Steuerhinterziehung Mit diesen Tricks machen Sie sich fast zum Hoeneß

Bayern-Präsident Uli Hoeneß steht wegen Steuerhinterziehung vor Gericht. Fast jeder nutzt gerne Steuertricks. Wir zeigen, wie schnell unbescholtene Bürger zu Hinterziehern werden – und welche Konsequenzen drohen.

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FC Bayern-Präsident Uli Hoeneß muss sich ab Montag wegen Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten. Beträge zwischen 900.000 Euro und 3,5 Millionen Euro werden gehandelt, Hoeneß droht möglicherweise eine Gefängnisstrafe. Quelle: dpa

Die Deutschen haben eine klare Haltung: Steuerhinterziehung ist unmoralisch – zumindest dann, wenn die Täter reich sind. Satte 99 Prozent der Bundesbürger finden es laut Forsa-Umfrage „nicht in Ordnung“, wenn Wohlhabende oder Prominente den Staat betrügen.

Bei uns und unseren Nachbarn sind wir jedoch weniger streng – immerhin zehn Prozent der Befragten äußerten Verständnis dafür, wenn Normalbürger bei der Steuer tricksen. Und sogar 13 Prozent stimmten folgender Aussage zu: „Wenn ich mit der Steuererklärung ein bisschen schummle oder jemanden ohne Rechnung beschäftige, hole ich mir doch nur zurück, was der Staat mir wegnimmt.“ Die Dunkelziffer derer, die so denken, es aber lieber nicht sagen, dürfte hoch sein.

Experten fürchten, dass sich angesichts der jüngsten Selbstanzeigewelle immer mehr Schummler im Recht fühlen. Vor allem Delikte von Reichen seien „Gift für die Steuermoral“, sagt Dominik Ernste, Wirtschaftsethiker beim Institut der deutschen Wirtschaft in Köln.

Bei vielen lautet offenbar das Motto: Wenn Leute wie Uli Hoeneß oder Alice Schwarzer riesige Summen in der Schweiz haben, darf ich kleines Licht wohl doch ein bisschen tricksen. Jemand, der einem dabei moralische Rückendeckung gibt, findet sich. So konstatierte jüngst das Anlegerblatt „Smart Investor“ feinsinnig, Hinterziehung sei keineswegs Diebstahl.

Zehn goldene Regeln für die Selbstanzeige

„Stehlen kann man nur etwas, was sich im Besitz eines anderen befindet. Beim Akt der Steuerhinterziehung ist es aber so, dass im eigenen Besitz befindliches Vermögen nicht an das Finanzamt abgeführt wurde.“ Und so wird in den nächsten Wochen wieder mancher in Versuchung geraten, wenn er seine Steuererklärung für 2013 macht. Doch Vorsicht: Auch vermeintlich kleine Schummeleien können harte Folgen haben.

Denn während sie sich früher oft mit einer Nachzahlung zufriedengaben, wenn sie Schummlern auf die Schliche kamen, kennen die Behörden heute keine Gnade mehr. „Es gibt seit einigen Jahren die klare Tendenz, auch bei kleineren Vergehen Steuerstrafverfahren einzuleiten“, sagt Michael Weber-Blank, Strafverteidiger und Partner der Kanzlei Brandi Rechtsanwälte in Hannover.

Und wenn es dazu kommt, haben Betroffene ein Problem. Denn: „Im Steuerstrafrecht gibt es keine Bagatellgrenze“, erklärt Rainer Biesgen, Steueranwalt in der Kanzlei Wessing & Partner. Selbst kleine Hinterziehungssummen können deshalb zu hohen Bußgeldern führen (siehe Artikel "Welche Strafen Steuerhinterziehern drohen"). Anhand von zehn verbreiteten Tricks zeigen wir, wann die Grenze zur Steuerhinterziehung überschritten ist – und welche Konsequenzen drohen:

Arbeitszimmer und Pendlerpauschale

1. Arbeitszimmer

Im Wohnzimmer der Außendienstmitarbeiterin Daniela E. steht ein Schreibtisch, an dem sie bisweilen arbeitet. Sie stuft den Raum als häusliches Arbeitszimmer ein und macht gemäß von dem Anteil des Wohnzimmers an der Gesamtfläche ihrer Wohnung 25 Prozent der Jahresmiete von 6000 Euro als Werbungskosten geltend.

Wer keinen Schreibtisch beim Arbeitgeber hat, darf fürs Home-Office bis zu 1250 Euro pro Jahr steuermindernd geltend machen. „Das gilt allerdings nur, wenn das Zimmer fast ausschließlich beruflich genutzt wird“, sagt der Düsseldorfer Steuerberater Krischan Treyde. Da dies bei Daniela E. nicht der Fall ist, ist sie in den Augen der Behörden eine Steuerhinterzieherin.

Steuerhinterziehung: Vom Kavaliersdelikt zum Verbrechen
Die schweizer Flagge vor einer Bank Quelle: dpa
Ein Bild vom 11. September 2001 Quelle: REUTERS
Hans Eichel Quelle: REUTERS
Schweizer Käse Quelle: AP
Klaus Zumwinkel Quelle: dpa
Das Logo der UBS Quelle: dapd
Schweizer Fahne auf einer CD Quelle: dpa

Da dürfte ihr auch ein Urteil des Finanzgerichts Köln nicht helfen: Die rheinischen Richter meinen, dass Steuerpflichtige auch eine „Arbeitsecke“ im Wohnzimmer absetzen dürfen (10 K 4126/09). Final muss darüber noch der Bundesfinanzhof in München entscheiden, das oberste deutsche Steuergericht.

Aber: „Wer den gesamten Raum absetzt, obwohl er nur einen Teil beruflich nutzt, kann den Vorwurf der Hinterziehung wohl nicht durch Verweis auf dieses Urteil entkräften“, sagt Steuerberater Treyde. Zudem könnte E. die Beamten wohl kaum davon überzeugen, dass ihr größter Raum, in dem sie nun ein Eckchen zum Arbeiten nutzt, erst neuerdings das Wohnzimmer ist, im letzten Jahr aber, auf das sich die Steuererklärung bezieht, noch ein reinrassiges Arbeitszimmer gewesen sein soll.

2. Pendlerpauschale

Arbeitnehmer Andreas B. fährt jeden Morgen 17 Kilometer zur Arbeit. Bei der Berechnung der Pendlerpauschale rundet er auf 20 Kilometer auf und kann dadurch rund 220 Euro mehr absetzen.

„Steuerpflichtige sind zu korrekten Angaben verpflichtet, deshalb ist das ein klarer Fall von Hinterziehung“, sagt Weber-Blank. Das würden viele Steuerzahlende aber nicht so empfinden, während sie im nächsten Atemzug über prominente Steuerhinterzieher schimpfen.

Das Entdeckungsrisiko ist bei Kilometer-Tricksereien hoch. Finanzbeamte kennen die Region und können Angaben bequem per Internet-Routenplaner überprüfen. „Steuerzahler sind dann in der Hand des Beamten“, warnt Weber-Blank. „Wenn sie Glück haben, kürzt er nur die Pauschale – wenn sie Pech haben, leitet er gleichzeitig ein Strafverfahren ein.“ Der Anreiz ist besonders hoch, wenn der Pendler bereits mehrere Jahre geschummelt hat.

War es sein erstes Mal, kann er glimpflich davonkommen: Wer direkt auffliegt, wird nur der „versuchten“ Hinterziehung bezichtigt – und das gibt oft einen Strafrabatt von rund 50 Prozent. Als abgeschlossen gilt die Tat, sobald der Steuerbescheid zugestellt wird, der auf falschen Angaben beruht.

Bewirtungskosten und Verlust bei Vermietung

3. Bewirtungskosten

Unternehmerin Britta C. hat anlässlich ihres Geburtstags zahlreiche Freunde und auch einige Geschäftspartner in die Firmenräume eingeladen. Die Rechnung vom Catering-Service über 2100 Euro setzt sie in der Steuererklärung zu 70 Prozent – dem gesetzlichen Maximum – als geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten ab.

Die Linie der Finanzbehörden ist eindeutig: „Bei privaten Anlässen wie einem Geburtstag erkennen sie Bewirtungskosten nicht an – selbst, wenn Geschäftspartner anwesend waren“, erklärt Steuerberater Treyde. Die Finanzgerichte sähen das leider genauso.

Steuerhinterzieher im Ausland
Noch ist nicht sicher, ob und wie sich die Bedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige in Deutschland in den nächsten Monaten verändern werden. Doch in manchen Fällen muss ein Steuersünder nicht nur dem deutschen Fiskus, sondern auch Finanzbehörden im Ausland Rechenschaft ablegen. Welche Regeln dabei zu beachten sind, hat Rechtsanwalt Tom Offerhaus, Partner der Steuerberatungsgesellschaft WTS Group, in einer Studie zusammengefasst. Diese ist im Elitebrief erschienen.Quelle: Elitebrief Quelle: dpa
BelgienSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung beträgt sieben Jahre, Steuererhöhungen liegen zwischen 10 und 200 Prozent. Es drohen Geld- und Haftstrafen bis zu fünf Jahren und eine Anklage wegen Geldwäsche unabhängig von der Verjährungsfrist. Banken haben Anzeigepflichten gemäß der 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie.Regelungen zur Selbstanzeige Bis zum 31.12.2013 gab es die Möglichkeit zur Selbstanzeige. Es wurden Geldstrafen in Höhe einer zusätzlichen Steuer von 15 Prozent für einen 7-Jahreszeitraum fällig sowie ein pauschaler Steuersatz in Höhe von 35 Prozent auf das steuerlich noch nicht verjährte Vermögen. Seit dem 1. Januar 2014 sind keine Selbstanzeigen mehr möglich. Ab 2014 wird eine vollständige steuer- und strafrechtliche Verfolgung erwartet. Quelle: dpa
ChinaSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Besteuerung wird neu festgesetzt. Es droht eine Geldstrafe – nicht unter 50 Prozent und nicht mehr als der fünffache Betrag der nicht oder zu wenig entrichteten Steuer. Zudem kann es zu einer Haftstrafe kommen, wenn der Steuerzahler aktiv und vorsätzlich mittels bestimmter Maßnahmen Steuern hinterzieht.Regelungen zur Selbstanzeige Bei freiwilliger Nacherklärung ist eine Reduzierung der Strafe möglich, bei geringeren Vergehen auch eine Straffreiheit. Quelle: rtr
DänemarkSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDas Einkommen wird um das Einkommen, auf das Steuern hinterzogen wurden, erhöht. Es droht eine Geldstrafe – abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuern sowie subjektiven Elementen in Höhe des halben, vollen oder doppelten Steuerhinterziehungsbetrags. Möglich ist auch eine Haftstrafe von bis zu acht Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Steuerhinterziehung verjährt bei einem Betrag von weniger als 500.000 Dänischen Kronen nach fünf Jahren, bei höheren Beträgen nach zehn Jahren. Straffreiheit ist möglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sofern höchstens 100.000 Dänische Kronen hinterzogen wurden. Ein Vergleich oder eine Haftstrafe ohne oder mit Bewährung ist abhängig von der hinterzogenen Steuer. Quelle: dpa
DeutschlandSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenEs müssen die Steuerbescheide der letzten zehn Jahre verändert werden. Die hinterzogene Summe muss nachgezahlt werden, hinzu kommen sechs Prozent Zinsen pro Jahr. Es droht eine Geldstrafe sowie eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen auch zehn Jahre.Regelungen zur Selbstanzeige Die Zahlung der resultierenden Steuer zuzüglich Zinsen sowie gegebenenfalls einer zusätzlichen Gebühr von fünf Prozent bei hinterzogenen Steuern von mindestens 50.000 Euro für eine strafbare Handlung (zum Beispiel eine falsche Steuererklärung) kann zur vollständigen Straffreiheit führen. Quelle: dpa
EstlandSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenZinserträge von Banken der EWR-Länder sind einkommensteuerfrei. Pro Tag werden 0,06 Prozent Zinsen fällig. Neben einer Geldstrafe droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Es existieren keine Vorschriften zur Selbstanzeige. Steuerhinterziehung verjährt nach fünf Jahren. Die Selbstanzeige wirkt als strafmildernder Umstand bei Bestimmung der Geldstrafe. Quelle: dpa
FrankreichSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Steuerschuld wird neu festgesetzt. Zusätzlich werden pro Monat Zinsen in Höhe von 0,4 Prozent fällig. Hinzu kommen Strafzahlungen von 40 oder 80 Prozent plus – bei Nichtoffenlegung des ausländischen Kontos - 1.500 beziehungsweise 10.000 Euro oder fünf Prozent, falls der Saldo mehr al 50.000 Euro beträgt. Es droht eine Geldstrafe von 500.000 bis 1.000.000 Euro sowie eine Haftstrafe von fünf bis sieben Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Die Reduzierung der Geldbußen oder -strafen hängt von der Eigenschaft als passiver Steuerzahler (Schenkung, Erbschaft) oder aktiver Steuerzahler ab. Strafzahlungen können sich um 15 oder 30 Prozent reduzieren, Geldstrafen um 1,5 oder drei Prozent. Verjährung: Einkommensteuer 2006, Vermögensteuer 2007,Geldstrafe 2009. Quelle: AP

Aber droht auch ein Strafverfahren? Ja. „Wer die Kosten in Höhe des gesetzlichen Maximums absetzt, obwohl nur einige Geschäftspartner unter den Gästen waren, muss mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung rechnen“, warnt Treyde. Rechtfertigen lässt sich dagegen der Versuch, 70 Prozent der auf die anwesenden Geschäftspartner entfallenden Kosten abzusetzen. Nach bisheriger Ansicht der Finanzgerichte ist zwar auch ein solcher anteiliger Abzug unzulässig. Da dies unter Experten aber umstritten ist, würde wohl kaum ein Richter einen Hinterziehungsversuch attestieren.

Allerdings bliebe trotzdem ein Risiko. „Ich erlebe immer öfter, dass Betriebsprüfer auch bei vertretbaren Rechtsauffassungen, die nicht denen der Finanzverwaltung entsprechen, Vorsatz unterstellen“, sagt Strafverteidiger Weber-Blank. Deshalb ist Vorsicht geboten. „Betroffene sollten unbedingt in einem Anhang zur Steuererklärung kurz den Sachverhalt erläutern“, rät Treyde. Dann seien strafrechtliche Vorwürfe später ausgeschlossen.

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4. Verlust bei Vermietung

Manager Claus D. hat das Dachgeschoss für 30 000 Euro renoviert und vermietet es an seine Tochter, die auswärts studiert, aber an den Wochenenden heimkommt und die Wohnung nutzt. Die Kosten zieht D. in der Steuererklärung von den geringen Mieteinnahmen ab. Dadurch entsteht ein Vermietungsverlust von 28 000 Euro, den er mit seinem Gehalt verrechnet.

„Wegen der hohen Missbrauchsanfälligkeit schauen Finanzbeamte bei Vermietungen an Angehörige sehr genau hin“, sagt Marcus Hornig von der WTS Steuerberatungsgesellschaft. So komme es vor, dass Beamte persönlich erscheinen, um die Wohnung in Augenschein zu nehmen. „Entscheidend ist dann“, so Hornig, „ob es sich um einen abgetrennten Bereich mit eigenem Zugang, Bad und zumindest einer Kochecke handelt, der auch an einen Familienfremden vermietet werden könnte.“ Ist das nicht der Fall, unterstellen die Beamten ein „fingiertes Mietverhältnis“ – und leiten ein Strafverfahren ein.

Auch sonst muss alles laufen wie unter „fremden Dritten“. So ist Papa verpflichtet, einen Mietvertrag mit seiner Tochter abzuschließen und ihr mindestens 66 Prozent der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ abzuknöpfen. Wie oft sie tatsächlich vor Ort ist, ist dagegen egal. Besonders oft fliegen fingierte Mietverhältnisse auf, wenn der Nachwuchs irgendwann weg ist und die Eltern keinen Nachmieter suchen.

„Dann liegt die Vermutung nahe, dass sie von Anfang an keine dauerhafte Vermietung geplant haben, sondern nur die Renovierungskosten von der Steuer absetzen wollten“, sagt Hornig. Beamte würden sich das Thema gerne auf Wiedervorlage legen und einige Jahre später nachhaken.

Putzhilfe und "Ohne Rechnung"

Das kundenfreundlichste Finanzamt steht in...
Bald fängt sie wieder an, die heiße Phase für die Finanzämter. Sobald alle Bescheinigungen der Arbeitgeber, Banken und Versicherungen vorliegen, reichen Millionen Steuerzahler ihre Einkommensteuererklärungen ein. Die Akademische Arbeitsgemeinschaft hat die Nutzer ihres Onlineportals Steuertipps.de befragt, welches das kundenfreundlichste Finanzamt der Republik ist. Zur Wahl standen insgesamt 572 Ämter. Quelle: dpa
Platz 20: LandauLandau in Rheinland-Pfalz ist für feine Trauben und guten Wein bekannt. Seine Fans hat aber auch das Finanzamt in Landau, es erreichte Platz 20 der kundenfreundlichsten Finanzämter in Deutschland. Abgestimmt haben mehr als 10.000 Nutzer des Portals Steuertipps.de - mehr als dreimal so viele wie im Vorjahr. Quelle: dpa-dpaweb
Platz 19: Mainz-SüdIm Sommer 2013 fuhren den Mainzer Hauptbahnhof keine Fernzüge an – es mangelte an Personal. Mehr Kundenfreundlichkeit hat nach Meinung der Befragten das Finanzamt Mainz-Süd zu bieten. Auffällig: In den Top 20 finden sich sechs Ämter aus Rheinland-Pfalz. Quelle: REUTERS
Platz 18: MüllheimBaden-Württemberg ist für seinen Maschinenbau bekannt, aber bisher nicht für freundliche Finanzämter. Dennoch erzielten die Müllheimer Beamten Platz 18. Bewertet wurden die Kriterien Freundlichkeit, Schnelligkeit und Erreichbarkeit. Quelle: dpa
Platz 17: SinsheimSinsheim in Baden-Württemberg ist bekannt für sein Auto-und-Technik-Museum – und künftig auch für die Kundenfreundlichkeit des dortigen Finanzamtes. Quelle: dpa-dpaweb
Platz 16: BingenBingen in Rheinhessen ist besonders in den Sommermonaten ein Ziel der Touristen. Doch auch Einheimische dürfen sich freuen: Im Finanzamt werden sie besonders freundlich empfangen. In den Top 20 befindet sich keine einzige Finanzbehörde aus einer Metropole. Quelle: dpa-dpaweb
Platz 15: CoesfeldCoesfeld dürfte vielen noch im Gedächtnis sein wegen der Freiherr-vom-Stein-Kaserne, in der Rekruten gequält wurden. Der Standort ist mittlerweile geschlossen. Ein positives Image haben dagegen die Mitarbeiter des örtlichen Finanzamtes. Quelle: dpa-dpaweb

5. Putzhilfe

Der Rentner Ewald F. beschäftigt seit fünf Jahren für zehn Euro pro Stunde eine Putzhilfe. Sie kommt montags und donnerstags für jeweils fünf Stunden und kassiert somit 100 Euro pro Woche – schwarz.

Die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ macht zwar keine Razzien in Privathäusern. Trotzdem geraten immer wieder Privatleute ins Visier – etwa, weil Nachbarn das Finanzamt informiert haben. „Wir bekommen hierzu viele anonyme Anzeigen“, berichtet ein Steuerfahnder.

Und dann hätte Ewald F. ein Problem. Denn de facto ist er Arbeitgeber – und wäre damit verpflichtet, Lohnsteuer einzubehalten. Macht er das nicht, wird er selbst zum Hinterzieher. Immerhin: Die Behörden werten die Beschäftigung von Schwarzarbeitern im Minijob-Umfang gemäß einer Sondervorschrift nicht als Hinterziehung, sondern als „leichtfertige Steuerverkürzung“ – und damit als Ordnungswidrigkeit.

„Betroffene müssen dann zwar auch eine Geldbuße zahlen, gelten aber nicht als vorbestraft“, erklärt Biesgen von Wessing & Partner. Wie hoch die Buße ausfällt, hängt von der „verkürzten“ Summe ab. „Oft ist etwa die Hälfte des Betrages fällig, den die Behörden bei Hinterziehung verhängt hätten“, sagt Weber-Blank von Brandi.

Somit müssten Täter pro 250 Euro, die sie verkürzt haben, mit einem Tagessatz Bußgeld rechnen. Da bei Minijobs nur zwei Prozent Lohnsteuerpauschale fällig sind, hat F. pro Woche zwei Euro „verkürzt“ – über fünf Jahre macht das rund 500 Euro. Theoretisch wären also zwei Tagessätze fällig, doch die Behörden haben Ermessensspielraum und können strenger sein.

„Bei leichtfertiger Verkürzung gibt es inzwischen die Tendenz, höhere Geldbußen zu verhängen“, sagt Weber-Blank. Die Behörden würden sich immer öfter darauf berufen, dass mit der Buße finanzielle Vorteile abgeschöpft werden sollen.

6.Ohne Rechnung

Hausbesitzerin Gunda M. hat für 8000 Euro streichen lassen und zahlt dem Malermeister 40 Prozent – 3600 Euro – der Summe bar und ohne Rechnung.

M. wird dadurch zwar nicht zur Steuerbetrügerin, macht sich aber der Beihilfe schuldig. „Die Geldstrafe fällt in solchen Fällen in der Regel etwas niedriger aus als bei eigener Hinterziehung“, sagt Experte Biesgen. Wie hoch der Abschlag ist, sei aber von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. „Da lässt sich seriös keine Größenordnung definieren.“

Klar ist: Die Strafe orientiert sich auch bei M. an der Summe, die der Malermeister hinterzieht. Läge dessen persönlicher Steuersatz bei 40 Prozent, hätte er 1440 Euro Einkommensteuer hinterzogen, hinzu käme die 19-prozentige Mehrwertsteuer (auf 3600 Euro, also 684 Euro).

Nebeneinkünfte, Reinigungskosten und Kapitalerträge

So können Angestellte Steuern sparen
Lohnsteuer zurückholenNicht jeder gibt eine Steuererklärung ab, obwohl sich Steuerzahler dadurch zu viel einbezahlte Lohnsteuer zurückholen können. Allgemein haben Arbeitnehmer dafür vier Jahre Zeit. Wer also auf Steuerrückzahlungen für 2010 hofft, sollte bis zum 31.12.2014 seine Erklärung abgeben. Allgemein sollten sich Steuerzahler fünf Stichtage merken: Bis zum 28. Februar müssen Versicherungen, Arbeitgeber und Behörden die Arbeitnehmer-Daten elektronisch ans Finanzamt geschickt haben. Ab dem 1. März können Steuerzahler die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) nutzen (siehe nächstes Bild). Wer keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, muss seine Steuererklärung bis zum 31. Mai beim Finanzamt abgeben. Dazu ist jeder Bürger verpflichtet, der mehr als 8.354 Euro im Jahr einnimmt. Wer seine Steuererklärung aber von einem Profi machen lässt, muss seine Erklärung erst zum 31. Dezember abgeben. Und wer regelmäßig hohe monatliche Kosten hat, kann sich bis zum 30. November den passenden Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen. So wird im laufenden Monat weniger Lohnsteuer einbehalten, und das Nettoeinkommen steigt. Quelle: dapd
Vorausgefüllte SteuererklärungDie vorausgefüllte Steuererklärung ist ein kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltungen, dass es den Deutschen leichter machen soll, ihre Einkommensteuererklärungen abzugeben. Für Rentner und Pensionäre soll es ab 2015 automatisch eine vorausgefüllte Steuererklärung geben, prinzipiell erhältlich ist sie aber schon seit Januar 2014. In dieser vorausgefüllte Erklärung stehen vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen bereits drin, genauso wie Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Vorsorgeaufwendungen wie Riester- oder Rürup-Verträge. Alles andere müssen Steuerzahler aber noch selbst eintragen. Quelle: dpa
WerbungskostenPauschal berücksichtigt der Fiskus bei Arbeitnehmern Werbungskosten von 1000 Euro im Jahr. Wer tatsächlich mehr ausgegeben hat, kann sich die Kosten vom Finanzamt zurückholen. Dann müssen sie aber auch belegt werden. Streit gibt es dabei oft um das heimische Arbeitszimmer. Mittlerweile beteiligt sich der Fiskus in Ausnahmefällen an den Kosten. Kosten von maximal 1250 Euro pro Arbeitszimmer dürfen all jene Arbeitnehmer in die Steuererklärung eintragen, denen der Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Vor allem Lehrer, die in der Schule keinen Arbeitsplatz für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts haben, können davon profitieren. Die vollen Kosten dürfen Steuerzahler nur absetzen, wenn ihr Heim-Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet. Quelle: dpa
Ausbildungskosten der KinderFür Kinder im Alter zwischen 18 und 27 Jahren, die eine Berufsausbildung in einer anderen Stadt machen, können Eltern einen Sonderbedarf bis 924 Euro geltend machen. Dieser Betrag ist um die Bezüge der Kinder zu mindern, soweit diese über 1848 Euro pro Jahr liegen. Außerdem können Eltern Ausgaben für das Erststudium oder die Erstausbildung ihrer Kinder bis zu einer Obergrenze von 4.000 Euro pro Kind absetzen. Nach dem Erststudium können weitere Aufwendungen als Werbungskosten angesetzt werden. Quelle: dpa
Außergewöhnliche BelastungenFür Kuren, aufwändige Zahnbehandlungen und andere Gesundheitsdienstleistungen, die die Krankenkasse nicht übernommen hat, können Steuerpflichtige außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Der verlangt jedoch eine Eigenbeteiligung, die sich nach dem Einkommen und Kinderzahl zwischen einem und sieben Prozent bewegt. Quelle: dapd
Haushaltsnahe DienstleistungenFür Arbeiten rund ums Haus, die gegen Rechnung erledigt werden, können 20 Prozent der Kosten abgesetzt werden. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören neben den Arbeiten einer Reinigungskraft oder eines Gärtners auch Hausmeister, Schornsteinfeger, ein häuslicher Pflegedienst sowie Maler, Maurer, Klempner oder Fliesenleger. Allerdings können keine Materialkosten von der Steuer abgesetzt werden, sondern lediglich Arbeits- und Anfahrtskosten. Quelle: dpa
PendlerpauschaleFür jeden Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte können Arbeitnehmer pauschal einen Abzug von 30 Cent geltend machen – und das für 230 Arbeitstage im Jahr. Allerdings kann nur jeweils eine Fahrt pro Tag angerechnet werden, nicht Hin- und Rückweg. Quelle: dpa

7. Nebeneinkünfte

Anwalt Holger I. hält häufig Vorträge oder leitet Seminare zum Thema Gesellschaftsrecht. Die meisten Nebeneinkünfte gibt er in der Steuererklärung an, ein Honorar in Höhe von 1200 Euro aber nicht.

Wer sich auf die eigene Vergesslichkeit beruft, hat schlechte Karten. „Finanzbeamte unterstellen in solchen Fällen in der Regel mindestens den sogenannten bedingten Vorsatz“, sagt Ulrike Grube, Expertin für Steuerstrafrecht bei der Kanzlei Rödl & Partner in Nürnberg.

„Bedingter“ Vorsatz heißt: Der Steuerpflichtige hat zwar nicht unbedingt absichtlich betrogen, aber bei der Auflistung seiner Einnahmen nicht die gebotene Sorgfalt walten lassen und so „billigend in Kauf genommen“, dass der Fiskus weniger bekommt, als ihm zusteht. Das reicht für ein Steuerstrafverfahren – mit ein bisschen Glück gibt’s aber einen Nachlass beim Bußgeld.

8. Reinigungskosten

Die Bankerin Ida J. hat wieder viel für die Reinigung ihrer Kostüme ausgegeben. Obwohl das Finanzamt ihr den Steuervorteil über Jahre immer wieder gestrichen hat, versucht sie es dieses Jahr erneut und reicht Belege über insgesamt 140 Euro ein.

Das Motto „Versuchen kann man’s ja mal“ ist brandgefährlich. Denn auch hier können Beamte „bedingten Vorsatz“ unterstellen und Strafverfahren wegen versuchter Hinterziehung einleiten. Angesichts der Vorgeschichte liegt schließlich die Vermutung nahe, dass J. darauf gesetzt hat, dass die Beamten dieses Mal nicht genau hinschauen.

9. Kapitalerträge

A Das Ehepaar K. hat Ersparnisse von 24 000 Euro zu gleichen Teilen auf seine drei Kinder übertragen, um deren Steuerfreibeträge zu nutzen. Dadurch hat die Familie über vier Jahre Kapitalerträge in Höhe von 2250 Euro steuerfrei eingestrichen. Doch jetzt holen sich die Eltern das Geld von den Kinder-Konten zurück, um ein neues Auto zu kaufen.

Die Rechtslage ist klar: Wer seinen Kindern Geld überträgt, darf es sich nicht ohne Weiteres zurückholen. Denn bei Rückholaktionen kann das Finanzamt den Eltern vorwerfen, dass es ihnen bei der Übertragung ausschließlich darum ging, die 25-prozentige Abgeltungsteuer zu vermeiden.

Unschuldsmiene hilft nicht

So nutzen Sie kleine Steuerschlupflöcher aus
Der Staat braucht weitere Einnahmequellen: Wenn die Verschuldung Deutschlands nur annähernd reduziert werden soll, wären jährliche Steuermehreinnahmen von 1,5 Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung nötig. Das geht aus Berechnungen der Boston Consulting Group hervor. Möglich ist das über die umstrittenen Steuererhöhungen, die Wiedereinführung der Vermögenssteuer oder das Schließen von Steuerschlupflöchern. Quelle: dpa
SPD und Grüne beispielsweise fordern die Einführung einer Vermögenssteuer, wie sie es auch in anderen Ländern gibt. "Achtzig Prozent der Bürger stimmen in Umfragen dafür. Der Bürgerwille setzt sich meistens durch, auch wenn manche das nicht glauben wollen. Die Vermögensteuer existiert in vielen Ländern, die eine viel geringer ausgeprägte Sozialstaatstradition haben als wir. Und aus den klaren Aussagen des Kanzlerkandidaten, Mittelständler nicht in ihrer Substanz zu gefährden, können Sie ersehen, dass wir die Einführung vernünftig gestalten wollen", sagte Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz im Interview mit der WirtschaftsWoche. Und auch Steuerexperten sind überzeugt, dass im kommenden Jahr die Sonderabgabe für Reiche kommen wird. Dementsprechend sinnvoll ist es, das Vermögen in Sicherheit zu bringen. Quelle: dpa
So gibt es eine nützliche Steuerlücke im Erbschaftssteuerrecht, der aber das Bundesverfassungsgericht an den Kragen will. Bei einer Erbschaft haben nahe Angehörige – das sind Ehepartner, Kinder und Enkel –Freibeträge. Ehepartner erben 500.000 Euro steuerfrei, Kinder immerhin noch 400.000 Euro und Enkel 200.000 Euro. Erst wenn die Erbschaft diese übertrifft, greift der Fiskus zu. Wird aber nicht nur ein bisschen Schmuck, sondern ein ganzes Unternehmen vererbt, ist der Freibetrag natürlich schnell überstiegen. Um dieses Problem zu umgehen, muss das liquide Vermögen auf ein separates Konto, das danach in eine sogenannte Cash-GmbH gehüllt wird - ein Unternehmen ohne operatives Geschäft. Nach sieben Jahren Schonfrist ist das übertragene Vermögen von der Erbschaft- oder Schenkungsteuer befreit. Quelle: dpa
Steuerexperten schätzen, dass sich Vermögende dank dieser Steuerlücke einen zweistelligen Milliardenbetrag gespart haben. Sie gehen davon aus, dass allein in den letzten fünf Jahren ein Vermögen von gut 250 Milliarden Euro mehr oder weniger steuerfrei an nachfolgende Generationen übergeben worden sind. Dem Staat entging dadurch rund 80 Milliarden Euro Steuern. Quelle: Fotolia
Vererben ist nicht leicht: Rüdiger und Detlev Paulmann haben zwei Jahre an einer Nachfolgeplanung für den Lampen- und Leuchtenhersteller mit rund 500 Mitarbeitern gearbeitet. Von der Arbeit, die eine solche Übergabe macht, einmal abgesehen, ist eine schnelle Nachfolgeplanung aber gar nicht verkehrt: Wer sein Unternehmen der nächsten Generation überschreibt, kann bis zu 20 Prozent des Werts in bar als Betriebsvermögen mitschenken. So entgeht dieser Teil des Vermögens dem Fiskus. Aber auch hier sind sihc Experten einig, dass diese Regelung von Schwarz-Rot gekippt wird. Quelle: Nils Hendrik Müller für WirtschaftsWoche
Die Möglichkeit einer solchen Schenkung des Familienunternehmens haben laut Expertenschätzung in den vergangenen vier Jahren fast 60 Prozent der Unternehmer wahrgenommen. Quelle: dpa

Es bestehe die große Gefahr, „dass die Beamten nicht nur eine Nachzahlung fordern, sondern auch Vorsatz und damit Steuerhinterziehung unterstellen“, warnt Jochen Busch, Steuerexperte bei Baker Tilly Roelfs in München. Gerade Spitzenverdiener, bei denen Beamte gerne – wie bei Firmen – zu einer Steuerprüfung erscheinen, fliegen schnell auf. Busch: „Die Prüfer lassen sich dann gerne Kontoauszüge zeigen – und schauen bei hohen Zahlungseingängen genauer hin.“

Die Behauptung, nichts vom Rückholverbot geahnt zu haben, fruchtet in solchen Fällen nicht. „Wer Geld auf seine Kinder überträgt, um Freibeträge zu nutzen, kann sich nicht darauf berufen, von steuerlichen Dingen keine Ahnung zu haben“, sagt Busch. Zulässig sind Rückholaktionen allerdings, wenn es einen Schenkungsvertrag gibt, der in bestimmten, klar definierten Ausnahmefällen eine Rückabwicklung vorsieht – etwa wenn ein Kind drogensüchtig wird oder einer Sekte beitritt.

10.Minijobberin

A Kurt L., Inhaber einer Vermögensverwaltung, hat seine Frau als Minijobberin für Büroarbeiten eingestellt und setzt den Monatslohn von 450 Euro als Betriebsausgaben an – obwohl seine Frau im vergangenen Jahr kaum noch da war, weil sie mit dem neugeborenen Sohn ausgelastet war.

Arbeitsverhältnisse mit Angehörigen zu untersuchen ist Standard bei jeder Betriebsprüfung – schließlich ist die Missbrauchsanfälligkeit genauso hoch wie bei der Vermietung an Verwandte (siehe Fall 4). Und auch hier ist die Frage: Hält das Modell dem „Fremdvergleich“ stand?

Nein – schließlich hätte L. einer familienfremden Minijobberin, die allenfalls sporadisch auftaucht, längst gekündigt und somit auch nichts absetzen können. Und wenn der Arbeitsvertrag nicht eingehalten wird, Unternehmer aber trotzdem Betriebsausgaben geltend machen, ist das Hinterziehung.

Das Entdeckungsrisiko ist höher, als mancher glaubt. So könnten Betriebsprüfer Mitarbeiter fragen, was Frau L. eigentlich mache. „Lautet die Antwort: ‚Die hab’ ich schon ewig nicht mehr gesehen‘, reicht das für ein Strafverfahren“, sagt Weber-Blank. Solche Fälle gebe es immer wieder.

Sicher: Ein gerichtsfester Beweis ist das nicht. Aber die Erfahrung zeigt, dass Unternehmer in solchen Fällen dazu neigen, diskret eine Geldbuße zu akzeptieren, statt sich auf einen langwierigen Prozess einzulassen. Denn wenn Steuertrickser etwas noch mehr fürchten als das Finanzamt, dann ist es die interessierte Öffentlichkeit.

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