Steuern sparen Schenken statt vererben – so geht’s richtig

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Schenkungen nach Plan quer durch die Familie

Ein anderer Weg, die Schenkungssteuer zu umgehen oder zu minimieren, sind sogenannte Kettenschenkungen. Dabei verschenkt zum Beispiel ein Elternteil nicht alles auf einen Schlag an seine Kinder, sondern erst einen Teil an den Ehegatten mit 500.000 Euro Freibetrag. Anschließend beschenken die beiden Elternteile getrennt voneinander ihre Kinder, sodass der Freibetrag zweimal angerechnet wird. Solange der im ersten Schritt Begünstigte wirklich über das Geschenk frei verfügen kann, kann die Kettenschenkung sogar in dichter zeitlicher Folge über die Bühne gehen.

Kettenschenkungen werden auch bei Immobilien genutzt. Allerdings sind dann wieder Notarkosten und Grundbucheintragungen notwendig. Besonders vorteilhaft ist eine Kettenschenkung, wenn beim Übertrag auf direktem Weg nur geringe Freibeträge zur Verfügung stehen – etwa bei einer Immobilie, die von der Großmutter an einen Enkel übertragen werden soll.

Solange die Eltern noch leben, läge der Freibetrag auf direktem Weg hier nur bei 200.000 Euro (Übertrag von der Großmutter ans Enkelkind). Bekommt hingegen erst das dazugehörige Elternteil die Immobilie, und reicht sie dann später ans eigene Kind weiter, läge der Freibetrag in beiden Fällen bei 400.000 Euro (Übertrag von einem Elternteil ans Kind).

Pflichtanteile umgehen

Schenkungen lassen sich auch einsetzen, um sein Vermögen an seine bevorzugten Verwandten zu verteilen und Pflichtanteile an weniger geliebte Verwandte zu umgehen oder zumindest zu reduzieren. Damit das klappt, müssen aber zwischen Schenkung und Erbfall möglichst viele Jahre liegen. Liegt die Schenkung mehr als zehn Jahre zurück, wenn es zur Aufteilung des Erbes kommt, bleibt das verschenkte Vermögen in der Pflichtteilsberechnung unberücksichtigt. Ist der Zeitraum zwischen Schenkung und Todesfall kürzer, zählt jedes Jahr. Ist die Schenkung zum Beispiel im dritten Jahr vor dem Erbfall erfolgt, werden immer noch 80 Prozent der Schenkung für die Berechnung des Pflichtanteils berücksichtigt. Anstandsgeschenke im normalen Umfang, etwa an Weihnachten oder zum Geburtstag, zählen übrigens generell nicht mit.

Fallstricke beim Erben-Austricksen

Wichtig ist dabei, dass die Schenkung juristisch unzweifelhaft eine Schenkung war. Geht es etwa um eine Immobilie, ist ein eingeräumtes Nießbrauchrecht hinderlich, weil die Zehnjahresfrist dann nicht greift. Auch bei der Übertragung an einen Ehegatten beginnt die Frist erst mit dem Tod des Ehepartners oder der Scheidung.

Unternehmensanteile übertragen

Theoretisch kann die Schenkung- und Erbschaftsteuer oberhalb der Freibeträge bis zu 50 Prozent betragen. Solch hohe Steuersätze müssten allerdings nur entfernt Verwandte auf Millionenvermögen zahlen. In der Praxis sind solche Fälle selten. Meist sind entsprechend große Vermögen in Unternehmen gebunden – und für Betriebsvermögen gelten viele vorteilhafte Steuerregeln, sodass die Steuerlast hier deutlich geringer ist, egal ob für nahe oder entfernte Verwandte.



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