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Steuern und Recht: Kilometerpauschale: Jeder Tag ist anders

Steuerzahler haben die Wahl: Sie können für Fahrten zur Arbeit eine Pauschale von noch 0,30 Euro pro Arbeitstag und Kilometer absetzen – egal, welches Verkehrsmittel sie benutzen.

Wer Bus oder Bahn fährt und dafür mehr zahlt, als ihm die Pauschale bringen würde, kann alternativ seine tatsächlichen Ausgaben steuermindernd ansetzen. Ein Mann probierte es nach einem Umzug mit beiden Varianten: Für die Zeit vor dem Wohnortwechsel wollte er die Kilometerpauschale, für die Zeit danach gab er Bus- und Bahntickets ab. Das Finanzamt lehnte sein Ansinnen ab: Er könne nicht mitten im Jahr wechseln, so die Beamten. Test: Sind Sie ein Börsen-Profi? Die Richter des Bundesfinanzhofes schlugen sich jedoch jetzt auf die Seite des Steuerzahlers (VI R 40/04). Wenn er wolle, dürfe er für jeden einzelnen Tag die für ihn günstigere Variante ansetzen, stellten sie in dem Urteil klar.

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