Steuerhinterziehung Mit diesen Tricks machen Sie sich fast zum Hoeneß

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Putzhilfe und "Ohne Rechnung"

Das kundenfreundlichste Finanzamt steht in...
Bald fängt sie wieder an, die heiße Phase für die Finanzämter. Sobald alle Bescheinigungen der Arbeitgeber, Banken und Versicherungen vorliegen, reichen Millionen Steuerzahler ihre Einkommensteuererklärungen ein. Die Akademische Arbeitsgemeinschaft hat die Nutzer ihres Onlineportals Steuertipps.de befragt, welches das kundenfreundlichste Finanzamt der Republik ist. Zur Wahl standen insgesamt 572 Ämter. Quelle: dpa
Platz 20: LandauLandau in Rheinland-Pfalz ist für feine Trauben und guten Wein bekannt. Seine Fans hat aber auch das Finanzamt in Landau, es erreichte Platz 20 der kundenfreundlichsten Finanzämter in Deutschland. Abgestimmt haben mehr als 10.000 Nutzer des Portals Steuertipps.de - mehr als dreimal so viele wie im Vorjahr. Quelle: dpa-dpaweb
Platz 19: Mainz-SüdIm Sommer 2013 fuhren den Mainzer Hauptbahnhof keine Fernzüge an – es mangelte an Personal. Mehr Kundenfreundlichkeit hat nach Meinung der Befragten das Finanzamt Mainz-Süd zu bieten. Auffällig: In den Top 20 finden sich sechs Ämter aus Rheinland-Pfalz. Quelle: REUTERS
Platz 18: MüllheimBaden-Württemberg ist für seinen Maschinenbau bekannt, aber bisher nicht für freundliche Finanzämter. Dennoch erzielten die Müllheimer Beamten Platz 18. Bewertet wurden die Kriterien Freundlichkeit, Schnelligkeit und Erreichbarkeit. Quelle: dpa
Platz 17: SinsheimSinsheim in Baden-Württemberg ist bekannt für sein Auto-und-Technik-Museum – und künftig auch für die Kundenfreundlichkeit des dortigen Finanzamtes. Quelle: dpa-dpaweb
Platz 16: BingenBingen in Rheinhessen ist besonders in den Sommermonaten ein Ziel der Touristen. Doch auch Einheimische dürfen sich freuen: Im Finanzamt werden sie besonders freundlich empfangen. In den Top 20 befindet sich keine einzige Finanzbehörde aus einer Metropole. Quelle: dpa-dpaweb
Platz 15: CoesfeldCoesfeld dürfte vielen noch im Gedächtnis sein wegen der Freiherr-vom-Stein-Kaserne, in der Rekruten gequält wurden. Der Standort ist mittlerweile geschlossen. Ein positives Image haben dagegen die Mitarbeiter des örtlichen Finanzamtes. Quelle: dpa-dpaweb

5. Putzhilfe

Der Rentner Ewald F. beschäftigt seit fünf Jahren für zehn Euro pro Stunde eine Putzhilfe. Sie kommt montags und donnerstags für jeweils fünf Stunden und kassiert somit 100 Euro pro Woche – schwarz.

Die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ macht zwar keine Razzien in Privathäusern. Trotzdem geraten immer wieder Privatleute ins Visier – etwa, weil Nachbarn das Finanzamt informiert haben. „Wir bekommen hierzu viele anonyme Anzeigen“, berichtet ein Steuerfahnder.

Und dann hätte Ewald F. ein Problem. Denn de facto ist er Arbeitgeber – und wäre damit verpflichtet, Lohnsteuer einzubehalten. Macht er das nicht, wird er selbst zum Hinterzieher. Immerhin: Die Behörden werten die Beschäftigung von Schwarzarbeitern im Minijob-Umfang gemäß einer Sondervorschrift nicht als Hinterziehung, sondern als „leichtfertige Steuerverkürzung“ – und damit als Ordnungswidrigkeit.

„Betroffene müssen dann zwar auch eine Geldbuße zahlen, gelten aber nicht als vorbestraft“, erklärt Biesgen von Wessing & Partner. Wie hoch die Buße ausfällt, hängt von der „verkürzten“ Summe ab. „Oft ist etwa die Hälfte des Betrages fällig, den die Behörden bei Hinterziehung verhängt hätten“, sagt Weber-Blank von Brandi.

Somit müssten Täter pro 250 Euro, die sie verkürzt haben, mit einem Tagessatz Bußgeld rechnen. Da bei Minijobs nur zwei Prozent Lohnsteuerpauschale fällig sind, hat F. pro Woche zwei Euro „verkürzt“ – über fünf Jahre macht das rund 500 Euro. Theoretisch wären also zwei Tagessätze fällig, doch die Behörden haben Ermessensspielraum und können strenger sein.

„Bei leichtfertiger Verkürzung gibt es inzwischen die Tendenz, höhere Geldbußen zu verhängen“, sagt Weber-Blank. Die Behörden würden sich immer öfter darauf berufen, dass mit der Buße finanzielle Vorteile abgeschöpft werden sollen.

6.Ohne Rechnung

Hausbesitzerin Gunda M. hat für 8000 Euro streichen lassen und zahlt dem Malermeister 40 Prozent – 3600 Euro – der Summe bar und ohne Rechnung.

M. wird dadurch zwar nicht zur Steuerbetrügerin, macht sich aber der Beihilfe schuldig. „Die Geldstrafe fällt in solchen Fällen in der Regel etwas niedriger aus als bei eigener Hinterziehung“, sagt Experte Biesgen. Wie hoch der Abschlag ist, sei aber von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. „Da lässt sich seriös keine Größenordnung definieren.“

Klar ist: Die Strafe orientiert sich auch bei M. an der Summe, die der Malermeister hinterzieht. Läge dessen persönlicher Steuersatz bei 40 Prozent, hätte er 1440 Euro Einkommensteuer hinterzogen, hinzu käme die 19-prozentige Mehrwertsteuer (auf 3600 Euro, also 684 Euro).

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