Steuererklärung So retten sich Steuerzahler vor der Abgabefrist

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Steuererklärung: Alles zu Fristen, Fristverlängerung und minimalem Aufwand

Ist schon absehbar, dass Steuerzahler die für sie geltende Frist nicht einhalten können, sollten Sie sich beim Finanzamt melden. Bis vor ein paar Jahren haben Finanzämter meist problemlos Fristaufschub gewährt, auch um mehrere Monate. Brief, Fax oder E-Mail mit Steuernummer, den Gründen für den nötigen Aufschub sowie dem gewünschten spätesten Abgabetag reichte aus. Mittlerweile sind die Finanzbeamten strenger geworden. Vor allem bei „Wiederholungstätern“, die also bereits mit verspätet abgegebener Steuererklärung aufgefallen sind, stehen die Chancen schlecht. Fristverlängerungen sollen aber auch sonst die Ausnahme sein. Ein Versuch kann trotzdem nicht schaden. Als Grund für die Verspätung kann eine langwierige Erkrankung oder ein Krankenhausaufenthalt zählen, eine konkret geschilderte Arbeitsüberlastung, ein längerer Auslandsaufenthalt oder das Fehlen von Unterlagen. Gern gesehen ist der Hinweis, dass keine Antwort nötig ist ('Sollte ich innerhalb der nächsten 14 Tage nicht von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Sie meinem Antrag entsprochen haben.').

Wird der Fristverlängerung nicht stattgegeben, bleibt ein Ausweg: Es ist durchaus möglich, dann eine unvollständige Steuererklärung abzugeben. Sobald der Steuerbescheid eintrifft, bleibt noch ein Monat Zeit für einen Einspruch, mit dem Angaben ergänzt werden könnten.

Sollte ich freiwillig eine Steuererklärung abgeben?

Die freiwillige Abgabe lohnt vor allem, wenn berufliche Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1000 Euro angefallen sind oder hohe Sonderausgaben, wie Krankenversicherungsbeiträge. Auch wenn Sie eine Riester-Rente abgeschlossen haben, ist die Abgabe der Steuererklärung meist sinnvoll. In diesem Fall erstattet das Finanzamt die Steuer auf die geleisteten Beiträge. Vom rechnerischen Steuervorteil (Steuersatz multipliziert mit dem Jahresbeitrag) zieht es allerdings die ausgezahlten staatlichen Zulagen ab.

Sehr lohnend ist die Steuererklärung auch bei Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern mit unterschiedlich hohen Einkommen, die beide Steuerklasse IV gewählt haben. Erst mit Abgabe der Steuererklärung kommt dann der sogenannte Splittingvorteil zum Tragen: Die beiden Partner werden so besteuert, als ob jeder die Hälfte des gemeinsamen Gesamteinkommens erzielt hätte. Dabei steigt die Steuer beim Partner mit dem niedrigeren Einkommen oft deutlich weniger stark, als sie beim Partner mit dem höheren Einkommen sinkt.

Selbst wenn all diese Beispiele nicht auf Sie zutreffen, kann die Abgabe lohnen. Zum Beispiel, wenn Sie Handwerker oder eine Haushaltshilfe beschäftigt haben - hier zieht der Fiskus als besondere steuerliche Förderung innerhalb bestimmter Grenzen 20 Prozent der reinen Arbeitskosten direkt von ihrer Steuersumme ab, also nicht nur vom zu versteuernden Einkommen.

Wie reduziere ich den Aufwand auf ein Minimum?

Einige Daten liegen dem Finanzamt ohnehin schon vor, weil sie vom Arbeitgeber oder der Krankenkasse automatisch gemeldet worden sind. Sie sind in den Steuerformularen seit der Steuererklärung für 2019 mit einem kleinen e gekennzeichnet. Diese e-Daten müssen Steuerzahler streng genommen nicht eintragen. Nur, wenn sie glauben, dass die gemeldeten Daten falsch oder unvollständig sind, sollten sie hier Angaben machen. In sehr unkomplizierten Fällen müssen dann nur noch wenige Angaben auf dem „Hauptvordruck“ der Steuererklärung ergänzt werden. Das war es. Ein früher verfügbares Formular für die „vereinfachte Steuererklärung“ , das mit ähnlich wenig Angaben auskam, gibt es mittlerweile nicht mehr.

Auch eine umfangreichere Steuererklärung kann besonders schnell erledigt werden. Hilfreich ist dabei die „vorausgefüllte Steuererklärung“. Bei diesem Verfahren werden viele Angaben automatisch abgerufen und müssen nicht mehr in der Steuererklärung eingetragen werden. Dazu gehören Name, Geburtsdatum, Adresse, Religion, Bankverbindung, das vom Arbeitgeber gemeldete Bruttoeinkommen sowie alle anderen Daten auf der Lohnsteuerbescheinigung, die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, Vorsorgeaufwendungen etwa für eine Riester- oder Rürup-Rente, Rentenbezüge und Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosen- oder Elterngeld.

Steuerpflichtige müssen sich dafür allerdings mit ihrer Steuer-Identifikationsnummer auf dem Elster-Portal registrieren - auch die kostenlose Registrierung (ElsterBasis) reicht dafür aus. Die vorausgefüllte Steuererklärung (im Behördenjargon auch Belegabruf genannt) ist dann mit kommerzieller Steuersoftware oder dem kostenfrei nutzbaren Onlineportal „Mein Elster“ der Finanzverwaltung möglich. Die ebenfalls kostenfreie Software ElsterFormular kann für die Steuererklärung des Jahres 2019 letztmals genutzt werden; sie wird nicht weiter fortgeführt.

Die wichtigsten Basisdaten liegen dem Finanzamt damit schon vor. Damit Steuerzahler aber wirklich sparen können, sollten sie die Angaben nicht nur überprüfen, sondern auch noch absetzbare Kosten geltend machen. Besonders schnell geht das, wenn nicht jede einzelne Ausgabe eingetragen wird, sondern bestimmte Pauschbeträge genutzt werden.

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