Steuerhinterziehung Mit diesen Tricks machen Sie sich fast zum Hoeneß

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Bewirtungskosten und Verlust bei Vermietung

3. Bewirtungskosten

Unternehmerin Britta C. hat anlässlich ihres Geburtstags zahlreiche Freunde und auch einige Geschäftspartner in die Firmenräume eingeladen. Die Rechnung vom Catering-Service über 2100 Euro setzt sie in der Steuererklärung zu 70 Prozent – dem gesetzlichen Maximum – als geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten ab.

Die Linie der Finanzbehörden ist eindeutig: „Bei privaten Anlässen wie einem Geburtstag erkennen sie Bewirtungskosten nicht an – selbst, wenn Geschäftspartner anwesend waren“, erklärt Steuerberater Treyde. Die Finanzgerichte sähen das leider genauso.

Steuerhinterzieher im Ausland
Noch ist nicht sicher, ob und wie sich die Bedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige in Deutschland in den nächsten Monaten verändern werden. Doch in manchen Fällen muss ein Steuersünder nicht nur dem deutschen Fiskus, sondern auch Finanzbehörden im Ausland Rechenschaft ablegen. Welche Regeln dabei zu beachten sind, hat Rechtsanwalt Tom Offerhaus, Partner der Steuerberatungsgesellschaft WTS Group, in einer Studie zusammengefasst. Diese ist im Elitebrief erschienen.Quelle: Elitebrief Quelle: dpa
BelgienSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung beträgt sieben Jahre, Steuererhöhungen liegen zwischen 10 und 200 Prozent. Es drohen Geld- und Haftstrafen bis zu fünf Jahren und eine Anklage wegen Geldwäsche unabhängig von der Verjährungsfrist. Banken haben Anzeigepflichten gemäß der 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie.Regelungen zur Selbstanzeige Bis zum 31.12.2013 gab es die Möglichkeit zur Selbstanzeige. Es wurden Geldstrafen in Höhe einer zusätzlichen Steuer von 15 Prozent für einen 7-Jahreszeitraum fällig sowie ein pauschaler Steuersatz in Höhe von 35 Prozent auf das steuerlich noch nicht verjährte Vermögen. Seit dem 1. Januar 2014 sind keine Selbstanzeigen mehr möglich. Ab 2014 wird eine vollständige steuer- und strafrechtliche Verfolgung erwartet. Quelle: dpa
ChinaSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Besteuerung wird neu festgesetzt. Es droht eine Geldstrafe – nicht unter 50 Prozent und nicht mehr als der fünffache Betrag der nicht oder zu wenig entrichteten Steuer. Zudem kann es zu einer Haftstrafe kommen, wenn der Steuerzahler aktiv und vorsätzlich mittels bestimmter Maßnahmen Steuern hinterzieht.Regelungen zur Selbstanzeige Bei freiwilliger Nacherklärung ist eine Reduzierung der Strafe möglich, bei geringeren Vergehen auch eine Straffreiheit. Quelle: rtr
DänemarkSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDas Einkommen wird um das Einkommen, auf das Steuern hinterzogen wurden, erhöht. Es droht eine Geldstrafe – abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuern sowie subjektiven Elementen in Höhe des halben, vollen oder doppelten Steuerhinterziehungsbetrags. Möglich ist auch eine Haftstrafe von bis zu acht Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Steuerhinterziehung verjährt bei einem Betrag von weniger als 500.000 Dänischen Kronen nach fünf Jahren, bei höheren Beträgen nach zehn Jahren. Straffreiheit ist möglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sofern höchstens 100.000 Dänische Kronen hinterzogen wurden. Ein Vergleich oder eine Haftstrafe ohne oder mit Bewährung ist abhängig von der hinterzogenen Steuer. Quelle: dpa
DeutschlandSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenEs müssen die Steuerbescheide der letzten zehn Jahre verändert werden. Die hinterzogene Summe muss nachgezahlt werden, hinzu kommen sechs Prozent Zinsen pro Jahr. Es droht eine Geldstrafe sowie eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen auch zehn Jahre.Regelungen zur Selbstanzeige Die Zahlung der resultierenden Steuer zuzüglich Zinsen sowie gegebenenfalls einer zusätzlichen Gebühr von fünf Prozent bei hinterzogenen Steuern von mindestens 50.000 Euro für eine strafbare Handlung (zum Beispiel eine falsche Steuererklärung) kann zur vollständigen Straffreiheit führen. Quelle: dpa
EstlandSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenZinserträge von Banken der EWR-Länder sind einkommensteuerfrei. Pro Tag werden 0,06 Prozent Zinsen fällig. Neben einer Geldstrafe droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Es existieren keine Vorschriften zur Selbstanzeige. Steuerhinterziehung verjährt nach fünf Jahren. Die Selbstanzeige wirkt als strafmildernder Umstand bei Bestimmung der Geldstrafe. Quelle: dpa
FrankreichSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Steuerschuld wird neu festgesetzt. Zusätzlich werden pro Monat Zinsen in Höhe von 0,4 Prozent fällig. Hinzu kommen Strafzahlungen von 40 oder 80 Prozent plus – bei Nichtoffenlegung des ausländischen Kontos - 1.500 beziehungsweise 10.000 Euro oder fünf Prozent, falls der Saldo mehr al 50.000 Euro beträgt. Es droht eine Geldstrafe von 500.000 bis 1.000.000 Euro sowie eine Haftstrafe von fünf bis sieben Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Die Reduzierung der Geldbußen oder -strafen hängt von der Eigenschaft als passiver Steuerzahler (Schenkung, Erbschaft) oder aktiver Steuerzahler ab. Strafzahlungen können sich um 15 oder 30 Prozent reduzieren, Geldstrafen um 1,5 oder drei Prozent. Verjährung: Einkommensteuer 2006, Vermögensteuer 2007,Geldstrafe 2009. Quelle: AP

Aber droht auch ein Strafverfahren? Ja. „Wer die Kosten in Höhe des gesetzlichen Maximums absetzt, obwohl nur einige Geschäftspartner unter den Gästen waren, muss mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung rechnen“, warnt Treyde. Rechtfertigen lässt sich dagegen der Versuch, 70 Prozent der auf die anwesenden Geschäftspartner entfallenden Kosten abzusetzen. Nach bisheriger Ansicht der Finanzgerichte ist zwar auch ein solcher anteiliger Abzug unzulässig. Da dies unter Experten aber umstritten ist, würde wohl kaum ein Richter einen Hinterziehungsversuch attestieren.

Allerdings bliebe trotzdem ein Risiko. „Ich erlebe immer öfter, dass Betriebsprüfer auch bei vertretbaren Rechtsauffassungen, die nicht denen der Finanzverwaltung entsprechen, Vorsatz unterstellen“, sagt Strafverteidiger Weber-Blank. Deshalb ist Vorsicht geboten. „Betroffene sollten unbedingt in einem Anhang zur Steuererklärung kurz den Sachverhalt erläutern“, rät Treyde. Dann seien strafrechtliche Vorwürfe später ausgeschlossen.

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4. Verlust bei Vermietung

Manager Claus D. hat das Dachgeschoss für 30 000 Euro renoviert und vermietet es an seine Tochter, die auswärts studiert, aber an den Wochenenden heimkommt und die Wohnung nutzt. Die Kosten zieht D. in der Steuererklärung von den geringen Mieteinnahmen ab. Dadurch entsteht ein Vermietungsverlust von 28 000 Euro, den er mit seinem Gehalt verrechnet.

„Wegen der hohen Missbrauchsanfälligkeit schauen Finanzbeamte bei Vermietungen an Angehörige sehr genau hin“, sagt Marcus Hornig von der WTS Steuerberatungsgesellschaft. So komme es vor, dass Beamte persönlich erscheinen, um die Wohnung in Augenschein zu nehmen. „Entscheidend ist dann“, so Hornig, „ob es sich um einen abgetrennten Bereich mit eigenem Zugang, Bad und zumindest einer Kochecke handelt, der auch an einen Familienfremden vermietet werden könnte.“ Ist das nicht der Fall, unterstellen die Beamten ein „fingiertes Mietverhältnis“ – und leiten ein Strafverfahren ein.

Auch sonst muss alles laufen wie unter „fremden Dritten“. So ist Papa verpflichtet, einen Mietvertrag mit seiner Tochter abzuschließen und ihr mindestens 66 Prozent der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ abzuknöpfen. Wie oft sie tatsächlich vor Ort ist, ist dagegen egal. Besonders oft fliegen fingierte Mietverhältnisse auf, wenn der Nachwuchs irgendwann weg ist und die Eltern keinen Nachmieter suchen.

„Dann liegt die Vermutung nahe, dass sie von Anfang an keine dauerhafte Vermietung geplant haben, sondern nur die Renovierungskosten von der Steuer absetzen wollten“, sagt Hornig. Beamte würden sich das Thema gerne auf Wiedervorlage legen und einige Jahre später nachhaken.

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