
Gewinner der Neuregelung der Erbschaftsteuer sind die engsten Angehörigen eines Erblassers, dazu gehören Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel. Für sie steigen die Freibeträge auf bis zu 500 000 Euro. Allerdings wird Vermögen künftig nach dem Marktwert angesetzt und damit oft höher bewertet als nach den alten Regeln.
Übersteigt das Erbe den Freibetrag, zahlen die engsten Verwandte dieselben Steuersätze wie bisher. Eine Immobilie können sie unabhängig vom Marktwert steuerfrei erben, dazu müssen sie allerdings zehn Jahre selbst darin wohnen bleiben.
Kinder erben ein selbstbewohntes Haus, dessen Wert die Freibeträge übersteigt, außerdem nur dann steuerfrei, wenn die Wohnfläche kleiner als 200 Quadratmeter ist. Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegereltern sowie Partner ohne Trauschein werden durch die neue Regelung schlechter gestellt.
Höhere Freibeträge von höheren Steuern aufgezehrt
Zwar steigen auch ihre Freibeträge, doch deutlich höhere Steuersätze machen diesen Vorteil in der Regel zunichte. Wer es schnell noch schafft, ihnen Geld oder eine Immobilie zu übertragen, anstatt sie später zu vererben, hilft Steuern zu sparen.
Eine Besonderheit gibt es bei der Übertragung einer Immobilie mit lebenslangem Wohnrecht, dem Nießbrauch. Dieses Wohnrecht wirkt künftig wertmindernd, unter Umständen lohnt sich daher das Warten auf die neue Regelung. Betriebsvermögen bleibt für einen Erben, unabhängig vom Grad der Verwandtschaft, steuerfrei, wenn der Betrieb zehn Jahre ohne Abbau von Arbeitsplätzen fortgeführt wird.








