Steuern sparen Die besten Steuertipps zum Jahresende

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Rentner: Ab zum Zahnarzt!

Ein Patient sitzt beim Zahnarzt Quelle: dpa


Im Alter haben Menschen immer mehr gesundheitliche Probleme. Wer besonders hohe Ausgaben für Ärzte oder andere Gesundheitsleistungen hatte, die die Kasse nicht erstattet, kann zumindest Steuervorteile geltend machen. Das ist für immer mehr Rentner eine wichtige Option, weil der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente seit 2005 schrittweise steigt.

Krankheitskosten akzeptiert das Finanzamt allerdings nur, wenn sie – gemeinsam mit anderen „außergewöhnlichen Belastungen“ wie etwa Unterhaltszahlungen an Angehörige – ein bestimmtes Limit überschreiten. „Wo die Grenze liegt, hängt vom Familienstand und der Höhe der Einkünfte ab“, erklärt Heidberg. Bei einem alleinstehenden Rentner mit Gesamteinkünften von 40.000 Euro im Jahr hält der Fiskus 2400 Euro pro Jahr für zumutbar (sechs Prozent der Einkünfte). Nur, was drüber liegt, ist absetzbar.

Zumutbarkeitsgrenze im Blick

Steuerzahler sollten deshalb prüfen, ob sie das Limit bereits erreicht haben. Wenn ja, macht es Sinn, einen für 2012 geplanten Zahnarzt-Termin, den Kauf einer neuen Brille oder eine Vorsorgeuntersuchung auf dieses Jahr vorzuziehen. Denn dann sind zumindest die Ausgaben, die die Kasse nicht erstattet, steuerlich absetzbar – während sie 2012 verpuffen könnten, falls nicht genug zusammenkommt, um die Zumutbarkeitsgrenze zu überschreiten. Wichtig: Dringende Untersuchungen sollten Steuerzahler nie vor sich herschieben!

Die Strategie funktioniert nicht nur bei Rentnern, sondern auch bei jungen Leuten mit hohen Krankheitskosten. So zählen zum Beispiel künstliche Befruchtungen ebenfalls zu den „außergewöhnlichen Belastungen“.

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