Steuern und Recht kompakt Rechtstipp der Woche: Das Handy für die Familie zahlt jetzt der Chef

Statt mehr Lohn zu verlangen, können Mitarbeiter abgabenfreie Extras bekommen. Die Auswahl ist größer, als viele vermuten. Diese und andere Neuigkeiten aus der Rechtsprechung.

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Laptop, Smartphone Quelle: dpa

Kinder wünschen sich Smartphones und Tablets, doch die sind teuer. Statt sie aus dem Nettolohn zu zahlen, haben Arbeitnehmer eine Alternative: Der Chef bezahlt das technische Equipment für die Familie. Kauft er ein, statt mehr Gehalt zu zahlen, lohnt es sich auch für ihn, da er Sozialabgaben und Lohnsteuern spart. Bekannte abgabenfreie oder pauschalversteuerte Extras sind Essens- und Tankgutscheine im Wert von bis zu 44 Euro monatlich, Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr, Kindergartenzuschüsse oder Dienstwagen.

Weitere komplett abgabenfreie Alternativen:

  • Computer, Mobilgeräte: Rüstet der Chef seine Mitarbeiter oder auch deren Angehörige mit Mobiltelefonen, Computern oder Tablets aus, dürfen die Geräte komplett privat genutzt werden. Sie müssen aber im Eigentum des Betriebs bleiben.
  • Werbefläche: Fährt der Mitarbeiter auf seinem Auto ein sichtbares Logo des Unternehmens oder Werbung, darf er dafür jährlich bis zu 255 Euro kassieren.
  • Gesundheitskurse: Bis zu 500 Euro jährlich darf der Chef für Gesundheitsmaßnahmen wie Nichtraucherkurse oder Yoga zahlen, die qualifizierte Anbieter durchführen.

Recht einfach: Angeln

Mit 25 Prozent pauschal versteuert und sozialabgabenfrei:

  • Erholungsbeihilfe: Für eine Familie mit zwei Kindern kommen immerhin 364 Euro im Jahr zusammen, die sie für die Erholung nutzen können. Pro Arbeitnehmer sind es 156 Euro, für Ehegatten 104 Euro und für jedes Kind 52 Euro. Ein genehmigter Urlaubsantrag reicht als Nachweis, gezahlt werden kann bis zu drei Monate vor oder nach dem Urlaub. Der Mitarbeiter muss nicht verreisen, er kann sich auch zu Hause erholen.
  • Internet-Pauschale: Pro Monat bis zu 50 Euro darf der Arbeitgeber dem Mitarbeiter erstatten, wenn der ihm jährlich eine Erklärung schreibt, dass ihm für die Internet-Nutzung Kosten anfallen. Mit einer Rechnung darf der Arbeitgeber höhere Beträge ersetzen, selbst wenn die nicht durch eine berufliche Nutzung entstanden sind.

„Viele Unternehmen bieten die Vorteile deshalb nicht an, weil ihnen die Abwicklung zu bürokratisch erscheint und sie Angst haben, in steuerliche Fallen zu tappen“, sagt Sven Janßen, Co-Chef von beeline solutions. Das Münsteraner Unternehmen hat eine Online-Plattform entwickelt, auf der Arbeitnehmer ihre Zusatzleistungen zum Gehalt jederzeit im Blick haben und einfach abwickeln können. Arbeitgeber müssen sich nicht mit den komplexen Regeln zu Freigrenzen beschäftigen, denn die sind automatisch eingespeichert. Beeline lässt sich vorab bescheinigen, dass Finanzämter die Bausteine akzeptieren.

Mitarbeiter können sich für ihr Vorteilskonto anmelden und mit einem Klick etwa einen Gutschein auswählen und auch im Online-Handel einlösen. Beeline finanziert sich ausschließlich über Gebühren, die das Unternehmen zahlt. Pro Mitarbeiter kostet der Service zwischen zwei und fünf Euro monatlich. „Es lohnt sich für die Unternehmen bereits, wenn sie einen 44-Euro-Gutschein bieten“, sagt Janßen. Denn um den Betrag als Nettolohn auszuzahlen, müssten sie brutto das Doppelte aufwenden.

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