Steuern und Recht kompakt Rechtstipp der Woche: Kindergeld

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AGB-Klauseln müssen sichtbar sein

Expertenrat Paul Degott, auf Reiserecht spazialisieter Anwalt: Hotelbuchungen stornieren

WirtschaftsWoche: Herr Degott, was müssen Reisende beachten, wenn sie eine Hotelbuchung stornieren?

Paul Degott: Sie haben laut Gesetz keine Anspruch auf eine kostenlose Stornierung. Allerdings muss der Hotelier vom Zimmerpreis die Kosten abziehen, die er nicht hat. Dazu zählen beispielsweise das Frühstück oder die Zimmerreinigung. Bei einem Zimmer mit Frühstück ist ein Abschlag von 20 Prozent üblich.

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Viele Hotels regeln die Stornokosten in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Ob die AGBs greifen, hängt davon ab, ob der Gast sie vor der Buchung zur Kenntnis genommen hat. Ein AGBKästchen, das sich beim Onlineabschluss abhaken lässt, reicht nicht. Innerhalb des Buchungsvorgangs müssen alle Klauseln sichtbar sein.

Zehn Dinge, die Hotels Ihnen nicht verraten
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Überbuchung Quelle: Fotolia

Wann sind AGBs unwirksam?

Wenn sie beispielsweise für bestimmte Preismodelle eine Anrechnung ersparter Kosten ausschließen. Die Gäste sind nicht verpflichtet, 100 Prozent der Kosten zu tragen, selbst wenn es sich um ein Sonderangebot handelt.

Einige Hotels lassen kostenfreie Stornierungen innerhalb bestimmter Fristen zu.

Wer storniert, sollte dies schriftlich tun, beispielsweise per Fax. Um ganz sicher zu gehen, ist es ratsam, beim Hotel nachzufragen, ob das Fax angekommen ist. An Klauseln, die dem Gast mehr Rechte einräumen als das Gesetz, ist das Hotel gebunden.

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