Steuererklärung Wohin mit den Vorsorgebeiträgen?

Gewusst, wo: Nur wer seine Beiträge in der Steuererklärung richtig angibt, kann auf Rückerstattung hoffen. Aber in welche Zeile der Steuererklärung gehören Riester-Rente, Krankenkasse & Co.?

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Alle Jahre wieder: Ab Januar flattern die Lohnbescheinigungen ins Haus, das leidige Thema Steuererklärung steht an. Wer privat Vorsorge für seine Zukunft trifft, also Beiträge für Lebensversicherung, Rürup-, oder Riesterrente zahlt, kann diese von der Steuer absetzen. Gleiches gilt auch für Berufsunfähigkeits- und Arbeitsunfähigkeitsversicherungen. Geld zurück bekommt aber nur, wer die entsprechenden Beiträge auch in die richtige Zeile der Steuererklärung einträgt. Andernfalls kann man sich die Mühe sparen, das Finanzamt korrigiert den Fehler nicht und weist auch nicht darauf hin. Im dümmsten Fall war es das dann mit der Erstattung. Sobald die Bescheinigungen über die Zahlungen für die private Altersvorsorge eingegangen sind, heißt es also Bescheide prüfen und Erklärung ausfüllen. Und zwar nach folgendem Muster:

Betriebliche Altersversorgung: Wer eine betriebliche Altersversorgung hat, braucht sich um diesen Punkt in seiner Steuererklärung keine Sorgen machen. Die gezahlten Beiträge reduzieren das zu versteuernde Bruttogehalt automatisch - weitere Angaben und Bescheide sind nicht nötig.

Rürup- oder Basisrente: Die Höhe der übers Jahr geleisteten Beiträge stehen in der jeweiligen Beitragsbescheinigung von der Bank oder der Versicherung. Diese Summe gehört in Zeile 7 der Anlage Vorsorgeaufwand - kurz AV. In ihr sind alle Angaben zur (Alters-)Vorsorge zusammengefasst, die bis zur Steuererklärung 2008 im Mantelbogen, in der Anlage N oder in der Anlage AV (Sonderausgabenabzug für die Riester-Rente) gemacht werden mussten. Wer an seine Basisrente noch eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gekoppelt hat, muss diese ebenfalls in Zeile 7 der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Wer eine davon unabhängige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, trägt die Höhe der dafür gezahlten Beiträge statt dessen in Zeile 47 bei freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen ein.

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