Steuererklärung Wohin mit den Vorsorgebeiträgen?

Gewusst, wo: Nur wer seine Beiträge in der Steuererklärung richtig angibt, kann auf Rückerstattung hoffen. Aber in welche Zeile der Steuererklärung gehören Riester-Rente, Krankenkasse & Co.?

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Alle Jahre wieder: Ab Januar flattern die Lohnbescheinigungen ins Haus, das leidige Thema Steuererklärung steht an. Wer privat Vorsorge für seine Zukunft trifft, also Beiträge für Lebensversicherung, Rürup-, oder Riesterrente zahlt, kann diese von der Steuer absetzen. Gleiches gilt auch für Berufsunfähigkeits- und Arbeitsunfähigkeitsversicherungen. Geld zurück bekommt aber nur, wer die entsprechenden Beiträge auch in die richtige Zeile der Steuererklärung einträgt. Andernfalls kann man sich die Mühe sparen, das Finanzamt korrigiert den Fehler nicht und weist auch nicht darauf hin. Im dümmsten Fall war es das dann mit der Erstattung. Sobald die Bescheinigungen über die Zahlungen für die private Altersvorsorge eingegangen sind, heißt es also Bescheide prüfen und Erklärung ausfüllen. Und zwar nach folgendem Muster:

Betriebliche Altersversorgung: Wer eine betriebliche Altersversorgung hat, braucht sich um diesen Punkt in seiner Steuererklärung keine Sorgen machen. Die gezahlten Beiträge reduzieren das zu versteuernde Bruttogehalt automatisch - weitere Angaben und Bescheide sind nicht nötig.

Rürup- oder Basisrente: Die Höhe der übers Jahr geleisteten Beiträge stehen in der jeweiligen Beitragsbescheinigung von der Bank oder der Versicherung. Diese Summe gehört in Zeile 7 der Anlage Vorsorgeaufwand - kurz AV. In ihr sind alle Angaben zur (Alters-)Vorsorge zusammengefasst, die bis zur Steuererklärung 2008 im Mantelbogen, in der Anlage N oder in der Anlage AV (Sonderausgabenabzug für die Riester-Rente) gemacht werden mussten. Wer an seine Basisrente noch eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gekoppelt hat, muss diese ebenfalls in Zeile 7 der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Wer eine davon unabhängige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, trägt die Höhe der dafür gezahlten Beiträge statt dessen in Zeile 47 bei freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen ein.

Riester-Rente und Pflegeversicherung absetzen

Steuer und Co - Was wird anders?
Riester- und Rürup-Rente Quelle: dpa
Lebensversicherung Quelle: dpa
Grunderwerbsteuer Quelle: AP
Verbilligte Vermietung Quelle: AP
Werbungskosten Quelle: AP
Pendlerpauschale Quelle: dpa
Diesel-Pkw Quelle: AP

Riester-Rente: Wer eine Riester-Rente abgeschlossen hat, kann pro Jahr bis zu 2100 Euro in der AV angeben. Im Mantelbogen der Erklärung haben die gesamten Vorsorgebeiträge nichts mehr verloren. Aufgrund der Angaben in der AV entscheidet das Finanzamt, ob der Sparer mit der Zulage oder dem Sonderausgabenabzug besser steht und berücksichtigt das dementsprechend. Alle Anmerkungen zur Riester-Rente gehören in die Zeilen 37 bis 55 der AV. In Zeile 40 kommt die Anzahl der erhaltenen Bescheinigungen. In Zeile 41 beziehungsweise 51 gehört die Angabe, ob der Sparer mittelbar oder unmittelbar begünstigt ist. Als unmittelbar begünstigt gelten Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren. Ein Angestellter, der unmittelbar begünstigt ist, kann für seinen Partner eine eigene Förderung beantragen. Das gilt auch, wenn der Partner nicht eigenständig förderberechtigt ist, weil er nicht berufstätig ist. Dieses Modell zielt auf die klassische Versorgerbeziehung hin. Die Hausfrau, die vom Riester-Vertrag ihres Mannes profitiert, wäre in diesem Fall mittelbar begünstigt. Wer Kinder hat, für die er Kindergeld bezieht, trägt dies in die Zeilen 52 bis 55 ein.

Kranken- und Pflegeversicherung:

Die im Jahr 2011 gezahlten Beiträge für die Krankenversicherung oder eine private Pflegeversicherung können ebenfalls abgesetzt werden. Diese Beiträge gehören in Zeile 12 bis 43 der AV. Angestellte, die 2011 mehr als 1900 Euro für Pflege- oder Krankenversicherung bezahlt haben, können den vollen Betrag ansetzen. Bei Selbstständigen sind es 2800 Euro. Wer weniger als 1900 beziehungsweise 2800 Euro bezahlt hat, kann weitere Policen wie Krankenzusatz-, Haftpflicht- oder Unfallversicherungen geltend machen. Die gehören dann in Zeile 47 bis 48 - genau wie die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung. Das gilt allerdings nur bis zum Höchstbetrag. Heißt: Wer 1500 Euro Krankenkassenbeiträge geltend machen könnte, darf weitere Versicherungen in Höhe von maximal 400 Euro mit angeben. Beiträge für Kinder und Ehepartner können ebenfalls abgesetzt werden.

Ist die Anlage Vorsorgeaufwand entsprechend ausgefüllt, fehlt noch ein Kreuzchen in Zeile 40 auf der zweiten Seite des Mantelbogens sowie die Kopien der jeweiligen Beitragsbescheinigungen. Wer sich den letzten Punkt sparen möchte, muss seiner Versicherung nur erlauben, die Höhe der Beiträge an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Seit Beginn des Jahres sind die Versicherer verpflichtet, diesen Dienst anzubieten. In der Regel schreiben die Kassen und Banken ihre Kunden an und bitten um eine schriftliche Einwilligung sowie die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer. Im Laufe des ersten Quartals schicken die entsprechenden Assekuranzen dann eine Bescheinigung über die Übermittlung der Daten.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%