Steuern und Recht kompakt Der Rechtstipp der Woche: Urlaub ja, Zweitwohnsitz nein

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Autokameras: Polizei kann zugreifen

Neue Autos speichern eine Menge Daten und geben sie etwa durch einen automatischen Notruf weiter. Zunehmend wird wegen der immer populärer werdenden Dashcams geklagt. Mit den Auto-Videokameras, die entweder am Armaturenbrett („dash“), an der Windschutzscheibe oder am Rückspiegel befestigt werden, können Autofahrten gefilmt, auf einem Chip gespeichert und später etwa ins Internet gestellt werden. Das Bayerische Landesamt für Datenschutz hatte ihren Einsatz wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz verboten. Ein Anwalt hatte dagegen geklagt. Er wollte Beweise gegen Autofahrer sammeln, die ihn im Straßenverkehr bedrängten. Das Verbot der Behörde kippten die Richter am Verwaltungsgericht Ansbach, aber nur aus formalen Gründen (AN 4 K 13.01634). Sie ließen wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision zu.

Schnellgericht

Passanten und Autofahrer hätten das Recht, nicht heimlich gefilmt zu werden. Auch wenn weder Köpfe noch Nummernschilder auf den Videos erkennbar wären, ließen sich Menschen identifizieren.

Das Amtsgericht München dagegen hatte die Nutzung eines Radfahrer-Videos in einem Prozess für zulässig erklärt (343 C 4445/13).

„Interesse an den Daten haben etwa Autoversicherer, Autohersteller, aber auch der Staat“, sagt die Hamburger Anwältin Daniela Mielchen. Das Datenschutzrecht halte mit den technischen Möglichkeiten nicht Schritt. Wer die Kamera nutze, müsse damit rechnen, dass die Polizei auf sie zugreife. Dies dürfe sie auch ohne richterlichen Beschluss. Bei Daten bestünde die Gefahr, dass sie gelöscht würden. Die Polizei könne sich also darauf berufen, dass Gefahr im Verzug sei.

Erbschaft: Wohnrecht ist zu wenig

Ein etwa von einer Witwe weiter bewohntes „Familienheim“ bleibt von der Erbschaftsteuer befreit, wenn es noch mindestens zehn Jahre nach dem Erbfall ihr Wohnsitz bleibt. Das hat den Vorteil, dass ihr persönlicher Freibetrag bei der Erbschaftsteuer für weitere Vermögensteile erhalten bleibt. Wohnt sie weniger als weitere zehn Jahre im Familienheim, fiele der Steuervorteil nachträglich weg – es sei denn, die Zeit verkürzt sich aus wichtigen Gründen. Ein solcher Grund wäre etwa der Umzug in ein Pflegeheim. Allerdings muss der länger lebende Partner zumindest Miteigentümer des Hauses werden, um die Steuerbefreiung zu erhalten, entschieden die Richter am Bundesfinanzhof (II R 45/12). Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Ehefrau testamentarisch verpflichtet wird, das Familienheim durch ein Vorausvermächtnis auf die Kinder zu übertragen, und ihr nur ein Wohnrecht bleibt.

Job-Darlehen: Den Verlust absetzen

Ein Arbeitnehmer, der zugestimmt hat, dass geleistete Überstunden in Genussrechtskapital seiner Firma umgewandelt werden, darf nach deren Pleite den Kapitalverlust als Werbungskosten absetzen (Bundesfinanzhof, VI R 57/13). Da der Arbeitgeber finanziell angeschlagen war, sei der Mitarbeiter das Risiko aus beruflichen Gründen eingegangen. Es kam ihm nicht auf Rendite an.

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