Steuern und Recht kompakt Der Rechtstipp der Woche: Nachbesserung beim Kleinanlegerschutzgesetz

Das bestehende Kapitalanlagegesetz soll den Anlageschutz stärken, doch es bleiben Lücken. Nun werden die Transparenzanforderungen verschärft. Außerdem gibt es Neues zur Schenkung- und Gewerbesteuer, Fehlberatungen und dem Online-Giganten Ebay.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Prokon Rodbertus Quelle: dpa

Erst ein gutes Jahr alt ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Es sollte den Anlegerschutz stärken. Doch es blieben Lücken. Genussrechte, Nachrangdarlehen, stille Beteiligungen und partiarische Darlehen wurden nicht komplett vom KAGB erfasst. Dann kam die Prokon-Insolvenz. Anleger verloren mit den Genussrechten des Windparkbetreibers viel Geld. Jetzt bessert die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz nach und verschärft die Transparenzanforderungen. „Die Prospektpflicht soll auf Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen ausgedehnt werden. Zudem ist ein Prospekt künftig nur zwölf Monate gültig, danach muss er erneut von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligt werden. Die Aufsicht kann dem Anbieter zudem Werbung untersagen“, sagt Marc von Ammon, Rechtsanwalt in der Kanzlei Jones Day. Damit sich Anleger ein besseres Bild über die Zahlungsfähigkeit des Emittenten machen können, muss er zudem eine Übersicht der Einnahmen und Ausgaben bieten. „Ausnahmen von der Prospektpflicht für kleinteilige Emissionen könnten Anbieter jedoch nutzen, um das verschärfte Gesetz zu umgehen“, sagt von Ammon. Zudem besteht bis zum erwarteten Inkrafttreten Mitte 2015 ein Vakuum: „Der Verkauf von Nachrangdarlehen an Privatinvestoren nimmt jetzt Fahrt auf. Das eigentlich sinnvolle Finanzierungsinstrument wird von unseriösen Anbietern missbraucht“, sagt Nicolaus Thiele-Dohrmann, Chef des Analysehauses Alpha-Assets.

Recht einfach


Fehlberatung: Maklerin haftet doch

Ein Mann schloss 2006 eine Risikolebensversicherung ab. Dass er vor Abschluss der Police an psychosomatischen Störungen gelitten hatte, gab er gegenüber der Versicherung nicht an. Der Mitarbeiter einer Versicherungsmaklerin habe ihm gesagt, dass es nicht nötig sei, solche Angaben zu machen. Als der Versicherer von der Krankengeschichte des Mannes erfuhr, focht er den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung an. Daraufhin verklagte die Ehefrau des Versicherten die Versicherungsmaklerin auf Schadensersatz wegen Fehlberatung. Schließlich habe ihr Mitarbeiter empfohlen, die Vorerkrankungen zu verschweigen. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass allein die Tatsache, dass der Versicherer den Vertrag angefochten habe, kein Beweis dafür sei, dass die Police nie zustande gekommen wäre, wenn der Versicherte alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet hätte (III ZR 82/13). Dem Versicherten könnte daher ein Schaden entstanden sein, für den die Versicherungsmaklerin haften müsste. Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Bamberg, muss erneut entscheiden (2 O 113/11).


Schenkungsteuer: Höherer Freibetrag für Ausländer

Einer Frau gehörte die Hälfte eines Grundstücks in Deutschland. Sie und ihre Töchter lebten in Großbritannien. 2011 übertrug sie ihren Grundstücksanteil an ihre Kinder. Die anfallende Schenkungsteuer wollte die Mutter zahlen. Das deutsche Finanzamt setzte als Freibetrag nur jeweils 2000 Euro für beschränkt steuerpflichtige Ausländer an und nicht den für Kinder üblichen Freibetrag von 400 000 Euro. Dagegen klagte die Mutter. Das Finanzgericht Düsseldorf hat erhebliche Zweifel, ob die Praxis der Finanzämter rechtens ist, bei EU-Bürgern, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, nur den Freibetrag für beschränkt steuerpflichtige Beschenkte anzuwenden (4 K 488/14 Erb). Schließlich habe der Europäische Gerichtshof in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass die Höhe des Freibetrags nicht vom Wohnsitz abhängig gemacht werden könne, so die Richter. Wenn entweder die Mutter oder eine der Töchter zum Zeitpunkt der Schenkung in Deutschland gewohnt hätte, dann hätte das Finanzamt 400 000 Euro statt 2000 Euro Freibetrag abgezogen. Zwar könnten die Betroffenen beim Finanzamt einen Antrag auf einen höheren Freibetrag stellen. Allein der Zwang, einen solchen Antrag stellen zu müssen, könne gegen EU-Recht verstoßen. Derzeit läuft am Europäischen Gerichtshof ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Ungleichbehandlung von In- und Ausländern durch die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer. Bisher hat der EuGH, noch nicht entschieden, ob die Pflicht, einen Antrag auf einen höheren Freibetrag stellen zu müssen, gegen EU-Recht verstößt. Das Finanzgericht Düsseldorf hat den Fall daher an den EuGH in Luxemburg verwiesen.

Schnellgericht


Ebay: Kauf für einen Euro ist gültig

Ein Mann stellte seinen Gebrauchtwagen auf der Internet-Plattform Ebay zur Versteigerung ein. Kurz vor Beginn der Auktion setzte er das Mindestgebot auf einen Euro und die Preisobergrenze auf 555,55 Euro fest. Nach wenigen Stunden brach der Autoinhaber die Auktion ab. Bis dahin lag der Preis lediglich beim Mindestgebot von einem Euro. Per E-Mail teilte er dem Bieter mit, dass er einen Käufer gefunden habe, der ihm das Auto für 4200 Euro abnehmen wolle. Der Bieter beharrte darauf, dass der Kaufvertrag gültig sei, und verklagte den Autobesitzer auf Schadensersatz. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Kaufvertrag trotz des Missverhältnisses zwischen Kaufpreis und Wert des Autos nicht sittenwidrig sei (VIII ZR 42/14). Es sei die freie Entscheidung des Autobesitzers gewesen, das Fahrzeug für ein Mindestgebot von einem Euro auf Ebay einzustellen. Der Kaufvertrag sei daher gültig.


Gewerbesteuer: Lobbyisten zahlen

Lobbyisten müssen Gewerbesteuer zahlen (Bundesfinanzhof, VIII R 18/11). Wer Politiker informiert, berät und beeinflusst, übt keine Tätigkeit aus, die vergleichbar mit der von freiberuflichen Journalisten oder Wissenschaftlern wäre, die keine Gewerbesteuer zahlen müssen, so die Richter. Dies gilt auch für Politikberater, deren Arbeit zum Teil den steuerbegünstigten Berufen ähnelt.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%