In ihrem Haus teilten sie sich ein Arbeitszimmer. Die Kosten setzten sie je zur Hälfte als Betriebsausgaben ab. Außerdem trug der Mann 1250 Euro als Angestellten-Werbungskosten ein. Doch weder Finanzamt noch Finanzgericht Münster spielten mit (11 K 2425/13 E,G). Nur die Frau dürfe unbegrenzt Kosten absetzen, weil das Arbeitszimmer bei ihr den Mittelpunkt der Arbeit als Versicherungsmaklerin bilde. Wegen der gemeinsamen Zimmernutzung dürfe sie die Hälfte der Gesamtkosten absetzen. Der Mann hingegen sei hauptsächlich angestellt tätig. Damit stelle das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit dar.
Recht einfach
Ein manisch-depressiver Mieter aus Darmstadt störte Nachbarn in der Nacht. Er hörte laut Musik und spielte Klavier. Auf Bitten, dies zu unterlassen, reagierte er mit Beleidigungen und Drohungen. Der Vermieter kündigte ihm – vergeblich. Ein vom Amtsgericht Darmstadt befragter Gutachter gab an, der Mieter habe eigenmächtig Medikamente abgesetzt. So sei es zu einer manischen Phase gekommen. Mittlerweile nehme der Mann die Pillen wieder. Probleme seien nicht mehr zu erwarten (313 C 13/14).
Eine Musiklehrerin ging nach dem Mutterschutz in Elternzeit. Die Musikschule wollte sie trotz bestehenden Kündigungsverbots rauswerfen: Die Frau habe im Mutterschutz privat unterrichtet, ein Konzert organisiert und selbst am Flügel gespielt – ein Vertragsverstoß. Doch das Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilte anders (13 K 556/11): Eine Kündigung während der Elternzeit sei allenfalls in besonderen Fällen zulässig. Dass die Lehrerin unerlaubt in erheblichem Umfang bezahlt privat unterrichten hätte, sei nicht erwiesen.
Eine Musiklehrerin am Gymnasium kaufte für 30 000 Euro einen gebrauchten Konzertflügel. Ihre Kosten, abgeschrieben über 15 Jahre, trug sie in der Steuererklärung als berufliche Ausgaben ein. Doch das Finanzamt stellte sich quer: Ein Flügel sei ein Statussymbol, private Kaufgründe stünden im Vordergrund. Das Finanzgericht München genehmigte ihr den Steuerabzug dann aber (9 K 859/08; ähnlich auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 1 K 1840/93). Musiklehrer und Konzertpianisten dürfen auch Kosten ihrer heimischen Übungszimmer geltend machen, aber nur begrenzt auf 1250 Euro im Jahr (Bundesfinanzhof, VIII R 8/13).
Ihm stehe aber auch kein anderes Arbeitszimmer zur Verfügung. Daher greife eine Obergrenze von 1250 Euro im Jahr. Aber auch diese müsse wegen der gemeinsamen Nutzung halbiert werden. Die Revision ist möglich. Wegen der Halbierung des Steuerabzugs bei gemeinsam genutzten Zimmern laufen Verfahren (Bundesfinanzhof, VIII R 15/15, VI R 86/13).
Beratungsfehler - Risikoanlage als sicher verkauft
Ein Rentner-Ehepaar aus Oberbayern bekam von einem Berater des Finanzvertriebs Bonnfinanz zwei geschlossene Fonds empfohlen. Obwohl sie eine sichere Anlage ohne Verlustrisiken wünschten, investierten sie gut 50 000 Euro in die risikoreichen Investments. Als die Fonds floppten, verklagten sie Bonnfinanz wegen Beratungsfehlern und verlangten Schadensersatz. Das Landgericht Traunstein gab ihnen recht (5 O 1038/15, nicht rechtskräftig). Es bestünden keine Zweifel daran, dass die Rentner eine sichere Anlage gewollt hätten. Die Aussagen ihres Finanzberaters vor Gericht deuteten darauf hin, dass er die Fonds als sicher dargestellt habe.
Schnellgericht
§ Patienten dürfen bei kurzfristiger OP-Absage keine hohen Gebühren berechnet werden. Sollen bei Absage weniger als 48 Stunden vor der Operation volle Kosten und 60 Euro Stornogebühr anfallen, ist eine solche Klausel unwirksam (Amtsgericht München, 213 C 27099/15).
§ Zeigt ein vom Verkäufer als „coole Socke“ beworbenes Pferd nach dem Kauf Fluchtreaktionen und wirft Reiter wiederholt ab, muss der Käufer belegen, dass das Tier eine Verhaltensstörung hat. Kann er das nicht, bleibt der Kaufvertrag bestehen (Landgericht Coburg, 23 O 500/14).
§ Stört eine Mieterin nachhaltig den Hausfrieden, darf ihr fristlos gekündigt werden. Es reicht, wenn sie Nachbarn beleidigt, Salat auf deren Terrasse wirft und nachts einen Rollkoffer durch das Treppenhaus rollen lässt (Landgericht Köln, 10 S 139/15).
§ Eine Familie mit zwei Kindern darf nicht in einer 26-Quadratmeter-Wohnung leben, entschied das Amtsgericht München (415 C 3152/15). Zwölf Quadratmeter Fläche pro Erwachsenen oder pro zwei Kinder bis zum 13. Lebensjahr seien das Minimum. Die Kündigung des Vermieters wegen Überbelegung war rechtens.
Auch Laufzeiten von bis zu 19 Jahren passten nicht zum Profil der Rentner. Bonnfinanz müsse sie entschädigen. Der Anwalt des Paares, Jürgen Klass aus München, sieht ein „wichtiges Signal für den Verbraucherschutz“.
Direktbank - Erstattung nach Fehleinstufung
Stuft eine Direktbank ein spekulatives Wertpapier fälschlicherweise nicht in der höchsten, sondern in der zweithöchsten Risikoklasse ein und lässt es Anleger daher ohne Warnhinweis kaufen, muss sie Schadensersatz zahlen (Landgericht Itzehoe, 7 O 233/13, nicht rechtskräftig). Auch Direktbank-Kunden, die keine Beratung nutzen, können Ansprüche geltend machen. Anlegeranwältin Ines Edling aus Berlin hält den Fall der Comdirect- Bank für richtungsweisend. Er könne „noch bis zum Bundesgerichtshof gehen“.