Steuerfreie Extras Besser als Bares

Ob Tankgutschein, Fortbildung, Fitnessstudio oder Kindergartenzuschuss: Welche steuerfreien Extras Unternehmen ihren Mitarbeitern spendieren können – und wo völlig unvermutet Fiskus-Fallen lauern.

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Beispielrechnung für einen verheirateten Einzelverdiener mit einem Kind

Stress mit der Steuererklärung kennen die 200 Angestellten des Callcenters Communication Factory in Magdeburg nicht. Ihr Arbeitgeber bezahlt ihnen den Steuerberater. Das ist ein Bonus, der mindestens 100 Euro wert ist, in komplizierten Fällen deutlich mehr. Kleinkram? Vielleicht, aber „das Geld kommt zu 100 Prozent bei den Mitarbeitern an“, sagt Geschäftsführerin Kathleen Schneider. Denn die Extraleistung gilt beim Finanzamt nicht als Teil des Gehalts, die Angestellten zahlen darauf weder zusätzliche Steuern noch Sozialabgaben. Und Chefin Schneider muss keinen Arbeitgeberanteil an die Sozialversicherungen überweisen. 100 Euro, die ungeschmälert ankommen – von einem Barzuschlag in derselben Höhe würden Fiskus und Sozialversicherung dagegen bis zu 66 Euro abzwacken. „Gerade für Spitzenverdiener mit hohen Abschlägen sind steuerfreie Extras attraktiv“, sagt Doris-Maria Schuster, Anwältin im Frankfurter Büro der Kanzlei Gleiss Lutz. Und bei 100 Euro muss es nicht bleiben, Arbeitgeber können zahlreiche Boni am Finanzamt vorbei spendieren: von Fortbildungskursen über Zuschüsse zur Kinderbetreuung bis hin zum Abonnement fürs Fitnesscenter, die Palette ist breit bestückt und kombinierbar. „Die einzelnen Beträge sind überschaubar, aber es können beachtliche Summen zusammenkommen“, sagt Schuster. In den wenigsten Unternehmen wird diese Chance richtig genutzt, dabei bieten besonders Eltern und Pendler gehöriges Sparpotenzial. „In Gehaltsgesprächen sollten Arbeitnehmer diese Möglichkeiten ansprechen“, rät Dietmar Müller-Boruttau, Anwalt im Berliner Büro der Kanzlei Linklaters. „Viele Vorgesetzte sind offen für solche Vorschläge, vor allem wenn normale Erhöhungen gerade schwer durchsetzbar sind.“ Doch Vorsicht: Wer die Formregeln nicht penibel einhält, dem drohen später empfindliche Steuernachzahlungen. Finanzbeamte prüfen steuerfreie Extras akribisch. Chefs und Angestellte sollten genau wissen, was steuerfrei ist und was nicht. Denn gleichzeitig verlangt das Finanzamt Steuern auf angebliche Extraleistungen, die kein Mitarbeiter als solche wahrnimmt. So kann es nach Sichtweise von Finanzbeamten und Richtern bereits als steuerpflichtiges Privileg gelten, wenn ein Mitarbeiter vor dem Büro in der Innenstadt parken darf. Was also ist steuerfrei erlaubt und was nicht?

Eltern. Es muss nicht gleich ein kompletter Betriebskindergarten sein. Unternehmen können junge Väter und Mütter viel leichter unterstützen – mit einem so genannten Kinderbetreuungszuschuss. Dahinter verbirgt sich das attraktivste Extra: Der Arbeitgeber zahlt Eltern steuerfrei Zuschüsse zu Kindergartenbeiträgen oder dem Honorar der Tagesmutter. Und zwar „ohne Betragsgrenze“, sagt Doreen Sorge, Steuerberaterin bei Ecovis in Magdeburg. Das Unternehmen darf also die vollen Kosten übernehmen – steuerfrei. Voraussetzungen: Das Kind geht noch nicht zur Schule und wird nicht bei den Eltern zu Hause betreut. Zudem muss der Zuschuss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden, eine Umwandlung akzeptiert das Finanzamt nicht. Gewiefte Doppelverdiener, die für ein Kind bei zwei Arbeitgebern Zuschüsse absahnen wollen, haben sich geschnitten. Denn Kindergärten und Tagesstätten dürfen pro Kind und Jahr nur eine Bescheinigung ausstellen. Zweitvorteil: Reicht das Geld vom Arbeitgeber nicht für die ganzen Betreuungsausgaben, können Eltern den Rest in ihrer Steuererklärung geltend machen. Zwei Drittel sind absetzbar, maximal 4000 Euro im Jahr. Diesen Vorteil gibt’s für Einzelverdiener aber nur, wenn die Kinder zwischen drei und sechs Jahre alt sind. Doppelverdiener und Alleinerziehende erhalten ihn dagegen bis zum 14. Lebensjahr des Sprösslings. Pendler. Von 2007 an müssen sie deutlich höhere Steuern zahlen, denn sie dürfen die sogenannte Pendlerpauschale von 0,30 Euro nur noch ab dem 21. Kilometer geltend machen. Wer näher an der Arbeit wohnt, bekommt gar nichts. Auch Bus- und Bahnfahrer erhalten Steuervorteile nur noch für Kosten jenseits der 20-Kilometer-Marke. Mithilfe des Arbeitgebers lässt sich die zusätzliche Steuerbelastung deutlich abfedern. So können Unternehmen den Mitarbeitern Monatskarten für den Nahverkehr bis zu einem Wert von 44 Euro spendieren, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben anfallen.

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