5. Putzhilfe
Der Rentner Ewald F. beschäftigt seit fünf Jahren für zehn Euro pro Stunde eine Putzhilfe. Sie kommt montags und donnerstags für jeweils fünf Stunden und kassiert somit 100 Euro pro Woche – schwarz.
Die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ macht zwar keine Razzien in Privathäusern. Trotzdem geraten immer wieder Privatleute ins Visier – etwa, weil Nachbarn das Finanzamt informiert haben. „Wir bekommen hierzu viele anonyme Anzeigen“, berichtet ein Steuerfahnder.
Und dann hätte Ewald F. ein Problem. Denn de facto ist er Arbeitgeber – und wäre damit verpflichtet, Lohnsteuer einzubehalten. Macht er das nicht, wird er selbst zum Hinterzieher. Immerhin: Die Behörden werten die Beschäftigung von Schwarzarbeitern im Minijob-Umfang gemäß einer Sondervorschrift nicht als Hinterziehung, sondern als „leichtfertige Steuerverkürzung“ – und damit als Ordnungswidrigkeit.
„Betroffene müssen dann zwar auch eine Geldbuße zahlen, gelten aber nicht als vorbestraft“, erklärt Biesgen von Wessing & Partner. Wie hoch die Buße ausfällt, hängt von der „verkürzten“ Summe ab. „Oft ist etwa die Hälfte des Betrages fällig, den die Behörden bei Hinterziehung verhängt hätten“, sagt Weber-Blank von Brandi.
Somit müssten Täter pro 250 Euro, die sie verkürzt haben, mit einem Tagessatz Bußgeld rechnen. Da bei Minijobs nur zwei Prozent Lohnsteuerpauschale fällig sind, hat F. pro Woche zwei Euro „verkürzt“ – über fünf Jahre macht das rund 500 Euro. Theoretisch wären also zwei Tagessätze fällig, doch die Behörden haben Ermessensspielraum und können strenger sein.
„Bei leichtfertiger Verkürzung gibt es inzwischen die Tendenz, höhere Geldbußen zu verhängen“, sagt Weber-Blank. Die Behörden würden sich immer öfter darauf berufen, dass mit der Buße finanzielle Vorteile abgeschöpft werden sollen.
6.Ohne Rechnung
Hausbesitzerin Gunda M. hat für 8000 Euro streichen lassen und zahlt dem Malermeister 40 Prozent – 3600 Euro – der Summe bar und ohne Rechnung.
M. wird dadurch zwar nicht zur Steuerbetrügerin, macht sich aber der Beihilfe schuldig. „Die Geldstrafe fällt in solchen Fällen in der Regel etwas niedriger aus als bei eigener Hinterziehung“, sagt Experte Biesgen. Wie hoch der Abschlag ist, sei aber von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. „Da lässt sich seriös keine Größenordnung definieren.“
Klar ist: Die Strafe orientiert sich auch bei M. an der Summe, die der Malermeister hinterzieht. Läge dessen persönlicher Steuersatz bei 40 Prozent, hätte er 1440 Euro Einkommensteuer hinterzogen, hinzu käme die 19-prozentige Mehrwertsteuer (auf 3600 Euro, also 684 Euro).