Steuerhinterziehung Fragen und Antworten zum Prozess

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Wann kommt das Urteil?

Welche Zeugen werden noch vernommen?

Aufgrund der neuen Faktenlage wurden am Mittwoch noch zwei weitere Zeugen vernommen, darunter ein EDV-Experte des Finanzamtes Rosenheim. Dieser sollte klären, wann die Dateien auf dem USB-Stick erstellt wurden, die Hoeneß erst Ende Februar übermittelte. Laut der am Dienstag befragten Steuerfahnderin seien nämlich die Grunddateien der PDF-Dokumente bereits am 18. Januar 2013, also einen Tag nach der Selbstanzeige, erstellt worden. Zu klären war demnach, warum Hoeneß' Verteidigung erst jetzt mit den Dokumenten rausrückt. Allerdings hat der Zeuge Hoeneß entlastet. Die entscheidende Datei wurde demnach erst am 20. Februar dieses Jahres erstellt.
Neben dem EDV-Fachmann wurde ein Betriebsprüfer zusätzlich als Zeuge gehört, der Hoeneß regelmäßig überprüft hat. Damit ist die Zeugenbefragung abgeschlossen.

Kommt das Urteil wie geplant am Donnerstag?

Da der dritte Prozesstag am Mittwoch bereits nach etwa zwei Stunden abgeschlossen war, könnte es weiterhin am Donnerstag zu einem Urteil kommen, sollten keine weiteren Zeugen geladen werden. Das erklärte Gerichtssprecherin Andrea Titz. Die Schöffen wollen den Mittwoch nutzen, um Dokumente zu lesen. Am Donnerstag folgen dann die Plädoyers und die Urteilsverkündung. Insgesamt waren nur vier Prozesstage angesetzt, da Hoeneß bereits eine Selbstanzeige abgegeben und damit die Steuerhinterziehung eingestanden hatte. Im Prozess sollte es daher vor allem um die Bewertung dieser Selbstanzeige gehen.

Droht Hoeneß eine Gefängnisstrafe?

Entscheidend dafür ist, ob Hoeneß seine Vergehen mit Hilfe der Selbstanzeige so rechtzeitig und umfassend beim Finanzamt angezeigt hat, dass er eine Strafe abwenden kann. Am Mittwoch erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erneut, die Anzeige sei wirkungslos, da sie die Summe von 27,2 Millionen Euro nicht enthalten habe. Die Verteidigung behauptet allerdings, die Zahlen seien genannt worden; sie dürfte am Donnerstag darauf plädieren, dass die Anzeige wirksam ist. Ist die Anzeige tatsächlich wirkungslos, spricht vieles für eine Haftstrafe.


Grundsätzlich stehen auf Steuerhinterziehung bis zu fünf Jahre Haft, in besonders schweren Fällen zehn Jahre. Bewährung gibt es nur auf Haftstrafen von bis zu zwei Jahren. Der Fußballmanager beruft sich darauf, dass das Gesetz Steuersündern bei einer Selbstanzeige Straffreiheit gewährt. Einige Experten gehen davon aus, dass Hoeneß' bisher untadeliger Lebenswandel, sein großes soziales Engagement und auch die - wenngleich fehlerhafte - Selbstanzeige strafmildernd wirken. Die Wirtschaftskammer hat damit auch einen Präzedenzfall. Denn bisher gibt es keine Urteile, wie eine missglückte Selbstanzeige eines Prominenten zu bewerten ist.

Welche Deals machte Hoeneß?

Angesichts derart hoher Summen fragen sich alle, welche Deals Uli Hoeneß an der Börse abzog. Zwischen 2001 und 2010 habe es auf Hoeneß' Konto rund 50.000 Transaktionen gegeben, manchmal habe er nachts bei seiner Bank angerufen, so der Bayern-Präsident. Laut Aussagen der Steuerfahnderin soll Hoeneß unter anderem Devisenspekulationen betrieben, beispielsweise also auf die Auf- oder Abwertung des US-Dollars gewettet haben.

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