Es bestehe die große Gefahr, „dass die Beamten nicht nur eine Nachzahlung fordern, sondern auch Vorsatz und damit Steuerhinterziehung unterstellen“, warnt Jochen Busch, Steuerexperte bei Baker Tilly Roelfs in München. Gerade Spitzenverdiener, bei denen Beamte gerne – wie bei Firmen – zu einer Steuerprüfung erscheinen, fliegen schnell auf. Busch: „Die Prüfer lassen sich dann gerne Kontoauszüge zeigen – und schauen bei hohen Zahlungseingängen genauer hin.“
Die Behauptung, nichts vom Rückholverbot geahnt zu haben, fruchtet in solchen Fällen nicht. „Wer Geld auf seine Kinder überträgt, um Freibeträge zu nutzen, kann sich nicht darauf berufen, von steuerlichen Dingen keine Ahnung zu haben“, sagt Busch. Zulässig sind Rückholaktionen allerdings, wenn es einen Schenkungsvertrag gibt, der in bestimmten, klar definierten Ausnahmefällen eine Rückabwicklung vorsieht – etwa wenn ein Kind drogensüchtig wird oder einer Sekte beitritt.
10.Minijobberin
A Kurt L., Inhaber einer Vermögensverwaltung, hat seine Frau als Minijobberin für Büroarbeiten eingestellt und setzt den Monatslohn von 450 Euro als Betriebsausgaben an – obwohl seine Frau im vergangenen Jahr kaum noch da war, weil sie mit dem neugeborenen Sohn ausgelastet war.
Arbeitsverhältnisse mit Angehörigen zu untersuchen ist Standard bei jeder Betriebsprüfung – schließlich ist die Missbrauchsanfälligkeit genauso hoch wie bei der Vermietung an Verwandte (siehe Fall 4). Und auch hier ist die Frage: Hält das Modell dem „Fremdvergleich“ stand?
Nein – schließlich hätte L. einer familienfremden Minijobberin, die allenfalls sporadisch auftaucht, längst gekündigt und somit auch nichts absetzen können. Und wenn der Arbeitsvertrag nicht eingehalten wird, Unternehmer aber trotzdem Betriebsausgaben geltend machen, ist das Hinterziehung.
Das Entdeckungsrisiko ist höher, als mancher glaubt. So könnten Betriebsprüfer Mitarbeiter fragen, was Frau L. eigentlich mache. „Lautet die Antwort: ‚Die hab’ ich schon ewig nicht mehr gesehen‘, reicht das für ein Strafverfahren“, sagt Weber-Blank. Solche Fälle gebe es immer wieder.
Sicher: Ein gerichtsfester Beweis ist das nicht. Aber die Erfahrung zeigt, dass Unternehmer in solchen Fällen dazu neigen, diskret eine Geldbuße zu akzeptieren, statt sich auf einen langwierigen Prozess einzulassen. Denn wenn Steuertrickser etwas noch mehr fürchten als das Finanzamt, dann ist es die interessierte Öffentlichkeit.