Steuergerechtigkeit So kämpft die EU um Steuern von Apple, Facebook und Co.

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Gewinnsteuer ja, aber wie?

Welche Steuern zahlen ausländische Unternehmen bisher in EU-Ländern?

Die geplante Änderung der Gewinnsteuer soll die globale Steuerordnung weiter ins bessere revolutionieren. Bisher wird die Besteuerung so geregelt, dass ausländische Unternehmen Ertragssteuern zahlen müssen. Die beruht darauf, wie viel Wertschöpfung das Unternehmen in dem jeweiligen EU-Land geschaffen hat. Außerdem muss jede Firma, auch Google, im jeweiligen Lieferland Umsatzsteuer bezahlen. Gewinnsteuern führen Unternehmen bisher nur in dem Land ab, in dem sie ihren Hauptsitz angemeldet haben.

Der OECD-Aktionsplan

Doch, um zu untersuchen, wie sinnvoll der Vorschlag von Schäuble und Co. ist, lohnt sich ein Blick zurück: Im Juli 2013 erstellte die OECD einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewinnverlagerungen, genannt „Base Erosion and Profit Shifting“, kurz: BEPS-Aktionsplan. Anlass waren die Untersuchungsergebnisse eines OECD-Reports. Die Ergebnisse zeigten das Ausmaß und die Funktionsweise der Gewinnverlagerung von multinationalen Konzernen wie Google, Microsoft und Apple.

Ein Bestandteil des Maßnahmen-Katalogs ist das „Country by Country Reporting“, das Großkonzerne auffordert, ihre Bilanzen offen zu legen. Das liefert dann eine Berechnungsgrundlage für eventuelle Gewinnsteuererhebungen. Auf die Frage, wie Internetkonzerne besteuert werden sollen, auf deren Seiten weltweit zugegriffen wird, haben sie auch eine Antwort. Das Country by Country Reporting funktioniert so, dass die steuerlich maßgeblichen Zahlen auf die einzelnen Länder heruntergebrochen werden. „Es kommt dann darauf an, wo der Kunde der Amazon-Bestellung, von iTunes oder von Google-Werbediensten sitzt“, erklärt Doerfer, „und nicht mehr bloß darauf, wo das Unternehmen sitzt.“

Gewinnsteuer ja, aber anders

Die Finanzminister beziehen sich in ihrem Schreiben an die OECD aber nicht auf das Country by Country Reporting als Grundlage für die Erhebung der Gewinnsteuer in den Nutzerländern. Sie überlegen, die Gewinnsteuer am Umsatz zu orientieren. Die Umsätze sind bekannt, weil die Unternehmen Umsatzsteuern in EU-Ländern zahlen. „Leitet man daraus aber den Gewinn ab, ohne die Bilanzen vorliegen zu haben, handelt es sich um eine Schätzung. Dass die Grundlage für Gewinnsteuern auf einer Schätzung beruhen wird, halte ich für unwahrscheinlich“, sagt Achim Doerfer, Anwalt für Steuerrecht. Für ihn sei das Country by Country Reporting eine gute Grundlage, die mit mehr Nachdruck umgesetzt werden sollte.

Doerfer bezweifelt auch, dass der Vorschlag der Finanzminister überhaupt rechtens ist: „Besteuerung orientiert sich an Leistungsfähigkeit. Aber Umsätze sind keine Leistungsfähigkeit; nur der Gewinn zählt als solche.“

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