Steuern und Recht kompakt Restschuld innerhalb von 30 Tagen tilgen

Seite 3/3

Expertenrat: Steuern sparen nach der Beule

Kann ein Arbeitnehmer, der mit dem Privatwagen auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall verursacht, Kosten dafür von der Steuer absetzen?

Ja. Manche Kosten, die ihm nicht vom Versicherer ersetzt werden, mindern als Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen. Auch Unfallkosten bei Fahrten zwischen Erst- und Zweitwohnsitz bei doppelter Haushaltsführung erkennt der Fiskus an. Wer vor der Fahrt ins Büro Kinder zur Schule bringt, kann bei einem Unfall auf diesem Weg Kosten nicht absetzen, wohl aber, wenn er von der Schule ins Büro fährt.

Schnellgericht

Um welche Kosten geht es?

Die Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung ist abziehbar. Zahlt der Versicherer keinen Leihwagen oder Sachverständigen, wird das vom Finanzamt anerkannt. Lässt der Steuerpflichtige den Wagen nicht reparieren, kann er die Differenz zwischen dem – um Abschreibungen verringerten – Buchwert des Fahrzeugs vor dem Unfall zum Zeitwert nach dem Unfall als Werbungskosten abziehen.

Bei Totalschaden ist der Unterschied zwischen dem Restwert vor dem Unfall und dem Schrotterlös als Werbungskosten abziehbar. Nicht anerkannt wird der Aufschlag auf die Police für die schlechtere Schadenfreiheitsklasse im Folgejahr.

Braucht man die Polizei?

Nein. Aber ein Unfallbericht ist ein guter Nachweis zur Vorlage beim Finanzamt.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%