Steuern und Recht kompakt Wer erben soll, entscheiden oft erst die Richter

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Kinderbetreuung: Barzahlung kostet den Steuervorteil

Eltern können Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen – wenn sie diese per Überweisung geleistet haben. Zu den Betreuungskosten zählen etwa Gebühren für Kita oder Tagesmutter, aber auch Zahlungen an Babysitter oder Au-pairs. Seit 2012 werden maximal 6000 Euro pro Kind zu zwei Dritteln berücksichtigt. Den Steuervorteil gibt es höchstens bis zum 14. Geburtstag des Kindes. Barzahlungen berücksichtigt das Finanzamt nicht, selbst wenn diese im Rahmen eines Minijobs fließen. Die Eltern eines Dreijährigen blieben so auf ihren Ausgaben von 300 Euro im Monat komplett sitzen. Während bei haushaltsnahen Beschäftigungen, wie etwa der Putzfrau, bei Minijobs auch Barzahlungen steuerlich akzeptiert werden, gilt dies laut Bundesfinanzhof nicht für die Kinderbetreuung (III R 63/13). Hier sei zur Berücksichtigung explizit bargeldlose Zahlung vorgeschrieben.

Privatkredite sind vor allem unter Familienmitgliedern oder Freunden verbreitet. Mit teilweise zinslosen Krediten helfen sie sich aus. Bei großen Krediten muss der Empfänger unter Umständen Schenkungsteuer zahlen, wenn die Zinsersparnis und sonstige Zuwendungen über zehn Jahre die steuerlichen Freibeträge übersteigen. Für Ehepartner beträgt der Freibetrag 500.000 Euro, für Freunde nur 20.000 Euro. Ein Iraner, der einen Kredit vergeben hatte, argumentierte, dass ihm nach islamischem Recht die Annahme von Zinsen gar nicht erlaubt sei. Insofern dürfe vom Kreditnehmer auch keine Steuer gefordert werden. Den Bundesfinanzhof überzeugte das nicht (II R 19/13): Einnahmen aus der Überlassung von Kapital seien auch im Islam zulässig, etwa wenn sie als Beteiligung am Gewinn und Verlust von Unternehmen erfolgten.

Auch Kreditgebern können durch Privatkredite Probleme entstehen. Fallen diese Kredite aus, können sie ihren Verlust steuerlich nicht mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnen. Der Verlust stehe in keinem Zusammenhang mit den Kapitaleinkünften, befand das Finanzgericht Düsseldorf (7 K 3661/14 E, Revision möglich).

Die Sparkasse Bamberg muss einem Kunden 214.700 Euro Schadensersatz zuzüglich Zinsen zahlen (Oberlandesgericht Bamberg, 3 U 140/14, nicht rechtskräftig). Darüber informiert die Kanzlei Göddecke. Der Kunde hatte in geschlossene Fonds investiert. Die Bank hatte ihn nicht über ihre Rückvergütung von fünf Prozent aufgeklärt. Daher muss sie für die Verluste aufkommen. Die Sparkasse gab an, der Kunde habe eine steueroptimierte Anlage gewünscht, solche seien nur mit Rückvergütung erhältlich. Trotzdem müssten Kunden informiert werden, so die Richter.

Privatkredit: Darlehen mit Tücken

Privatkredite sind vor allem unter Familienmitgliedern oder Freunden verbreitet. Mit teilweise zinslosen Krediten helfen sie sich aus. Bei großen Krediten muss der Empfänger unter Umständen Schenkungsteuer zahlen, wenn die Zinsersparnis und sonstige Zuwendungen über zehn Jahre die steuerlichen Freibeträge übersteigen. Für Ehepartner beträgt der Freibetrag 500.000 Euro, für Freunde nur 20.000 Euro. Ein Iraner, der einen Kredit vergeben hatte, argumentierte, dass ihm nach islamischem Recht die Annahme von Zinsen gar nicht erlaubt sei. Insofern dürfe vom Kreditnehmer auch keine Steuer gefordert werden. Den Bundesfinanzhof überzeugte das nicht (II R 19/13): Einnahmen aus der Überlassung von Kapital seien auch im Islam zulässig, etwa wenn sie als Beteiligung am Gewinn und Verlust von Unternehmen erfolgten. Auch Kreditgebern können durch Privatkredite Probleme entstehen. Fallen diese Kredite aus, können sie ihren Verlust steuerlich nicht mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnen. Der Verlust stehe in keinem Zusammenhang mit den Kapitaleinkünften, befand das Finanzgericht Düsseldorf (7 K 3661/14 E, Revision möglich).

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