Steuern sparen Die besten Steuertipps zum Jahresende

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Studenten: Verlustpolster aufbauen!

Studenten sitzen im Hörsaal Quelle: dpa

Die Strategie, Ausgaben vorzuziehen, könnte neuerdings auch bei Studenten funktionieren. Denn in diesem Jahr hat der Bundesfinanzhof klar gestellt, dass Studienkosten – also etwa Universitätsgebühren oder Ausgaben für Fachbücher – ebenfalls als Werbungskosten abziehbar sind. Bislang galten sie als „Sonderausgaben“.

Was nach juristischer Wortklauberei klingt, hat in der Praxis erhebliche Auswirkungen. Denn während Steuerzahler Sonderausgaben nur von Einkünften desselben Jahres abziehen dürfen, können Werbungskosten auch Jahre später noch geltend gemacht werden – also beispielsweise, wenn Jung-Akademiker ins Berufsleben einsteigen und damit erstmals nennenswerte steuerpflichtige Einnahmen erzielen.

Was sich bei den Steuern 2012 ändert
Stau in einer Stadt Quelle: dpa
Kinder frühstücken in einem Kindergarten. Quelle: AP
Kellner mit Getränken Quelle: AP
Häuserfront. Quelle: gms
Eine Frau in einem Bus. Quelle: dpa
Einkommensteuererklärung mit dem Formular Werbungskosten Quelle: dapd
Briefkasten des Finanzamtes Quelle: APN

Vorsorglich Studienkosten geltend machen

Das Problem: Der Bundestag hat das positive Urteil des Bundesfinanzhofs inzwischen ausgehebelt und ein neues Gesetz erlassen, dass den Werbungskostenabzug bei Studienkosten rückwirkend verbietet. Dieses Vorgehen ist rechtsstaatlich allerdings äußerst fraglich. Experten sind deshalb sicher, dass der Fall bald vor dem Bundesverfassungsgericht landet.

Und wenn die Karlsruher Richter die Gesetzesänderung einkassieren, profitieren alle angehenden Akademiker, die trotzdem eine Steuererklärung eingereicht und darin ihre so viele Studienkosten wie möglich aufgelistet haben. Studenten sollten genau wie Arbeitnehmer prüfen, wie viel Werbungskosten in diesem Jahr bereits angefallen sind. Liegen sie bei 1000 Euro oder mehr, kann es sich lohnen, den Kauf eines Fachbuchs oder eines Laptops vorzuziehen.


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