Das Verfahren mag skurril klingen, ist aber keine Seltenheit. AT&T unterhält eine AGNS-Gesellschaft nicht nur in Deutschland und den Niederlanden, sondern allein in Europa in mehr als einem Dutzend weiterer Länder, darunter Spanien, Frankreich, Italien, Rumänien, Zypern und die Slowakei.
Auch bei anderen Konzernen kommen Modelle mit vergleichbaren Ergebnissen zum Einsatz. So bestreitet die deutsche Tochter des Suchmaschinenbetreibers Google, Google Germany GmbH, ihre Erlöse rein aus konzerninternen Verrechnungspreisen und berechnet diese auf Basis ihrer Kosten.
Auch hier bekommt der deutsche Fiskus wenig. 2014 zahlte Google Germany knapp 14 Millionen Euro Steuern. Dabei lag der Umsatz mit suchmaschinenbasierter Werbung in Deutschland schätzungsweise bei 2,8 Milliarden Euro, wovon ein Großteil auf Google entfällt. Grund: Google Germany arbeitet nur als Servicegesellschaft, erbringt im Konzern Dienste wie „Marketing, Hosting sowie Forschung und Entwicklung“. Googles Einnahmen in Deutschland fließen hingegen ins Ausland, vor allem nach Irland.
Checkliste: Diese Belege helfen Steuern sparen
Lohnsteuerbescheinigung
Bescheinigung über
- Arbeitslosengeld/ Elterngeld/ Kurzarbeitergeld
- Krankengeld / Mutterschaftsgeld
bei Rentenbezug (z. B. Alters-, Erwerbsunfähigkeits-, Witwen-, private Versicherungsrenten)
- bei erstmaligem Bezug den Rentenbescheid
- jährliche Rentenbescheinigung
Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (z. B.: Bausparvertrag): Anlage VL
Belege über Nebeneinkünfte
Quelle: Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Jahreszinsbescheinigungen, etwa von Bausparkassen, Banken, Fondsgesellschaften
Steuerbescheinigungen bei einbehaltener Zinsabschlagsteuer (Abgeltungsteuer)
Belege über Verkauf von Aktien / Grundstücken / Vermögenswerten etc.
bis 14 Jahre: Betreuungskosten z. B. Gebühren für Kindergarten, -hort, Babysitter, Tagesmutter
über 18 Jahre: Ausbildungs- und Lehrverträge, Immatrikulationsbescheinigung bei Studium
im Ausland: Familienstandsbescheinigung
Belege über Schulgeld, Krankenversicherungsbeiträge, Lohnsteuerbescheinigung des Kindes, Waisenrentenbescheinigung
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Gewerkschaftsbeiträge, Unfallversicherung, Rechtschutzversicherung
Bewerbungskosten (z. B. Kopier-, Porto-, und Fahrtkosten, Bewerbungsmappen)
Reisekosten: Erhöhte Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen, Unterkunftskosten (z. B. Kraftfahrer, Bauarbeiter, Außendienst)
Winterbeschäftigungsumlage
Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte, Auswärtstätigkeit
- Entfernungs-km, Anzahl Fahrten
- Sammelbeförderung z. B. Werkbus (TÜV-Bericht / ASU / Inspektionsrechnungen immer aufheben wg. km-Stand)
- Unfallkosten PKW
Arbeitsmittel (z. B. Computer, Druckerpatronen, Büromaterial, Werkzeug, Berufskleidung, Fachliteratur)
doppelte Haushaltsführung (Miete, Mietnebenkosten, notwendiger Hausrat, Zweitwohnungssteuer)
Steuerberatungskosten
Fortbildungskosten (Kurs- und Prüfungsgebühren, Kosten für ein Zweitstudium)
Arbeitszimmer (sofern der Arbeitgeber keinen geeigneten Arbeitsplatz stellt)
beruflich veranlasste Umzugskosten (Spediteur, Umzugshelfer, Renovierungskosten, Anschlussgebühren, etc.)
rankheitskosten (z. B. Medikamente, Zahnarzt, Brille, Krankenhausaufenthalt, Kur, Physiotherapie)
Fahrtkosten zum Arzt (Anzahl der Fahrten und km)
Scheidungskosten / Beerdigungskosten
Kosten für Haushaltshilfe
Nachweis über Behinderung (Behindertenausweis, Bescheinigung vom Versorgungsamt, Rentenbescheid über Unfallrente)
Unterhaltsleistungen Kinder / Ehefrau / Eltern / Großeltern / Lebensgefährte/in
Krankenversicherungsbeiträge für unterhaltene Personen
Riester-Rente
Rürup-Rente (Basisrente)
Versicherungsbeiträge (z. B. Lebens-, Haftpflicht-, Kfz-, Unfallversicherung)
Krankenversicherung: Nachweis Basistarif, Beitragserstattungen
Spendenbescheinigungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Reinigung, Gartenpflegearbeiten (wie z. B. Rasenmähen oder Heckenschneiden), Schneeräumen
Umzugsdienstleistungen (Umzugsspedition)
Pflege von kranken Personen
Handwerkerleistungen:
Arbeiten an Haus oder Wohnung, Reparatur und Wartung von Gegenständen, Kontrollaufwendungen (z. B. Gebühr für den Schornsteinfeger)
Hinweis: Alle Arbeiten müssen im oder am Haus bzw. an Wohnung vorgenommen worden sein
Voraussetzungen:
Begünstigt ist nur der Arbeitslohn, einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen und Fahrtkosten - keine Leihgebühr für Maschinen
Hinweis: Kontoauszüge müssen die Bezahlung per Überweisung belegen
Vermieter:
- Kaufvertrag, Makler-, Auflassungsgebühr, Grunderwerbssteuer, Notarkosten
- Bau-, Reparaturrechnungen, Zinsbescheinigungen
Sonderabschreibung:
- für ein Baudenkmal, Gebäudesanierung
AT&T soll 19 Milliarden Dollar an Steuern gespart haben
Zurück zu Rentner Reinhardt und AT&T: Lässt man bestimmte, nicht verrechenbare Kosten außen vor, steht der Gewinn der AGNS Deutschland also vorab fest: Er entspricht dem Aufschlag auf die Kosten, der Rest fließt in andere Konzerngesellschaften. „Dass Konzerngesellschaften deswegen nicht mehr auf die Kosten achten, muss trotzdem keiner fürchten“, sagt Reinhardt, „durch ihre enge Einbindung im Konzern bekommen sie dazu genaue Vorgaben.“
Die US-Muttergesellschaft AT&T ist jedenfalls profitabel genug. 2014 erzielte sie bei 132 Milliarden Dollar Umsatz einen Vorsteuergewinn von rund zehn Milliarden Dollar. Nur überschaubare 1,7 Milliarden Dollar an Steuern hat AT&T im gleichen Jahr gezahlt.
Auch von 2008 bis 2012 zählte AT&T laut Daten von US-Nichtregierungsorganisationen zu den ertragsstarken Konzernen mit besonders niedriger effektiv gezahlter Steuerquote (siehe Grafik Seite 74). Hätte AT&T die normalen 35 Prozent US-Steuer auf seine in diesem Zeitraum gemeldeten Gewinne gezahlt, wären demnach 19 Milliarden Dollar mehr an Steuern fällig gewesen. Dann allerdings hätte AT&T auch wenig Anreiz zur Steueroptimierung im Ausland gehabt. Vielleicht hätte AT&T Kosten und Erträge dann anders verbucht und der deutschen Tochter mehr Gewinn gelassen – die Betriebsrentner hätten es gedankt.
Die Lage wird drastisch schlechter - auf dem Papier
Schon seit vielen Jahren verrechnet die AGNS Deutschland ihre Umsätze und Gewinne auf diesem Weg. Trotzdem verweigerte sie ihren Betriebsrentnern erst 2011 die höhere Rente. Warum?
Das Unternehmen selbst nennt, mit Verweis auf den laufenden Rechtsstreit mit Reinhardt und Kollegen, keine Details. Die renitenten Rentner stießen bei der Suche nach einer Begründung auf eine Änderung, die es 2010 beim AGITA gegeben hatte. Lag der Basisaufschlag auf die Kosten anfangs noch bei 6,5 Prozent, sank er 2010 auf drei Prozent: 1000 Euro an Kosten führten also nicht mehr zu 65 Euro Gewinn, die der deutschen Tochter zum Schluss bleiben, sondern nur noch zu 30 Euro. Der künstlich kreierte Gewinn von AGNS Deutschland fiel bei gleichen Kosten kräftig.
Entsprach das der wirklichen Lage des Unternehmens in Deutschland?
Laut Geschäftsbericht 2010 wurden die AGITA-Bedingungen „infolge einer Benchmarkstudie angepasst“ und der Kostenaufschlag gesenkt. Reinhardts Recherchen nach bildete eine Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC die Basis für die Entscheidung. Die hatte 2009 die Gewinnaufschläge von rund 9000 Dienstleistern ausgewertet, um branchenübliche Sätze zu ermitteln. Für die IT-Branche ergaben sich dabei 6,1 Prozent mittlerer Aufschlag. Warum diese Studie die Absenkung von 6,5 auf 3 Prozent – und damit einen niedrigeren Gewinn in Deutschland – rechtfertigen soll, erschließt sich nicht direkt. 2011 schrieb die Europäische Kommission, dass bei konzerninternen Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung ein „angemessener Gewinnaufschlag zwischen drei und zehn Prozent, häufig um fünf Prozent“ beträgt. Zieht man diese Werte heran, wäre der AGITA-Aufschlag gerade noch angemessen.