Steuern, Altersvorsorge Was sich im nächsten Jahr alles ändert

Nicht nur für Gutverdiener wird sich im nächsten Jahr vieles ändern. Zahlreiche Reformen greifen bei Steuern, Förderungen, Altersvorsorge und Versicherungsschutz. Wie Sparer, Familien und Steuerzahler profitieren.

FeierlauneIm nächsten Jahr können die Bürger von zahlreichen Entlastungen und Förderungen profitieren. Fast jeder kann 2013 Geld sparen: Die Sozialabgaben sinken, die Praxisgebühr fäll weg und auch Steuerzahler und Familien werden bedacht. Wie sich die Änderungen auswirken, hat die Postbank auf den folgenden Seiten durchgerechnet. Quelle: dpa
EhegattensplittingDie Aufstellung beginnt mit den Änderungen bei den Steuern und Abgaben. Bereits im "Steuervereinfachungsgesetz 2011" wurde festgelegt, dass die steuerlichen Veranlagungsformen bei Ehegatten zum 1. Januar 2013 von sieben auf vier Varianten reduziert werden. Neben der Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting gibt es künftig drei Formen der Einzelveranlagung: ein Ehegatten-Splitting mit Grundtarif, ein Witwen-Splitting und eine Variante mit Sonder-Splitting für Geschiedene im Trennungsjahr. Bei der neuen Einzelveranlagung werden künftig die Einkünfte für jeden Ehegatten getrennt ermittelt und die jeweils bezogenen Einkünfte dazu gerechnet. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden grundsätzlich demjenigen Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. Quelle: dpa
Höherer Steuerbonus für Übungsleiter Ab 2013 wird der sogenannte Übungsleiterfreibetrag von 2.100 auf 2.400 Euro angehoben. Nebentätigkeiten als Trainer, Ausbilder, Erzieher, Betreuer und Künstler sind steuerbegünstigt, wenn sie für eine gemeinnützige Organisation geleistet werden oder mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Die Vergütungen sind künftig bis zu 2.400 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Über den Freibetrag hinaus darf der Verdienst 450 Euro im Monat betragen, ohne dass es auf die wöchentliche Arbeitszeit ankommt. Das bedeutet: Der nebenberufliche Trainer, Ausbilder oder Chorleiter kann bis zu 650 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei vereinnahmen. Bislang lag dieser Satz bei 575 Euro. Dies gilt sowohl bei einer geringfügigen abhängigen Beschäftigung als auch bei einer geringfügigen selbstständigen Tätigkeit. Quelle: dpa
ElektrofahrzeugeAls Anreiz für Käufer von E-Autos werden die bestehenden Steuervergünstigungen ausgeweitet: Elektrofahrzeuge rollen künftig zehn statt fünf Jahre Kfz-steuerfrei. Gelten soll die Neuregelung für Autos mit reinem Elektroantrieb oder mit Brennstoffzelle für Zulassungen zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2015. Wagen mit Zulassung von 2016 bis 2020 sollen wie bisher fünf Jahre steuerfrei sein. Die Bundesregierung hat das Ziel von einer Million E-Autos bis 2020. Quelle: dpa
Beitragssatz zur Rentenversicherung sinktZum 1. Januar 2013 sinkt der Beitragssatz der Gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 Prozentpunkte von 19,6 auf 18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Beitragssatz der Gesetzlichen Rentenversicherung seit 1995. Bürger und Unternehmen teilen sich die Entlastung je zur Hälfte, die Entlastung pro Jahr beträgt mehr als sechs Milliarden Euro. Für einen Durchschnittsverdiener bedeutet die Entlastung laut Rentenversicherung eine Ersparnis von rund acht Euro im Monat. Quelle: dpa
Beitragsbemessungsgrenzen steigenBeschäftigte mit hohem Einkommen müssen mit höheren Sozialabgaben ab 2013 rechnen. Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen in allen Bereichen der Sozialversicherung. Grund für die Erhöhung sind gestiegene Brutto-Arbeitseinkommen in Deutschland. Für die Beitragsbemessungsgrenzen 2013 ist die Lohn- und Gehaltsentwicklung 2011 maßgebend. Aufgrund der guten Konjunktur stiegen die Löhne im Vergleich zum Jahr 2010 im Westen um durchschnittlich 3,07 Prozent und in den neuen Ländern um 2,95 Prozent. Analog dazu werden die Rechengrößen für die Sozialversicherung nach oben geschraubt. Dies gilt im kommenden Jahr auch für die neuen Bundesländer, die im Jahr 2012 keine Erhöhung zu verzeichnen hatten. Es ergeben sich zahlreiche Änderungen... Quelle: AP
Renten- und ArbeitslosenversicherungDie Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt ab Januar in den alten Bundesländern um 200 Euro. Der beitragspflichtige Höchstbetrag liegt dann bei 5.800 Euro pro Monat (Jahresgrenze 69.600 Euro). In Ostdeutschland klettern die Werte um 100 Euro auf 4.900 Euro bzw. 58.800 Euro. Quelle: ZB
KrankenversicherungHöhere Beitragslasten für Gutverdiener warten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier gilt eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze, so dass Arbeitnehmer mit hohem Gehalt auch im Osten mit höheren Lasten rechnen müssen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird von derzeit 3.825 Euro auf 3.937,50 Euro im Monat angehoben. Das entspricht einem Jahreseinkommen von 47.250 Euro. Bleiben die Beitragssätze 2013 stabil, beträgt der maximale Arbeitnehmeranteil (aktuell 8,2 Prozent) zur Krankenversicherung ab kommendem Jahr 322,88 Euro. Quelle: dpa
VersicherungspflichtgrenzeUnabhängig von der Beitragsbemessungsgrenze existiert die Versicherungspflichtgrenze, also die Einkommensgrenze bis zu der Arbeitnehmer der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen. Ab 2013 müssen sich Beschäftigte bis zu einem Monatseinkommen von 4.350 Euro (Jahresbrutto: 52.200 Euro) gesetzlich versichern, bislang lag dieser Satz bei 4.237,50 Euro. Weiterhin gilt: Wer in diesem und auch im Folgejahr Einkünfte über der Beitragsbemessungsgrenze erzielt, der darf - unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen - in eine private Krankenkasse wechseln. Quelle: dpa
Lebensleistungsrente Noch nicht terminlich fixiert, aber fest beschlossen, ist die Einführung einer sogenannten Lebensleistungsrente. Sie soll noch in dieser Legislaturperiode kommen, also spätestens bis zur Bundestagswahl im Herbst 2013. Dazu möchte die Bundesregierung die Bewertung der Beitragszeiten für Frauen, die Kinder erzogen oder Pflegeleistungen erbracht haben sowie für Erwerbsgeminderte und Menschen mit geringem Einkommen verbessern. Die finanzielle Aufwertung wird aus Steuermitteln finanziert. Voraussetzung für die Verbesserung ist, dass mindestens 40 Jahre Beitragsjahre zur gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen und der Antragsteller privat vorgesorgt hat, etwa mit der Riester-Rente. Quelle: dpa
Betreuungsgeld Familien erhalten Wahlfreiheit, ob sie ihr Kind zuhause erziehen oder in eine Tageseinrichtung geben. In beiden Fällen zahlt der Staat Zuschüsse. Neben dem nachhaltigen Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen sollen auch die Eltern von ein- und zweijährigen Kindern gefördert werden, die von staatlichen Betreuungsangeboten keinen oder kaum Gebrauch machen. Sie erhalten ab August 2013 ein Betreuungsgeld von monatlich 100 Euro. Ab dem 1. August 2014 sollen dann 150 Euro pro Monat gezahlt werden. Einen zusätzlichen Bonus von 15 Euro erhält, wer das Betreuungsgeld für die private Altersvorsorge nutzt. Der Gesetzgeber eröffnet mit dem Betreuungsgeld eine kontinuierliche Förderung in den ersten drei Lebensjahren. Zunächst erhalten Eltern bis zu 14 Monate Elterngeld, anschließend kann man bis zu 22 Monate Betreuungsgeld beantragen. Quelle: dpa
Praxisgebühr Die Praxisgebühr wird ab Januar 2013 abgeschafft. Damit können Bürgerinnen und Bürger bis zu 80 Euro pro Jahr an Arztgebühr sparen, bundesweit summiert sich die Ersparnis auf etwa zwei Milliarden Euro. Zugleich reduziert sich für Ärzte und Krankenkassen die Belastung durch Bürokratie. Die Gesetzlichen Krankenkassen erhalten hierfür aus dem Gesundheitsfonds dauerhaft einen vollständigen Ausgleich. Quelle: dpa
Pflegezusatzversicherung Die Pflegezusatzversicherung wird ab 2013 einkommensunabhängig gefördert. Bislang waren solche Zusatzpolicen im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgabe absetzbar. Allerdings nur dann, wenn der zulässige Höchstbetrag nicht bereits durch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft war. Da dies bei vielen Beschäftigten aber der Fall war, zahlt nun der Staat einen Zuschuss von fünf Euro pro Monat beziehungsweise 60 Euro im Jahr, sofern der Versicherungsbeitrag mindestens zehn Euro monatlich beträgt. Quelle: dapd
Private AltersvorsorgeAb 2013 steigt die steuerliche Förderung für sogenannte Rürup-Renten. Absetzbar sind ab kommendem Jahr 76 Prozent der Einzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro für Ledige und 40.000 für Verheiratete. Das bedeutet, dass Ledige Vorsorgebeiträge von bis zu 15.200 Euro und Verheiratete von bis zu 30.400 Euro als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen können. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent erzielen Ledige einen Steuervorteil von 6.384 Euro. Quelle: dapd
MinijobsMinijobber können ab Januar monatlich bis zu 450 Euro steuerfrei verdienen. Neu ist, dass Minijobber rentenversicherungspflichtig werden. Der Arbeitgeber führt dazu 3,9 Prozent der Minijob-Einkünfte an die gesetzliche Rentenversicherung ab. Das sind bei einem vollen 450-Euro-Job monatlich 17,55 Euro. Dieser Eigenbeitrag wird zusätzlich zu den 15 Prozent gezahlt, die der Arbeitgeber aufbringen muss. Geringfügig Beschäftigte erwerben dadurch Versicherungsschutz mit allen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, etwa Erwerbsminderungsrente, Reha-Maßnahmen und Riester-Förderung. Die spätere Rente erhöht sich bei einem 450-Euro-Job um etwa 4,50 Euro monatlich. Der Versicherungspflicht kann allerdings individuell widersprochen werden. Quelle: dpa
GeringverdienerFür Midijobber, also die Beschäftigten in der so genannten Gleitzone, steigt die Verdienstspanne auf 450 bis 850 Euro. Gleitzone bedeutet, dass die Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung gleitend von einem ermäßigten auf das reguläre Niveau ansteigen. Zudem müssen die Beschäftigten verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Quelle: dpa
RundfunkbeitragZum 1. Januar 2013 wandelt sich die bisherige Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag. Ab dann gilt: Eine Wohnung, ein Beitrag ¿ unabhängig von der Zahl der Empfangsgeräte bzw. der Zahl der Rundfunkteilnehmer. Haushalte müssen dann generell 17,98 Euro an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) überweisen. Bislang kostete das Komplettpaket, bestehend aus Fernseher, Radio und Computer, genauso viel. Verzichtete der Haushalt auf den Fernseher, reduzierte sich die Gebühr allerdings auf 5,76 Euro. Dies ist ab Januar nicht mehr der Fall. Empfänger von Sozialleistungen und Menschen mit Handicap können weiterhin Beitragsbefreiung beantragen. Haushalte, die bislang mehrfach Rundfunkgebühren überwiesen haben und nun weniger zahlen, sollten sich an die GEZ wenden und mitteilen, welcher Rundfunkteilnehmer künftig die Gebühr übernimmt. Quelle: dpa
GEZSelbstständige und Freiberufler, die in einer Privatwohnung arbeiten, zahlen künftig nur den Pauschalbeitrag von 17,98 Euro. Für den betrieblich genutzten Pkw kommen weitere 5,99 Euro hinzu, ebenso für die eigene Werkstatt oder das separate Büro. Bei größeren Unternehmen ist der Rundfunkbeitrag gestaffelt. Er orientiert sich an der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der Kraftfahrzeuge. Quelle: dpa
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