Steuern sparen Die besten Steuertipps zum Jahresende

Jetzt geht’s um die Wurst. Wer noch 2011 die richtigen Weichen stellt, sichert sich eine satte Erstattung vom Finanzamt. Strategien für Arbeitnehmer, Studenten, Hausbesitzer, Rentner und Anleger.

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Wer seine Einkommensteuerlast minimieren möchte, sollte jetzt die Weichen stellen. Quelle: dpa

Der Countdown läuft: In wenigen Wochen geht das Jahr 2011 zu Ende. Höchste Zeit also, sich mit dem Thema Steuern zu befassen. Denn fast jeder kann kräftig sparen, wenn er vor dem Jahreswechsel noch ein paar Dinge erledigt. „Für Steuerzahler bieten sich hier deutlich mehr Möglichkeiten, als viele glauben“, sagt Thomas Heidberg, Rechtsanwalt und Steuerberater bei der Kanzlei WWS in Mönchengladbach.

So können Arbeitnehmer, Hausbesitzer und Rentner Ausgaben vorziehen, um sie bereits in der nächsten Steuererklärung geltend zu machen. Dazu ist jedoch erstmal eine kurze Bestandsaufnahme erforderlich. Wie das funktioniert, lesen Sie auf den folgenden Seiten.

Die fiesesten Steuertricks des Staates
Wie der Staat Steuerzahler abzockt Steuererklärung Wenn Steuerzahler beim Ausfüllen der Steuererklärung am Computer ein Feld vergessen und auf diese Weise Steuervorteile verschenken, stellt sich das Finanzamt immer wieder quer. Wer den Fehler erst bemerkt, wenn die einmonatige Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid abgelaufen ist, hat deshalb meist keine Chance auf eine nachträgliche Korrektur. Beim Bundesfinanzhof laufen derzeit mehrere Verfahren zu dieser Frage. Quelle: APN
Studienkosten Positive Gerichtsurteile hebelt die Bundesregierung immer wieder durch neue Gesetze aus. Nachdem der Bundesfinanzhof 2003 entschieden hatte, dass Studienkosten - also etwa Uni-Gebühren oder Ausgaben für Fachliteratur - voll absetzbar sind, erließ die damalige rot-grüne Koalition kurzerhand ein neues Gesetz. Doch 2011 entschied der BFH erneut, dass Studienkosten voll absetzbar sein müssen. Noch ist unklar, wie es nun weitergeht. Quelle: dpa
Die fiesesten Steuertricks des StaatesNicht-AnwendungserlasseEine Option des Bundesfinanzministeriums ist, dass Studienkosten-Urteil des Bundesfinanzhofs "über den entschiedenen Einzelfall hinaus" für nicht anwendbar zu erklären. Die schwarz-gelbe Koalition hatte zwar versprochen, die rechtsstaatlich fragwürdige Praxis der "Nicht-Anwendungserlasse" einzudämmen. Im Fall der Studienkosten hat das Bundesfinanzministerium einen solchen Erlass aber bisher nicht ausgeschlossen. Quelle: dpa
VerfassungswidrigkeitManche neue Steuervorschrift erweist sich wenig später als verfassungswidrig. In den vergangenen Jahren kassierte das Karlsruher Bundesverfassungsgericht zum Beispiel die Senkung der Pendlerpauschale sowie die beschränkte Absetzbarkeit eines häusliches Arbeitszimmers wieder ein. Quelle: Fotolia
Prostituiertensteuer Besonders einfallsreich zeigt sich der Fiskus, wenn es ums Erfinden neuer Abgaben geht. Die Behörden in Bonn zum Beispiel haben 2011 eine Abgabe von sechs Euro pro Tag für Prostituierte eingeführt. Zahlbar direkt ist die Flat-Tax an einem umgerüsteten Park-Automaten (Foto) in der Nähe des Straßenstrichs ("Steuerticket-Automat"). Die neue Abgabe soll der Stadt 300 000 Euro pro Jahr bringen. Quelle: dpa
PferdesteuerUngemach droht auch Pferdebesitzern. So fordern Finanzpolitiker in mehreren Kommunen, analog zur Hundesteuer eine Pferdesteuer einzuführen. Im Schleswig-holsteinischen Norderstedt zum Beispiel, wo es 3000 Pferde gibt, laufen die Diskussionen auf Hochtouren. Auch im hessischen Taunusstein und in Dortmund gibt es entsprechende Initiativen. Quelle: dapd
Branntweinsteuer Wenn solche Steuern nur vorübergehend erhoben würden, um schwache Phasen zu überbrücken, wäre das ja erträglich. Aber die Erfahrung zeigt: Hat der Staat eine Abgabe erstmal eingeführt, bleibt sie uns auch erhalten. Die Branntweinsteuer etwa wurde vor über hundert Jahren eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Flotte zu finanzieren - und existiert noch heute. Quelle: dpa

Arbeitnehmer: Aufs Timing achten!

Ausgaben für Fahrten zur Arbeit, für Fachliteratur oder für „Arbeitsmittel“ wie Laptops und Aktentaschen sind als sogenannte Werbungskosten steuerlich absetzbar. Das Finanzamt erkennt automatisch 1000 Euro an, weil die bisherige Grenze von 920 Euro durch das aktuelle „Steuervereinfachungsgesetz“ rückwirkend zum 1. Januar steigt.

Die entscheidende Frage lautet nun: Liege ich bereits über der Grenze? Wenn ja, sollten Steuerzahler geplante Anschaffungen auf dieses Jahr vorziehen. Dadurch können sie kräftig Steuern sparen, weil sich jeder Euro über der Grenze von 1000 Euro direkt auf die Höhe der zu versteuernden Einkünfte auswirkt.

Studenten: Verlustpolster aufbauen!

Studenten sitzen im Hörsaal Quelle: dpa

Die Strategie, Ausgaben vorzuziehen, könnte neuerdings auch bei Studenten funktionieren. Denn in diesem Jahr hat der Bundesfinanzhof klar gestellt, dass Studienkosten – also etwa Universitätsgebühren oder Ausgaben für Fachbücher – ebenfalls als Werbungskosten abziehbar sind. Bislang galten sie als „Sonderausgaben“.

Was nach juristischer Wortklauberei klingt, hat in der Praxis erhebliche Auswirkungen. Denn während Steuerzahler Sonderausgaben nur von Einkünften desselben Jahres abziehen dürfen, können Werbungskosten auch Jahre später noch geltend gemacht werden – also beispielsweise, wenn Jung-Akademiker ins Berufsleben einsteigen und damit erstmals nennenswerte steuerpflichtige Einnahmen erzielen.

Was sich bei den Steuern 2012 ändert
Stau in einer Stadt Quelle: dpa
Kinder frühstücken in einem Kindergarten. Quelle: AP
Kellner mit Getränken Quelle: AP
Häuserfront. Quelle: gms
Eine Frau in einem Bus. Quelle: dpa
Einkommensteuererklärung mit dem Formular Werbungskosten Quelle: dapd
Briefkasten des Finanzamtes Quelle: APN

Vorsorglich Studienkosten geltend machen

Das Problem: Der Bundestag hat das positive Urteil des Bundesfinanzhofs inzwischen ausgehebelt und ein neues Gesetz erlassen, dass den Werbungskostenabzug bei Studienkosten rückwirkend verbietet. Dieses Vorgehen ist rechtsstaatlich allerdings äußerst fraglich. Experten sind deshalb sicher, dass der Fall bald vor dem Bundesverfassungsgericht landet.

Und wenn die Karlsruher Richter die Gesetzesänderung einkassieren, profitieren alle angehenden Akademiker, die trotzdem eine Steuererklärung eingereicht und darin ihre so viele Studienkosten wie möglich aufgelistet haben. Studenten sollten genau wie Arbeitnehmer prüfen, wie viel Werbungskosten in diesem Jahr bereits angefallen sind. Liegen sie bei 1000 Euro oder mehr, kann es sich lohnen, den Kauf eines Fachbuchs oder eines Laptops vorzuziehen.


Hausbesitzer: Handwerker engagieren!

Zwei Zimmermänner bei der Arbeit Quelle: AP


Wer eine Immobilie sein Eigen nennt, kennt das: Ständig sind Reparatur- oder Renovierungsarbeiten notwendig. Immerhin sind Handwerkerleistungen absetzbar: Laut Gesetz können Auftraggeber 20 Prozent des Arbeitslohns steuerlich geltend machen, maximal 1200 Euro im Jahr. Materialkosten bleiben allerdings außen vor.

Wer aktuell unter 1200 Euro liegt, hat also noch Spielraum – und sollte noch in diesem Jahr den Handwerker kommen lassen, wenn irgendwas repariert oder gestrichen werden muss. Handelt es sich um einen größeren Auftrag, können Betroffene den Handwerker zudem bitten, noch in diesem Jahr eine Teilrechnung zu stellen. „Wer das Geld dann vor Silvester überweist, kann die Kosten bereits in der Steuererklärung für 2011 geltend machen“, rät Steuerberater Heidberg.

Wenn das 1200-Euro-Limit dagegen bereits überschritten ist, sollten Steuerzahler lieber bis zum nächsten Jahr warten, bis sie den Handwerker holen – vorausgesetzt, die Reparatur duldet Aufschub. Wenn nicht, können sie ihn zumindest bitten, die Rechnung erst im nächsten Jahr zu schicken.

Direkte Minderung der Steuerschuld

Der steueroptimierte Umgang mit Handwerkern kann sehr lukrativ sein: Anders als Werbungskosten werden die Ausgaben nicht von den Einkünften abgezogen, sondern direkt von der Steuerschuld. „Jeder absetzbare Euro mindert die Steuerlast also im Verhältnis 1:1“, so Heidberg. Anspruch auf den Steuervorteil haben übrigens nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter, die den Handwerker selbst bezahlen müssen.

Optimierungspotenzial besteht auch bei Ausgaben für „haushaltsnahe Dienstleistungen“, also etwa für eine Reinigungsfirma, einen Gärtner und in bestimmten Fällen sogar für einen Babysitter. „Auftraggeber können 20 Prozent der Aufwendungen, maximal aber 4000 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen“, sagt Heidberg. Wer drunter liegt und schmutzige Fenster hat, sollte deshalb noch in diesem Jahr eine Reinigungskraft beauftragen.

Damit das Finanzamt die Ausgaben für Handwerker oder Dienstleister anerkennt, müssen Auftraggeber aber eine Rechnung des Anbieters sowie einen Überweisungsbeleg präsentieren. Barzahlungen sind also tabu - wer der Nachbarstochter zehn Euro fürs Babysitten in die Hand gedrückt hat, kann später keine Steuervorteile einfordern.

Rentner: Ab zum Zahnarzt!

Ein Patient sitzt beim Zahnarzt Quelle: dpa


Im Alter haben Menschen immer mehr gesundheitliche Probleme. Wer besonders hohe Ausgaben für Ärzte oder andere Gesundheitsleistungen hatte, die die Kasse nicht erstattet, kann zumindest Steuervorteile geltend machen. Das ist für immer mehr Rentner eine wichtige Option, weil der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente seit 2005 schrittweise steigt.

Krankheitskosten akzeptiert das Finanzamt allerdings nur, wenn sie – gemeinsam mit anderen „außergewöhnlichen Belastungen“ wie etwa Unterhaltszahlungen an Angehörige – ein bestimmtes Limit überschreiten. „Wo die Grenze liegt, hängt vom Familienstand und der Höhe der Einkünfte ab“, erklärt Heidberg. Bei einem alleinstehenden Rentner mit Gesamteinkünften von 40.000 Euro im Jahr hält der Fiskus 2400 Euro pro Jahr für zumutbar (sechs Prozent der Einkünfte). Nur, was drüber liegt, ist absetzbar.

Zumutbarkeitsgrenze im Blick

Steuerzahler sollten deshalb prüfen, ob sie das Limit bereits erreicht haben. Wenn ja, macht es Sinn, einen für 2012 geplanten Zahnarzt-Termin, den Kauf einer neuen Brille oder eine Vorsorgeuntersuchung auf dieses Jahr vorzuziehen. Denn dann sind zumindest die Ausgaben, die die Kasse nicht erstattet, steuerlich absetzbar – während sie 2012 verpuffen könnten, falls nicht genug zusammenkommt, um die Zumutbarkeitsgrenze zu überschreiten. Wichtig: Dringende Untersuchungen sollten Steuerzahler nie vor sich herschieben!

Die Strategie funktioniert nicht nur bei Rentnern, sondern auch bei jungen Leuten mit hohen Krankheitskosten. So zählen zum Beispiel künstliche Befruchtungen ebenfalls zu den „außergewöhnlichen Belastungen“.

Anleger: Vorsicht vor Vermittlern!

Finanzvermittler empfehlen gerne Produkte, die dem Kunden eine Steuerersparnis bringen sollen. Aber Vorsicht ist geboten. Quelle: Fotolia

„Sichern sie sich Steuervorteile“ - mit diesem oder ähnlichen Slogans ziehen derzeit wieder Heerscharen von Finanzvermittlern durch die Lande, um ihren Kunden Anlageprodukte zu verkaufen. Sicher: ganz Unrecht haben Sie nicht. Wer vor dem Jahreswechsel noch eine Riester-Rente abschließt, sichert sich Zulagen fürs komplette Jahr.

Aber Vorsicht, oft wollen die Vermittler vor allem eines: hohe Provisionen einstreichen. Deshalb neigen sie dazu, die Vorteile von Riester-Renten, Lebensversicherungen oder anderen steuerlich interessanten Anlagen lauthals zu betonen, ohne auf Risiken hinzuweisen.

Steuervorteile sind nicht alles

Anleger sollten den Ratschlägen deshalb niemals blind vertrauen. Denn was bringt der schönste Steuervorteil, wenn die Anlage nur mickrige Renditen liefert oder nicht den persönlichen Bedürfnissen entspricht? Anders als vielfach behauptet lohnt sich zum Beispiel eine Riester-Rente keineswegs für jeden.

Niemand sollte sich deshalb zur Eile drängen lassen, sondern sich Zeit für eine intensive Prüfung nehmen, bevor er sich für ein Anlageprodukt entscheidet.

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