählt wird, hängt aber auch stark davon ab, wie sich Steuerberater und Kunde verstehen. Schließlich ist der Steuerprofi vor allem dann gefordert, wenn es Streit mit dem Finanzamt gibt oder gewichtige finanzielle Entscheidungen. Gerade die Beratung zu den steuerlichen Auswirkungen von Vermögensübertragungen erfordert neben Fachkenntnis ein stabiles Vertrauensverhältnis.

Im Konfliktfall erhöhen Steuerzahler mit Steuerberater oder Steueranwalt ihre Chancen. Während Einsprüche zum Steuerbescheid auch ohne Berater problemlos möglich sind, ist im Klageverfahren ein Profi zu empfehlen. Spätestens vor dem Bundesfinanzhof und in Steuerstrafsachen ist der sogar Pflicht. Auch bei Betriebsprüfungen, Scheidungen von Unternehmerpaaren, Steuergestaltungen wie einer vorweggenommenen Erbschaft sollten Steuerberater oder auch ein Steueranwalt eingeschaltet werden.

Wer sich aber dafür entscheidet, seine Steuerangelegenheiten selbst zu regeln, muss mit der für viele kryptischen Materie leben. „Es wäre schon ein großer Fortschritt, wenn die Steuerbescheide nicht mehr größtenteils im Steuerchinesisch verfasst wären. Sie entsprechen zwar den gesetzlichen Vorschriften, sind aber nur schwer verständlich und kaum nachvollziehbar“, kritisiert Klocke. „Der Steuerzahlerbund fordert schon seit vielen Jahren eine bessere Gliederung sowie optische und sprachliche Vereinfachung der Steuerbescheide.“ Leider ist der Gesetzgeber bisher noch nicht auf diese Vorschläge eingegangen. „Hier ist noch viel für den Gesetzgeber zu tun!“, mahnt Klocke.

Bis dahin bleibt für die Steuererklärung in Eigenregie eigentlich nur ein zentraler Ratschlag: So sorgfältig wie möglich.

Teure Fehler bei der Steuererklärung
Steuerfehler Nummer 1: Ausgaben vergessenBeiträge zum Beispiel für die Riester- oder Rürup-Rente können Arbeitnehmer von der Steuer absetzen. Weil genau das beim Abschluss dieser Verträge meist als Verkaufsargument genannt wird, ist es vielen Bürgern bekannt – aber nicht unbedingt bewusst. „Aus der Praxis wissen wir, dass Steuerzahler oft vergessen, ihre Riester- und Rürup-Kosten in der Steuererklärung anzugeben“, so die Experten des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Sie haben sieben Fehler zusammengestellt, durch die sich Steuerpflichtige Rückzahlungen häufig entgehen lassen. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 2: Rechnungen bar zahlenHandwerker, Putzfrauen oder auch Au-pairs haben gemeinsam, dass man die Kosten in vielen Fällen von der Steuer absetzen kann - entweder als sogenannte Handwerkerleistung oder als haushaltsnahe Dienstleistung. Eine weitere Gemeinsamkeit ist, dass Steuerzahler voll auf den Kosten sitzen bleiben, wenn sie das Geld bar bezahlen. Da hilft es auch nichts, die Rechnungen aufzuheben. Ohne Kontonachweis keine Steuervorteile. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 3: Hintertür zuschlagen und außergewöhnliche Belastungen nicht angebenDer Bundesfinanzhof (BFH) hat Ende 2015 in Bezug auf außergewöhnliche Belastungen entschieden, dass die Regel zur zumutbaren Eigenbelastung nicht zu beanstanden ist. Deshalb gilt weiterhin: Nur die Krankheits-, Pflegeheim- oder Scheidungskosten, die über der eigenen zumutbaren Belastungsgrenze liegen, kann man absetzen. Für diesen zumutbaren Eigenanteil hat der BFH aber im Januar 2017 eine neue Berechnungsregelung festgelegt. Die Richter gaben den Finanzämtern vor, dass künftig schrittweise die Prozentwerte je nach Einkommenshöhe angesetzt werden müssten (VI R 75/14). So seien von den ersten 15.340 Euro nur zwei Prozent aufzubringen (306,80 Euro), von den nächsten 35.790 Euro drei Prozent (1073,70 Euro) und erst darüber vier Prozent. Im Ergebnis sinkt die zumutbare Eigenbelastung gegenüber der alten Regelung. Viele Bürger sammeln gar nicht erst die Belege für das Zahnimplantat oder die Brille, weil sie denken, dass sie mit den Kosten sowieso nicht über die Zumutbarkeitsgrenze kommen. Aber es gibt noch eine Hintertür: Stehen außergewöhnliche Belastungen an, sollten Steuerzahler versuchen, sie in einem Kalenderjahr zu bündeln, um die Zumutbarkeitsgrenze sicher zu überschreiten. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 4: Mietvertrag mit Angehörigen nicht wasserdicht gestaltenVermietungen unter Verwandten sind nicht ungewöhnlich. Der Mieter bekommt eine Immobilie zum günstigen Preis, der Vermieter kann – trotz geringerer Miete – seine Kosten für das Objekt voll absetzen. Das geht aber nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens, die monatliche Miete beträgt mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete. Das heißt so viel wie: Zu günstig geht nicht. Zweitens … Quelle: IMAGO
… muss die Durchführung des Mietvertrags einem Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet: Die Miete wird überwiesen und nicht bar ausgezahlt, sie wird außerdem pünktlich überwiesen, es gibt eine jährliche Nebenkostenabrechnung und ähnliches mehr. Quelle: dpa
Steuerfehler Nummer 5: Einträge vertauschenSie haben eine Fortbildung selbst bezahlt, die Kosten dafür aber nicht bei Weiterbildung sondern bei allgemeinen Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben? Oder Sie haben Handwerkerleistungen bei den außergewöhnlichen Belastungen eingetragen? So etwas passiert Laien immer wieder. Das Finanzamt streicht dann zwar die geltend gemachten Kosten aus den falschen Zeilen raus, trägt sie aber nicht in die richtigen ein. Die Rückzahlung, die Ihnen zustehen würde, bleibt einfach aus. Quelle: dpa
Steuerfehler Nummer 6: Fristen verstreichen lassenDas Finanzamt schickt Ihnen den Steuerbescheid und Sie sind froh, dass Sie keine Steuern nachzahlen müssen? Oder Sie bekommen eine Rückzahlung, die aber geringer ausfällt als von Ihnen erwartet? Die meisten unternehmen in solchen Fällen nichts. Das könnte allerdings ein teurer Fehler sein. Denn vier Wochen nach dem Bescheid verstreicht die Einspruchsfrist. So lange können Sie den Bescheid genauer unter die Lupe nehmen oder einen Profi engagieren, der nachträglich für Sie gegenüber dem Finanzamt eintritt und etwaige Fehler behebt. Quelle: Handelsblatt Online

Beispielsweise können Finanzbeamte Werbungskosten nur nachvollziehen, wenn auch der ausgeübte Beruf genau angegeben wurde. Gleiches gilt für die Prüfung des Steuerbescheids. Die meisten lesen nämlich nur bis zur Mitte der ersten Seite – dort steht die Steuererstattung. Am Ende des Bescheids stehen aber auch die Erläuterungen, wie es zu diesem Bescheid gekommen ist, und wo die Finanzbeamten von den Angaben der Erklärung abgewichen sind.

Wer das allein nicht versteht, kann immer noch den zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt kontaktieren. Der darf zwar keine Rechtsberatung leisten, aber beantwortet in aller Regel geduldig alle anderen Fragen – ganz ohne Beitrags- oder Gebührenordnung.

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