Steuerhinterziehung Steuersünder-Tipps zur Selbstanzeige

Für Steuersünder ist eine Selbstanzeige die einzige Chance auf Straffreiheit, die Entdeckungsrisiken nehmen zu. Betroffene sollten sie zügig, aber auch gründlich angehen. Unsere Tipps erklären, was unbedingt zu beachten ist.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Ein Motivwagen im Mainzer Karneval 2014 zeigt den Präsidenten des Fußballvereins FC Bayern München, Uli Hoeneß, der einen Ball mit der Aufschrift

Uli Hoeneß, Wurstfabrikant und Präsident des FC Bayern München, fühlt sich ungerecht behandelt. Er hatte im Frühjahr 2013 beim Finanzamt Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung erstattet. Jüngsten Meldungen zufolge soll er mit nicht deklarierten Börsengewinnen über ein Konto in der Schweiz den deutschen Fiskus um 3,5 Millionen Euro Steuereinnahmen geprellt haben. Eigentlich sollte seine Selbstanzeige und die Nachzahlung der Steuerschuld nebst Strafgebühren ihn vor strafrechtlichen Konsequenzen bewahren. Weil aber die Selbstanzeige den gesetzlichen Anforderungen nach Auffassung der Staatsanwälte nicht genügte, wird Hoeneß ab dem 10. März vor dem Landgericht München der Prozess gemacht. Dem 62-Jährigen droht somit eine Haftstrafe. Hoeneß kritisiert, dass seine Selbstanzeige öffentlich wurde und wehrt sich mit drei Anwälten vor Gericht gegen den Vorwurf, seine Selbstanzeige sei unvollständig gewesen.

Der Fußballpräsident des bayerischen Rekordhalters ist bei weitem kein Einzelfall. International nimmt der Druck auf die Steueroasen zu, immer mehr bilaterale Abkommen zur Herausgabe von Bankdaten im Amtshilfeverfahren zwingen Steuerflüchtige und ihre Helfer in die Knie. Schon seit 2008 sind deutsche Finanzbehörden im Besitz von Steuerdaten auf CDs oder Festplatten, die ihnen von Banken-Insidern zugespielt oder verkauft wurden - und jedes Jahr kommen neue hinzu. Erst jetzt, so Steuerrechtsanwältin Ulrike Grube von der Kanzlei Rödl & Partner, befänden sich die Steuer-CDs von 2008 und 2009 in der vollständigen Auswertung. Darauf befinden sich die Namen und Kontodaten von zigtausenden vermeintlichen Steuerhinterziehern mit Geld in der Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg oder anderen als Steuerparadies bekannten Ländern. Wer dort Gelder und Kapitalerträge vor den Finanzbehörden versteckt, muss somit dringend befürchten, Besuch von der Steuerfahndung zu erhalten. "Wer bislang nicht entdeckt wurde, für den gibt es noch keine Entwarnung - selbst wenn viele Fälle inzwischen verjährt sind", sagt Grube. Bei einer Entdeckung drohen den Steuersündern nicht nur empfindliche Nach- und Strafzahlungen, sondern ab einer Steuerhinterziehung von einer Million Euro sogar Gefängnis. Allein Nordrhein-Westfalen verzeichnete seit dem Auftauchen der Steuer-CDs bereits 12.000 Selbstanzeigen von Steuersündern, denen der Boden allmählich zu heiß wurde. Das Land empfing so eine Milliarde Euro zusätzlicher Steuereinnahmen.

Eine korrekte Selbstanzeige ist und bleibt der einzige sichere Weg, reinen Tisch zu machen, sein Schwarzgeldvermögen zumindest teilweise zu retten und dabei straffrei auszugehen. Damit die Selbstanzeige aber auch strafbefreiend wirkt, müssen etlichen Bedingungen erfüllt sein. Daher nachfolgend die wichtigsten Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige.

Zehn goldene Regeln für die Selbstanzeige

Wer kommt für eine Selbstanzeige in Frage

Grundsätzlich kann jeder Täter, Anstifter oder Gehilfe einer Steuerhinterziehung vom Instrument der Selbstanzeige Gebrauch machen.

Zeitpunkt nicht verpassen

Wann es für eine Selbstanzeige zu spät ist, ist auch unter Steuerstrafrechtlern umstritten. Fest steht: Erfährt der Steuersünder oder sein rechtlicher Vertreter von Ermittlungen gegen ihn wegen Steuerhinterziehung, ist die Gelegenheit zur Selbstanzeige definitiv verstrichen. Ist die Steuerhinterziehung im Sinne der gesetzlichen  Regelung entdeckt, ist ebenfalls keine Zeit mehr für eine Selbstanzeige. Allerdings ist nur schwer zu definieren, wann von einer Entdeckung der Tat im rechtlichen Sinne gesprochen werden kann. Frühestens wäre die Tat entdeckt, wenn der Steuerfahndung die Bankdaten – insbesondere die Kapitalerträge – vorliegen und der Abgleich mit den Steuerunterlagen den Tatverdacht der Steuerhinterziehung konkretisiert. Muss der Steuersünder davon ausgehen, dass die Steuerverkürzung entdeckt und Ermittlungen eingeleitet wurden, ist es in der Regel zu spät für eine Selbstanzeige. Wie lange Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft im Fall der Steuerdaten-CDs benötigen, um die Ermittlungen aufzunehmen, kann niemand genau sagen. Ist die CD erst einmal den Behörden übergeben, schließt sich das Zeitfenster unaufhaltsam.

Rechtzeitig und vollständig

Steuerhinterzieher im Ausland
Noch ist nicht sicher, ob und wie sich die Bedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige in Deutschland in den nächsten Monaten verändern werden. Doch in manchen Fällen muss ein Steuersünder nicht nur dem deutschen Fiskus, sondern auch Finanzbehörden im Ausland Rechenschaft ablegen. Welche Regeln dabei zu beachten sind, hat Rechtsanwalt Tom Offerhaus, Partner der Steuerberatungsgesellschaft WTS Group, in einer Studie zusammengefasst. Diese ist im Elitebrief erschienen.Quelle: Elitebrief Quelle: dpa
BelgienSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung beträgt sieben Jahre, Steuererhöhungen liegen zwischen 10 und 200 Prozent. Es drohen Geld- und Haftstrafen bis zu fünf Jahren und eine Anklage wegen Geldwäsche unabhängig von der Verjährungsfrist. Banken haben Anzeigepflichten gemäß der 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie.Regelungen zur Selbstanzeige Bis zum 31.12.2013 gab es die Möglichkeit zur Selbstanzeige. Es wurden Geldstrafen in Höhe einer zusätzlichen Steuer von 15 Prozent für einen 7-Jahreszeitraum fällig sowie ein pauschaler Steuersatz in Höhe von 35 Prozent auf das steuerlich noch nicht verjährte Vermögen. Seit dem 1. Januar 2014 sind keine Selbstanzeigen mehr möglich. Ab 2014 wird eine vollständige steuer- und strafrechtliche Verfolgung erwartet. Quelle: dpa
ChinaSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Besteuerung wird neu festgesetzt. Es droht eine Geldstrafe – nicht unter 50 Prozent und nicht mehr als der fünffache Betrag der nicht oder zu wenig entrichteten Steuer. Zudem kann es zu einer Haftstrafe kommen, wenn der Steuerzahler aktiv und vorsätzlich mittels bestimmter Maßnahmen Steuern hinterzieht.Regelungen zur Selbstanzeige Bei freiwilliger Nacherklärung ist eine Reduzierung der Strafe möglich, bei geringeren Vergehen auch eine Straffreiheit. Quelle: rtr
DänemarkSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDas Einkommen wird um das Einkommen, auf das Steuern hinterzogen wurden, erhöht. Es droht eine Geldstrafe – abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuern sowie subjektiven Elementen in Höhe des halben, vollen oder doppelten Steuerhinterziehungsbetrags. Möglich ist auch eine Haftstrafe von bis zu acht Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Steuerhinterziehung verjährt bei einem Betrag von weniger als 500.000 Dänischen Kronen nach fünf Jahren, bei höheren Beträgen nach zehn Jahren. Straffreiheit ist möglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sofern höchstens 100.000 Dänische Kronen hinterzogen wurden. Ein Vergleich oder eine Haftstrafe ohne oder mit Bewährung ist abhängig von der hinterzogenen Steuer. Quelle: dpa
DeutschlandSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenEs müssen die Steuerbescheide der letzten zehn Jahre verändert werden. Die hinterzogene Summe muss nachgezahlt werden, hinzu kommen sechs Prozent Zinsen pro Jahr. Es droht eine Geldstrafe sowie eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen auch zehn Jahre.Regelungen zur Selbstanzeige Die Zahlung der resultierenden Steuer zuzüglich Zinsen sowie gegebenenfalls einer zusätzlichen Gebühr von fünf Prozent bei hinterzogenen Steuern von mindestens 50.000 Euro für eine strafbare Handlung (zum Beispiel eine falsche Steuererklärung) kann zur vollständigen Straffreiheit führen. Quelle: dpa
EstlandSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenZinserträge von Banken der EWR-Länder sind einkommensteuerfrei. Pro Tag werden 0,06 Prozent Zinsen fällig. Neben einer Geldstrafe droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Es existieren keine Vorschriften zur Selbstanzeige. Steuerhinterziehung verjährt nach fünf Jahren. Die Selbstanzeige wirkt als strafmildernder Umstand bei Bestimmung der Geldstrafe. Quelle: dpa
FrankreichSteuerliche und strafrechtliche KonsequenzenDie Steuerschuld wird neu festgesetzt. Zusätzlich werden pro Monat Zinsen in Höhe von 0,4 Prozent fällig. Hinzu kommen Strafzahlungen von 40 oder 80 Prozent plus – bei Nichtoffenlegung des ausländischen Kontos - 1.500 beziehungsweise 10.000 Euro oder fünf Prozent, falls der Saldo mehr al 50.000 Euro beträgt. Es droht eine Geldstrafe von 500.000 bis 1.000.000 Euro sowie eine Haftstrafe von fünf bis sieben Jahren.Regelungen zur Selbstanzeige Die Reduzierung der Geldbußen oder -strafen hängt von der Eigenschaft als passiver Steuerzahler (Schenkung, Erbschaft) oder aktiver Steuerzahler ab. Strafzahlungen können sich um 15 oder 30 Prozent reduzieren, Geldstrafen um 1,5 oder drei Prozent. Verjährung: Einkommensteuer 2006, Vermögensteuer 2007,Geldstrafe 2009. Quelle: AP

Professionellen Rat einholen

Formvorschriften für eine Selbstanzeige gibt es nicht. Eine falsche oder fehlerhafte Selbstanzeige kann jedoch dazu führen, dass ihre strafbefreiende Wirkung nicht greift. Wer etwa die Steuerschuld unterschätzt oder zu kurze Zeiträume deklariert, macht sich für die verbliebenen, nicht deklarierten Steuerschulden weiterhin strafbar. Daher ist die Konsultation eines Steuerfachanwalts oder spezialisierten Steuerberaters dringend geboten.

Verjährungsfristen

Strafrechtlich verjährt das Delikt der Steuerhinterziehung in der Regel nach fünf Jahren. Bei besonders schweren Steuerstraftaten beträgt die strafrechtliche Verjährung seit Anfang 2009 allerdings zehn Jahre. Nachzahlen müssen Hinterzieher generell die Steuern der vergangenen zehn Jahre. Finanzbehörden dürfen rückwirkend für diese Jahre neue Steuerbescheide erlassen. Ob die Selbstanzeige auf einen Zeitraum über fünf Jahr hinaus auf bis zu zehn Jahre ausgedehnt werden muss, ist im Einzelfall zu prüfen, idealerweise mit einem Rechtsberater. Bei einer Steuernachzahlung sind zudem Hinterziehungszinsen von sechs Prozent pro Jahr fällig. Betroffene müssen davon ausgehen, dass die Behörden rückwirkend zehn Jahre komplett unter die Lupe nehmen. Die jeweiligen Verjährungsfristen beginnen am Ende des Jahres, in dem die falsche Steuererklärung abgegeben wurde.

Vorläufige oder umfassende Nachdeklaration

Aus einer Selbstanzeige sollte zumindest klar hervorgehen, um welche Beträge bei welcher Bank es sich handelt und für welchen Zeitraum die Selbstanzeige erfolgt, maximal für die zehn Jahre vor dem letzten Steuerbescheid. Ziel der Selbstanzeige muss es sein, reinen Tisch zu machen. Das heißt, die Behörden müssen derart informiert werden, als hätten sie im fraglichen Zeitraum alle steuerrelevanten Daten erhalten. Da die Banken mitunter mehrere Wochen benötigen, um dem Steuerpflichtigen alles relevanten Daten zur Verfügung zu stellen, ist unter Umständen eine begründete Eigenschätzung akzeptabel. Diese sollte jedoch im Zweifelsfall zu hoch ausfallen, da sonst darüber hinaus nachträglich zu versteuernde Beträge wieder eine Strafe auslösen können. Außerdem sollte der Steuersünder darauf hinweisen, dass die Unterlagen noch nicht vorliegen und um ein Frist für die Nachreichung der Zahlen bitten.

Welche Strafen Steuertricksern drohen

Zahlungsfrist einhalten

Liegt aufgrund der Selbstanzeige ein Steuerbescheid vor, kann der Steuerpflichtige gegen diesen wie jeden gewöhnlichen Bescheid Einspruch erheben oder gegen ihn klagen. Meist verhängen die Finanzämter eine Zahlungsfrist von mehreren Wochen. Diese muss jedoch eingehalten werden, sonst bleibt der Steuersünder strafbar. Fehlen die Mittel für eine vollständige Begleichung der Steuerschuld sollte der Steuerzahler über eine Kreditfinanzierung nachdenken oder in Absprache mit den Finanzamt Teilzahlungen vornehmen. Dann sollte er jedoch detailliert angeben, welchen Teil der Steuerschuld er zunächst tilgen will, damit nicht nur aufgelaufende Zinsen getilgt werden, die Steuerschuld aber bestehen bleibt.

Warum sich viele Steuersünder lieber nicht selbst anzeigen

Erben bekommen Schonfrist
Erbschaftssteuer kann vorläufig ausgesetzt werdenViele Erben in Deutschland können sich nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vorläufig von der Erbschaftssteuer befreien lassen. Bis zu einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das geltende Erbschaftssteuergesetz müssten die Erbschaftssteuerbescheide auf Antrag des Steuerzahlers ausgesetzt werden, teilte das oberste deutsche Steuergericht mit (Az.: II B 46/13). Voraussetzung dafür ist aber ein berechtigtes Interesse des Steuerpflichtigen. Dies liegt nach Auffassung der Richter auch dann vor, wenn der Erbe die fällige Steuer nicht aus seinen flüssigen Mitteln zahlen kann, sondern zum Beispiel ein geerbtes Haus verkaufen müsste, um seiner Steuerpflicht nachzukommen. Allerdings müssen die Erben nach Angaben eines Sprechers des Bundesfinanzhofs in diesem Fall sechs Prozent Zinsen pro Jahr für die fällige Erbschaftssteuer zahlen. In den meisten Fällen dürfte die Aussetzung der Steuer daher für die Steuerpflichtigen nicht attraktiv sein, erläuterte er. Quelle: dpa
Keine Hotelsteuer fürs FrühstückHoteliers müssen trotz des umstrittenen Steuerprivilegs für Übernachtungen für das Frühstück den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent berechnen. Der Bundesfinanzhof (BFH) wies damit eine Klage einer Unternehmerin zurück, die in ihrem Hotel auch für das Frühstück den seit 2010 geltenden, niedrigeren Steuersatz von sieben Prozent angesetzt hatte (Az.: XI R 3/11). Wie das höchste deutsche Finanzgericht am 4. Dezember in München mitteilte, gelte der vor drei Jahren von der CDU/FDP-Koalition eingeführte ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur für Leistungen, „die unmittelbar der Beherbergung“ dienten. Quelle: dpa
Ehepartner müssen Steuer für geschenkte Ferienwohnung zahlenSchenken sich Ehepartner ein Haus oder eine Wohnung, ist diese Zuwendung nur dann von der Schenkungssteuer befreit, wenn die Familie auch in der Immobilie wohnt. Für Zweit- oder Ferienwohnungen werden dagegen Schenkungssteuern fällig, wie der Bundesfinanzhof in einem am 6. November veröffentlichten Urteil (Az.: II R 35/11) entschied. Die Steuerbefreiung für Familienwohnheime müsse einschränkend ausgelegt werden, weil der Gesetzgeber den „gemeinsamen familiären Lebensraum“ von Eheleuten schützen wollte. Für eine Steuerbefreiung, die Schenkungen auch von Zweit- und Ferienwohnungen erfasst, fehle es insoweit an einer Rechtfertigung, heißt es in der Urteilsbegründung. Quelle: dpa
Puff ist kein HotelWer „Erotik“-Zimmer in einem Bordell an Prostituierte vermietet, muss dafür den vollen Steuersatz zahlen. Ein Puff sei kein Hotel, für das ein ermäßigter Steuersatz gelte, entschied der Bundesfinanzhof (BGH) in einem am 23. Oktober in München veröffentlichten Urteil (Az.: V R 18/129). Das Gericht verwies darauf, dass Bordelle im Gegensatz zu Hotels keine Zimmer zur „Beherbergung“ vermieteten, sondern Prostituierte in den Räumen ihren „gewerblichen Tätigkeiten“ nachgingen. Im Streitfall hatte ein Bordellbetreiber sogenannte Erotikzimmer an Prostituierte zum Tagespreis von bis zu 170 Euro vermietet und bei der Umsatzsteuer den ermäßigten Steuersatz für Hotels angewandt. Quelle: dpa
Kein Geld vom Finanzamt für HobbyautorenEin Hobbyautor kann seine Verluste bei Buchveröffentlichungen zunächst nicht von der Steuer absetzen. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Der Kläger, ein Logopäde, wollte über die Einkommensteuererklärung vom Finanzamt Geld zurückbekommen, das er in den Aufbau einer Existenz als Buchautor gesteckt hatte. Insgesamt ging es um rund 11.000 Euro. Als die Behörde ablehnte, klagte er. Allein die Hoffnung, für den Literaturmarkt entdeckt zu werden, reicht nach Ansicht der Richter nicht für eine steuerliche Anrechnung. Gegen das am 7. Oktober in Neustadt an der Weinstraße veröffentlichte Urteil ist Berufung möglich (Az.: 2 K 1409/12). Nach Angaben des Gerichts hatte der Mann unter anderem mit einem Verlag einen Autorenvertrag geschlossen und einen Druckkostenzuschuss bezahlt. Das deute aber genauso wie das Thema des Buchs daraufhin, dass der angehende Autor „private Interessen und Neigungen“ statt beruflicher Absichten verfolge, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Außerdem habe ein schlüssiges Geschäftskonzept gefehlt. Quelle: dpa
Steuervorteil für Leiharbeitnehmer bei FahrtkostenLeiharbeitnehmer können die Fahrten zu ihrem Einsatzort in vollem Umfang als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Für sie gilt nicht nur die hälftige Entfernungspauschale, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch in München veröffentlichten Urteil entschied (Az.: VI R 43/12). Damit gaben die obersten Finanzrichter einem Zeitarbeiter aus Baden-Württemberg recht. Er war auf „unbestimmte“ Zeit bei einer Firma in der Schweiz eingesetzt. Die Wege dorthin setzte er in seiner Steuererklärung in voller Höhe für Hin- und Rückweg als Werbungskosten an. Demgegenüber meinte das Finanzamt, es gelte die nach dem einfachen Weg bemessene Entfernungspauschale. Der BFH gab nun dem Leiharbeitnehmer recht. Dieser sei mit einem Arbeitnehmer vergleichbar, der für längere Zeit bei einem bestimmten Kunden seines Arbeitgebers arbeitet. Für diese sei bereits höchstrichterlich entschieden, dass sie ihre Fahrten voll als Werbungskosten geltend machen können. Denn sie könnten sich nicht wie reguläre Arbeitnehmer dauerhaft auf bestimmte Arbeitswege einrichten. Diese Rechtsprechung sei auch für Leiharbeitnehmer anwendbar, heißt es in dem neuen Münchener Urteil. Quelle: dpa
Steuern für selbstgenutzte FerienimmobilienWer mit einem Gestaltungstrick bestimmte Steuern auf eine spanische Ferienimmobilie sparen will, muss im Gegenzug Einkommensteuer auf eine „verdeckte Gewinnausschüttung“ zahlen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem am 2. Oktober in München veröffentlichten Urteil entschieden. (Az.: I R 109/10) Das Steuerrecht lag früher bei Deutschland, seit 2013 bei Spanien. Bislang war es verbreitete Praxis, dass Interessenten an einer Ferienimmobilie in Spanien diese nicht direkt, sondern über eine spanische Kapitalgesellschaft gekauft haben. Dadurch können die Käufer spanische Wertzuwachs- und Erbschaftssteuern sparen. So hatte auch im Streitfall eine vierköpfige deutsche Familie für 1,23 Millionen Euro ein 1000 Quadratmeter großes Grundstück mit Einfamilienhaus und Swimmingpool auf Mallorca gekauft. Formal erwarb allerdings eine „Sociedad Limitada“ das Objekt. Dies entspricht einer deutschen GmbH, an der die Familienmitglieder jeweils zu einem Viertel die Anteile besaßen. Das ganze Jahr über nutzte die Familie das Anwesen. Und dafür muss sie nun Einkommensteuer bezahlen, urteilte der BFH. Denn die kostenlose Nutzung bedeute eine „verdeckte Gewinnausschüttung“ durch die spanische Kapitalgesellschaft. Im Streitfall hatte das Finanzamt eine Gewinnausschüttung von 78.000 Euro pro Jahr geschätzt und diese den Mitgliedern der Familie jeweils zu einem Viertel zugerechnet. Dies hat der BFH nun im Kern bestätigt. Gegebenenfalls könne die Familie aber Steuern mindernd ansetzen, die sie bereits in Spanien gezahlt hat. Quelle: dpa

Hinderungsgründe für Selbstanzeigen
Noch immer vermeiden viele Steuerflüchtige mit Schwarzgeld im Ausland die Selbstanzeige. Nach Angaben von Rechtsanwältin Grube wird bei etwa jeder fünften Anfrage davon abgeraten, sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt dem Finanzamt zu offenbaren. Bei manchen Berufsgruppen sind es sogar noch mehr. Die Dunkelziffer derjenigen, die keinen Rechtsanwalt oder Steuerberater aufsuchen, weil ihnen die Problemlage bereits bekannt ist, dürfte noch höher liegen.
Die Scheu vor einer Selbstanzeige kann vielfältige Gründe haben. Gegen eine Offenbarung gegenüber dem Finanzamt sprechen etwa die folgenden Punkte:

1. Bezahlung der Steuerschuld ist nicht möglich

Bei einer Selbstanzeige ist die gesamte Steuerschuld nebst Zinsen sofort an das Finanzamt zu bezahlen. Nach Einreichung der Selbstanzeige bleibt dafür je nach Bearbeitungsdauer zwischen einem und sechs Monaten Zeit. Kann die Steuer nicht beglichen werden, ist die Selbstanzeige unwirksam und das Strafverfahren fortgesetzt. Der Anwaltskanzlei Rödl & Partner zufolge ist das für viele Steuersünder ein wichtiger Hinderungsgrund - vor allem dann, wenn in den vergangenen Jahren Geld von den Konten abgehoben und "verlebt" wurde. Denn die Höhe der Steuerschuld ist unabhängig vom aktuellen Wert des Depots. Auch haben viele Steuersünder im Zuge der Finanzkrise schwere Verluste erlitten, so dass das Vermögen zur Begleichung der Steuerschuld nebst Zinsen nicht ausreicht.

2. Bank kann oder darf Unterlagen nicht bereitstellen

Dies kann insbesondere bei einem vererbten Schwarzgeldkonto zum Problem werden, soweit die Erben keine Einigkeit über die Abgabe einer Selbstanzeige erzielen können. Soweit sich nur einer der Erben querstellt, kann unter Umständen der Informationsfluss durch die Bank blockiert werden. Ohne vollständige Dokumentation ist eine Selbstanzeige ebenfalls unwirksam.

3. Sperrwirkung einer laufenden Betriebsprüfung

Ist der Anleger unternehmerisch tätig, kann er während einer laufenden Betriebsprüfung keine Selbstanzeige mehr abgeben. Inzwischen wurde die Regel nochmals verschärft: Ist eine Betriebsprüfung nur angekündigt, ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich. Nach der alten Regelung konnten Unternehmer die Zeit zwischen Ankündigung und dem Besuch der Betriebsprüfer noch für einen Selbstanzeige nutzen. Diese Karenzzeit ist inzwischen entfallen. Ebenfalls vorbei ist es, wenn etwa die am Unternehmen beteiligten Geschwister eine Selbstanzeige einreichen. Dann gilt die Tat auch beim Unternehmer selbst als entdeckt, eine Selbstanzeige ist dann nicht mehr möglich.

Steueroasen


4. Beamten drohen disziplinarische Folgen

Beamte mit unversteuertem Vermögen im Ausland stecken in der Zwickmühle. Selbst bei einer wirksamen Selbstanzeige drohen Beamten Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung oder Aberkennung der Pension. Die Selbstanzeige eines öffentlich Bediensteten kann damit existenzbedrohende Folgen haben. Erfahrungsgemäß bremst das Steuergeheimnis nicht die behördliche Weitergabe der für den Arbeitnehmer schädlichen Informationen.

5. Angehörige freier Berufe müssen mit berufsrechtlichen Sanktionen rechnen

Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Ärzten oder Apothekern und sonstigen Angehörigen freier Berufe drohen berufsrechtliche Sanktionen. So wurde im Zuge der Liechtenstein-Affäre einem Arzt, der über die Jahre insgesamt 300.000 Euro Steuern hinterzogen hatte, die Approbation entzogen. Besonders gefährdet sind Steuerberater wegen der Nähe zum Kern ihrer Berufstätigkeit. Auch hier schützt das Steuergeheimnis nicht vor außersteuerlichen Konsequenzen.

Druck auf Steuersünder wächst weiter

Das kundenfreundlichste Finanzamt steht in...
Bald fängt sie wieder an, die heiße Phase für die Finanzämter. Sobald alle Bescheinigungen der Arbeitgeber, Banken und Versicherungen vorliegen, reichen Millionen Steuerzahler ihre Einkommensteuererklärungen ein. Die Akademische Arbeitsgemeinschaft hat die Nutzer ihres Onlineportals Steuertipps.de befragt, welches das kundenfreundlichste Finanzamt der Republik ist. Zur Wahl standen insgesamt 572 Ämter. Quelle: dpa
Platz 20: LandauLandau in Rheinland-Pfalz ist für feine Trauben und guten Wein bekannt. Seine Fans hat aber auch das Finanzamt in Landau, es erreichte Platz 20 der kundenfreundlichsten Finanzämter in Deutschland. Abgestimmt haben mehr als 10.000 Nutzer des Portals Steuertipps.de - mehr als dreimal so viele wie im Vorjahr. Quelle: dpa-dpaweb
Platz 19: Mainz-SüdIm Sommer 2013 fuhren den Mainzer Hauptbahnhof keine Fernzüge an – es mangelte an Personal. Mehr Kundenfreundlichkeit hat nach Meinung der Befragten das Finanzamt Mainz-Süd zu bieten. Auffällig: In den Top 20 finden sich sechs Ämter aus Rheinland-Pfalz. Quelle: REUTERS
Platz 18: MüllheimBaden-Württemberg ist für seinen Maschinenbau bekannt, aber bisher nicht für freundliche Finanzämter. Dennoch erzielten die Müllheimer Beamten Platz 18. Bewertet wurden die Kriterien Freundlichkeit, Schnelligkeit und Erreichbarkeit. Quelle: dpa
Platz 17: SinsheimSinsheim in Baden-Württemberg ist bekannt für sein Auto-und-Technik-Museum – und künftig auch für die Kundenfreundlichkeit des dortigen Finanzamtes. Quelle: dpa-dpaweb
Platz 16: BingenBingen in Rheinhessen ist besonders in den Sommermonaten ein Ziel der Touristen. Doch auch Einheimische dürfen sich freuen: Im Finanzamt werden sie besonders freundlich empfangen. In den Top 20 befindet sich keine einzige Finanzbehörde aus einer Metropole. Quelle: dpa-dpaweb
Platz 15: CoesfeldCoesfeld dürfte vielen noch im Gedächtnis sein wegen der Freiherr-vom-Stein-Kaserne, in der Rekruten gequält wurden. Der Standort ist mittlerweile geschlossen. Ein positives Image haben dagegen die Mitarbeiter des örtlichen Finanzamtes. Quelle: dpa-dpaweb


6. Negative Medienberichterstattung

Politiker und andere Personen des öffentlichen Interesses müssen unter Umständen damit rechnen, dass die begangene Steuerstraftat publik wird. Seit der damalige Vorstand der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel, in seinem Privathaus im Februar 2008 vor laufenden Kameras verhaftet wurde, ist das Vertrauen in die Behörden deutlich gesunken. Der Fall Uli Hoeneß ist ein weiteres Beispiel für Indiskretionen in Steuer- und Ermittlungsbehörden. Dies hält nicht wenige Steuerpflichtige von der Abgabe einer Selbstanzeige ab.

7. Selbstanzeige deckt weitere Straftaten auf

Die Straffreiheit der Selbstanzeige erstreckt sich ausschließlich auf die Steuerhinterziehung. Bei der Untersuchung unversteuerter Depots im Ausland können weitere Straftaten aufgedeckt werden. Stammen Teile der Vermögensanlage aus Korruption oder wurden sie für verdeckte Provisionen eingesetzt, sind strafrechtliche Konsequenzen für den Unternehmer unvermeidlich. Wurde das Vermögen bei einem Unterhaltsprozess nicht angegeben, können Ermittlungen wegen Betrugs folgen. Laufen die Konten auf Kinder, die trotz des Auslandsvermögens BAföG erhalten haben, wird ebenfalls wegen Betrugs ermittelt. Wurde das Kapital einem Unternehmen durch Arbeitnehmer oder Geschäftsführer in unbefugter Weise entzogen, könnte wegen Untreue ermittelt werden.

In den vorgenannten Fällen ist die Abgabe einer Selbstanzeige zwar nicht immer, aber doch in vielen Fällen ausgeschlossen. Hier müssen zunächst alle für und gegen eine Selbstanzeige sprechenden Risiken sorgfältig durchdacht werden. Diese Abwägung erfordert Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Entscheidet sich der Steuerpflichtige nach umfassender Beratung gegen die Abgabe einer Selbstanzeige, sollten zugleich Alternativen diskutiert werden, um die Risiken für den Steuerpflichtigen zumindest so weit wie möglich zu minimieren. Langfristiges Ziel sollte stets die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit sein.


8. Gefahr der unwirksamen Teilselbstanzeige

Der Bundesgerichtshof hat im Mai.2010 entschieden, dass er eine sogenannte Teilselbstanzeige entgegen früherer Rechtsprechung nicht mehr als wirksam ansieht. Da das Finanzamt grundsätzlich bei jeder objektiv falschen Angabe Hinterziehungsvorsatz unterstellen kann, muss sicherheitshalber die gesamte Steuererklärung auf Fehler überprüft und entsprechend berichtigt werden. Wo dies wegen der Komplexität der steuerlichen Verhältnisse nicht möglich ist, muss vor Abgabe einer Selbstanzeige eine fundierte Risikoabwägung erfolgen. Außerdem müssen Schwarzgeldbesitzer damit rechnen, dass die Behörden Fragen zur Herkunft des Geldes stellen werden, die der Steuerpflichtige vollständig und plausibel beantworten muss.

Strafrisiken für Steuersünder nehmen weiter zu

Wer unversteuertes Kapital hortet, sollte dennoch nach Möglichkeit vom Instrument der Selbstanzeige Gebrauch machen, denn die Gefahr, von den Finanzbehörden entdeckt zu werden, nimmt stetig zu. So entfaltet etwa das Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz über den Austausch von Steuerdaten trotz seines Scheiterns im deutschen Bundesrat im vorigen Jahr seine Wirkung. "In der Schweiz wurde das Abkommen ratifiziert und umgesetzt", erklärt Steuerstrafrechtsexpertin Grube. "Die Schweizer Banken stehen seitdem unter staatlicher Aufsicht, damit sie die Politik des weißen Geldes auch umsetzen. Inhaber von Schweizer Bankkonten müssen bereits in diesem Jahr damit rechnen, dass die Banken von Ihnen die Deklaration ihres Geldes verlangen." Sonst drohe den Schwarzgeldbesitzern, dass die Banken ihnen einen Verrechnungsscheck in Höhe des Guthabens ausstellten und das Konto auflösen. "Schecks über mehr als 10.000 Euro müssen bei der Überführung dem Zoll gemeldet werden. Darüber hinaus wäre so ein Scheck für die Pinnwand: Keine deutsche Bank würde ihn annehmen", so Rechtsanwältin Grube.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%