Steuern Geldbeutel der Bürger im Staatsgriff

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Strommasten Quelle: dpa

Frondel rechnet vor: Für einen Durchschnittshaushalt mit 3500 Kilowattstunden Verbrauch würde die Stromrechnung allein dadurch jährlich um 70 Euro steigen. „Die Fotovoltaiksubventionen produzieren gigantische Negativrenditen“, sagt Frondel. „Es wird Zeit, dieses Desaster zu beenden und die Solarsubventionen vollkommen abzuschaffen.“

Der höhere Strompreis wird viele Unternehmen gleich doppelt treffen. Wie vergangene Woche bekannt wurde, will Schäuble die Ökosteuer für Unternehmen massiver verschärfen als ursprünglich geplant. Demnach sollen große Energieverbraucher die Steuerlast nur noch um maximal 80 Prozent senken dürfen und nicht wie bisher um 95 Prozent.

Nicht nur im Berliner Finanzministerium, sondern auch in den Bundesländern fahnden Beamte derzeit emsig nach zusätzlichen Einnahmequellen. Sachsen-Anhalt etwa hat die Grunderwerbsteuer zum 1. März 2010 von 3,5 auf 4,5 Prozent erhöht. Berlin und Hamburg waren diesen Schritt bereits zuvor gegangen. In Brandenburg müssen Immobilienkäufer von 2011 an sogar fünf Prozent zahlen. Andere Bundesländer überlegen, nachzuziehen. Schleswig-Holsteins Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) etwa kann sich vorstellen, den 3,5-prozentigen Satz „um ein bis eineinhalb Punkte anzuheben“.

Der neue nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) will den Kommunen seines Bundeslandes zudem erlauben, eine Bettensteuer für Hotels einzuführen. Als Kölner Stadtkämmerer hatte er die Abgabe von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis erfunden, diese aber nicht einführen können, weil die damalige CDU-geführte Landesregierung nicht zustimmte.

Hausbesitzer sind als Erste dran

Das Beispiel dürfte Schule machen. Denn die Finanzlage vieler Kommunen ist prekär: Deutschlands Städte und Gemeinden haben laut aktuellen Zahlen Schulden von insgesamt 112,5 Milliarden Euro angehäuft. „Jetzt gilt es, Einnahmen zu steigern und auf der anderen Seite Ausgaben zu senken. Das wird für die Bevölkerung schmerzlich sein, aber eine andere Lösung gibt es nicht, da die Verschuldung der meisten Kommunen bereits viel zu hoch ist“, sagt Hans-Peter Busson, Partner bei Ernst & Young. Eine Umfrage seines Hauses unter 300 deutschen Kommunen ergab, dass 84 Prozent planen, Abgaben zu erhöhen – oder neue zu erfinden.

Ob Müllgebühren, Zweitwohnungsteuer, Hundesteuer, Abwassergebühren: An vielen Fronten drohen Mehrbelastungen. Frankfurt etwa hat die Straßenreinigungsgebühren um knapp fünf Prozent erhöht, Duisburg die Hundesteuer um 15,8 Prozent. Und in Bielefeld plant der Stadtrat eine zehn Prozent höhere Zweitwohnungsteuer.

Im Zentrum der Überlegungen aber steht vielerorts die Grundsteuer. Stuttgart etwa hat den örtlichen „Hebesatz“ bereits im Dezember von 400 auf 520 Prozent erhöht. Die Folge: Wer ein normales Einfamilienhaus besitzt, muss dem komplizierten Berechnungsverfahren zufolge jetzt jährlich 731 Euro zahlen, 169 Euro mehr als vorher. Manche Selbstnutzer trifft das empfindlich – etwa Rentner, die sich ihr Heim vom Mund abgespart haben und nur eine kleine Rente kassieren. Ebenso viele Mieter, denen Vermieter die Grundsteuer in Rechnung stellen dürfen.

Hausbesitzer sind als erste dran

Und ein weiterer Anstieg der Steuer droht. Derzeit profitieren Hausbesitzer noch von niedrigen steuerlichen „Einheitswerten“, die im Westen auf Zahlen von 1964 beruhen (im Osten: 1935) und deshalb weit unter dem heutigen Marktwert der Immobilie liegen. Doch das könnte sich bald ändern. Die Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen diskutiert, die Werte zu aktualisieren. In einem aktuellen Zwischenbericht der Kommission heißt es laut „Handelsblatt“, dass „die Grundsteuer eine sehr gute Kommunalsteuer ist und ihre Rolle als Einnahmequelle ausbaufähig erscheint“.

Weitgehend unbemerkt hat die Bundesregierung bereits Ende 2008 die Grundsteuer verschärft – und zwar rückwirkend. Seit dem 1. Januar 2008 kann die Abgabe nur dann um 25 Prozent ermäßigt werden, wenn 50 Prozent der Mieteinnahmen ausfallen. Vorher reichte ein Rückgang um 20 Prozent. Wenn die Immobilie gar keine Erträge abwirft, kann die Steuer nur noch um 50 (zuvor 80) Prozent ermäßigt werden. Seit einigen Wochen läuft dazu eine Musterklage beim Bundesfinanzhof (II R 36/10), der Kläger hält die rückwirkende Änderung für verfassungswidrig.

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt: Auch früher ging es in Krisen zuerst den Hausbesitzern an den Kragen. Zum Beispiel mit der „Hauszinssteuer“. Von 1924 an mussten Eigentümer einen Teil ihrer Mieteinnahmen an den Staat abgeben – in Preußen waren es 16 Prozent. Die neue Abgabe, die erst 1943 abgeschafft wurde, war eine Reaktion auf die Hyperinflation von 1923, die viele Hausbesitzer auf einen Schlag entschuldete.

Ähnlich lief es nach dem Zweiten Weltkrieg. Immobilienbesitzer, deren Schulden durch die Währungsreform abgewertet worden waren, mussten von 1949 an beim Lastenausgleich eine „Hypothekengewinnabgabe“ zahlen.

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