Steuerhinterziehung NRW gibt 100.000 Steuerdaten weiter

Die Finanzbehörden von Nordrhein-Westfalen haben mehr als 100.000 verdächtige Kontodaten weitergereicht. 19 europäische Länder können nun mit den Daten auf die Jagd nach Steuersündern gehen.

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Steuerhinterzieher im Ausland
Noch ist nicht sicher, ob und wie sich die Bedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige in Deutschland in den nächsten Monaten verändern werden. Doch in manchen Fällen muss ein Steuersünder nicht nur dem deutschen Fiskus, sondern auch Finanzbehörden im Ausland Rechenschaft ablegen. Welche Regeln dabei zu beachten sind, hat Rechtsanwalt Tom Offerhaus, Partner der Steuerberatungsgesellschaft WTS Group, in einer Studie zusammengefasst. Diese ist im Elitebrief erschienen.Quelle: Elitebrief Quelle: dpa
BelgienSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung beträgt sieben Jahre, Steuererhöhungen liegen zwischen 10 und 200 Prozent. Es drohen Geld- und Haftstrafen bis zu fünf Jahren und eine Anklage wegen Geldwäsche unabhängig von der Verjährungsfrist. Banken haben Anzeigepflichten gemäß der 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie.Regelungen zur Selbstanzeige Bis zum 31.12.2013 gab es die Möglichkeit zur Selbstanzeige. Es wurden Geldstrafen in Höhe einer zusätzlichen Steuer von 15 Prozent für einen 7-Jahreszeitraum fällig sowie ein pauschaler Steuersatz in Höhe von 35 Prozent auf das steuerlich noch nicht verjährte Vermögen. Seit dem 1. Januar 2014 sind keine Selbstanzeigen mehr möglich. Ab 2014 wird eine vollständige steuer- und strafrechtliche Verfolgung erwartet. Quelle: dpa
ChinaSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Besteuerung wird neu festgesetzt. Es droht eine Geldstrafe – nicht unter 50 Prozent und nicht mehr als der fünffache Betrag der nicht oder zu wenig entrichteten Steuer. Zudem kann es zu einer Haftstrafe kommen, wenn der Steuerzahler aktiv und vorsätzlich mittels bestimmter Maßnahmen Steuern hinterzieht.Regelungen zur Selbstanzeige Bei freiwilliger Nacherklärung ist eine Reduzierung der Strafe möglich, bei geringeren Vergehen auch eine Straffreiheit. Quelle: rtr
DänemarkSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDas Einkommen wird um das Einkommen, auf das Steuern hinterzogen wurden, erhöht. Es droht eine Geldstrafe – abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuern sowie subjektiven Elementen in Höhe des halben, vollen oder doppelten Steuerhinterziehungsbetrags. Möglich ist auch eine Haftstrafe von bis zu acht Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Steuerhinterziehung verjährt bei einem Betrag von weniger als 500.000 Dänischen Kronen nach fünf Jahren, bei höheren Beträgen nach zehn Jahren. Straffreiheit ist möglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sofern höchstens 100.000 Dänische Kronen hinterzogen wurden. Ein Vergleich oder eine Haftstrafe ohne oder mit Bewährung ist abhängig von der hinterzogenen Steuer. Quelle: dpa
DeutschlandSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenEs müssen die Steuerbescheide der letzten zehn Jahre verändert werden. Die hinterzogene Summe muss nachgezahlt werden, hinzu kommen sechs Prozent Zinsen pro Jahr. Es droht eine Geldstrafe sowie eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen auch zehn Jahre.Regelungen zur Selbstanzeige Die Zahlung der resultierenden Steuer zuzüglich Zinsen sowie gegebenenfalls einer zusätzlichen Gebühr von fünf Prozent bei hinterzogenen Steuern von mindestens 50.000 Euro für eine strafbare Handlung (zum Beispiel eine falsche Steuererklärung) kann zur vollständigen Straffreiheit führen. Quelle: dpa
EstlandSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenZinserträge von Banken der EWR-Länder sind einkommensteuerfrei. Pro Tag werden 0,06 Prozent Zinsen fällig. Neben einer Geldstrafe droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Es existieren keine Vorschriften zur Selbstanzeige. Steuerhinterziehung verjährt nach fünf Jahren. Die Selbstanzeige wirkt als strafmildernder Umstand bei Bestimmung der Geldstrafe. Quelle: dpa
FrankreichSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Steuerschuld wird neu festgesetzt. Zusätzlich werden pro Monat Zinsen in Höhe von 0,4 Prozent fällig. Hinzu kommen Strafzahlungen von 40 oder 80 Prozent plus – bei Nichtoffenlegung des ausländischen Kontos - 1.500 beziehungsweise 10.000 Euro oder fünf Prozent, falls der Saldo mehr al 50.000 Euro beträgt. Es droht eine Geldstrafe von 500.000 bis 1.000.000 Euro sowie eine Haftstrafe von fünf bis sieben Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Die Reduzierung der Geldbußen oder -strafen hängt von der Eigenschaft als passiver Steuerzahler (Schenkung, Erbschaft) oder aktiver Steuerzahler ab. Strafzahlungen können sich um 15 oder 30 Prozent reduzieren, Geldstrafen um 1,5 oder drei Prozent. Verjährung: Einkommensteuer 2006, Vermögensteuer 2007,Geldstrafe 2009. Quelle: AP

Die Finanzbehörden von Nordrhein-Westfalen treiben die grenzüberschreitende Fahndung nach Steuersündern voran. Das Bundesland stellte 19 europäischen Ländern mehr als 100.000 verdächtige Kontodaten zur Verfügung, wie Finanzminister Norbert Walter-Borjans am Freitag in Düsseldorf sagte. Es handele sich um Konten bei Banken in Luxemburg und der Schweiz. Darunter seien viele Bürger aus Frankreich und Belgien.

Wie hoch die Gesamtsumme sei und bei wie vielen es sich tatsächlich um Steuerhinterziehung handele, könne er noch nicht sagen. Er habe aber eine Botschaft für Steuerhinterzieher: "Immer mehr Verstecke für ihr Schwarzgeld fliegen auf."

Der Steuerfahndung Wuppertal sei anonym eine Festplatte mit fast 160.000 Kontoinformationen zugespielt worden, berichtete der Minister. Über 50.000 davon beziehen sich nach seinen Angaben auf Deutschland, je mehr als 40.000 auf Belgien und Frankreich. Weitere Länder seien unter anderem die Niederlande, Italien, Spanien und Griechenland. Die Behörden der Länder könnten die Informationen nun beim Bundeszentralamt für Steuern abrufen.

Ein weiteres Datenpaket bestehe aus Angaben über Stiftungen und Briefkastenfirmen bei einer Schweizer Bank, sagte Walter-Borjans. Zudem gebe es Vertriebsinformationen einer Großbank, die Hinweise auf eine möglich Beihilfe zur Steuerhinterziehung geben könnten. Die Namen der Banken nannte der Minister nicht.

Die verdächtigen Kontodaten

Es gebe aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit, eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass ein großer Teil Schwarzgeld sei. "Ich mache mir wenig Sorgen, dass am Ende nicht dabei ein stattliches Ergebnis herauskommt." Erst im April hatte die NRW-Finanzverwaltung verdächtige Kontodaten mit Guthaben von insgesamt rund 100 Milliarden Schweizer Franken an 27 Staaten weitergegeben.

Nordrhein-Westfalen hatte in der Vergangenheit diverse CDs mit Insider-Informationen über Steuerhinterzieher gekauft. Wie die Datenträger zeigten, hatten zahlreiche Steuersünder Gelder bei Schweizer Banken versteckt. Rund 22.000 von ihnen zeigten sich selbst an, allein in Nordrhein-Westfalen fielen in Folge der Datenkäufe über fünfeinhalb Jahre Mehreinnahmen des Fiskus von rund 2,1 Milliarden Euro an.

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