WirtschaftsWoche: Herr Dürig, in fast allen Bundesländern sind Rauchmelder jetzt oder bald Pflicht. Wer muss diese einbauen lassen?
Dürig: Auch wenn nicht alle Bundesländer das festschreiben, sollte der Vermieter Fachunternehmen mit Einbau und Wartung beauftragen.
Können Vermieter die Kosten auf Mieter umlegen?
Der Einbau ist eine Modernisierung, deren Kosten umlegbar sind – die Jahresmiete darf um elf Prozent der Kosten steigen. Bei Neuverträgen können Vermieter die Wartung unter den Betriebskosten nennen. Bei laufendem Vertrag kann sie unter „sonstige Betriebskosten“ fallen.
Schnellgericht
§Betriebsprüfer dürfen Geschäfte von vier Jahren insgesamt 17 Jahre lang prüfen. Dies sei nicht verfassungswidrig – auch wenn der Fiskus so die Verjährung hemmte und noch zwei Jahrzehnte später Steuern nachfordern konnte. Das Verfassungsgericht nahm die Klage einer Reederei nicht an (1 BvR 3092/15).
§Ein Mann, der seine kranke Frau vier Tage vor ihrem Tod heiratete, bekommt keine Witwerrente (Sozialgericht Stuttgart, S 6 R 2504/14). Die beiden hätten zwar 25 Jahre zusammengelebt, aber bis zur schweren Krankheit keine Heiratspläne gehabt.
§Das Amtsgericht München hat eine Schadensersatzklage gegen einen 73-Jährigen abgewiesen, über dessen Anschluss ein Computerspiel ins Netz gestellt wurde („Filesharing“). Er habe glaubhaft dargelegt, dass als Täter sein Enkel infrage komme, und sei damit seiner „sekundären Darlegungslast“ nachgekommen (262 C 19677/15).
§Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage eines Mannes abgewiesen, der seinen Audi wegen manipulierter Abgaswerte zurückgeben wollte (6 O 413/15). Er hätte dem Autohaus eine Nachbesserungsfrist setzen müssen.
Haben Mieter beim Einbau ein Mitspracherecht?
Das Gesetz sieht kein Mitspracherecht vor. Hält das Gerät die technischen Vorgaben der einschlägigen DIN (EN 14604) ein, ist der Vermieter in der Auswahl frei.
Wer haftet, wenn Rauchmelder nicht funktionieren?
War der Einbau fehlerhaft oder gab es einen technischen Mangel, haftet der Vermieter, der für Anschaffung und Installation verantwortlich ist. Lag es an der Wartung, haftet zunächst der dafür Verantwortliche. Meist wäre das der Mieter, sofern nicht der Vermieter ausdrücklich die Wartung übernommen hat. Den Vermieter trifft jedoch immer eine Sekundärhaftung. Daher sollte er auch für die Wartung Fachleute beauftragen.