Steuern und Recht kompakt Rechtstipp der Woche: Reiseversicherung

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Expertenrat Rauchmelder: "Nur mithilfe vom Fachmann"

WirtschaftsWoche: Herr Dürig, in fast allen Bundesländern sind Rauchmelder jetzt oder bald Pflicht. Wer muss diese einbauen lassen?

Dürig: Auch wenn nicht alle Bundesländer das festschreiben, sollte der Vermieter Fachunternehmen mit Einbau und Wartung beauftragen.

Können Vermieter die Kosten auf Mieter umlegen?

Der Einbau ist eine Modernisierung, deren Kosten umlegbar sind – die Jahresmiete darf um elf Prozent der Kosten steigen. Bei Neuverträgen können Vermieter die Wartung unter den Betriebskosten nennen. Bei laufendem Vertrag kann sie unter „sonstige Betriebskosten“ fallen.

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Haben Mieter beim Einbau ein Mitspracherecht?

Das Gesetz sieht kein Mitspracherecht vor. Hält das Gerät die technischen Vorgaben der einschlägigen DIN (EN 14604) ein, ist der Vermieter in der Auswahl frei.

Wer haftet, wenn Rauchmelder nicht funktionieren?

War der Einbau fehlerhaft oder gab es einen technischen Mangel, haftet der Vermieter, der für Anschaffung und Installation verantwortlich ist. Lag es an der Wartung, haftet zunächst der dafür Verantwortliche. Meist wäre das der Mieter, sofern nicht der Vermieter ausdrücklich die Wartung übernommen hat. Den Vermieter trifft jedoch immer eine Sekundärhaftung. Daher sollte er auch für die Wartung Fachleute beauftragen.

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