Steuern und Recht kompakt Rechtstipp der Woche: Erbschaftsteuer

Geerbte Immobilien sind nur steuerfrei, wenn Erbe und Verstorbener in dem Haus wohnen und wohnten. Außerdem: Rentenbesteuerung, Urlaubsanspruch und Comdirect-Panne.

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Strikte Regel für Steuerfreiheit Quelle: dpa

Erbschaftsteuer - Strikte Regel für Steuerfreiheit

Erben können Immobilien mitunter frei von Erbschaftsteuer erhalten, wenn diese als Familienheim gewertet werden. Dafür muss sowohl der Verstorbene dort gewohnt haben als auch der Erbe dort weiter wohnen oder einziehen und wenigstens zehn Jahre lang bleiben. Nur zwingende Auszugsgründe, wie Pflegebedürftigkeit, akzeptiert das Finanzamt. Eine Erbin aus Hessen wollte trotz Auszugs von der Steuerfreiheit profitieren. Der Erblasser sei unter dramatischen Umständen in der Immobilie umgekommen. Da sie dies miterlebt habe, sei es zu einer schweren psychischen Krise gekommen. Eine Heilung sei nur bei Auszug möglich. Doch weder Finanzamt noch Finanzgericht Hessen akzeptierten ihre Argumente (1 K 877/15). Gesundheitliche Gründe könnten allenfalls dann berücksichtigt werden, wenn sie das Führen eines Haushalts generell unmöglich machen würden. Dies sei aber nicht der Fall. Die Steuerfreiheit eines Familienheims solle sicherstellen, dass Erben einen familiären Lebensraum weiter erhalten könnten. Da die Frau diesen ohnehin schon aufgegeben habe, bestehe dafür auch keine Grundlage mehr.

Recht einfach: Religion

Rentenbesteuerung - Die listige Witwe

Eine Frau aus Nordrhein-Westfalen erhielt nach dem Tod ihres Ehemanns von der gesetzlichen Rentenversicherung die große Witwenrente. Ihr standen 60 Prozent seiner Rente zu. Allerdings werden von Witwen- oder Witwerrenten eigene Einkünfte teilweise abgezogen, sobald diese einen Freibetrag übersteigen (derzeit rund 800 Euro). Darüber werden bis zu 40 Prozent der Einkünfte verrechnet. Weil die Witwe selbst anzurechnende Versorgungsbezüge erhielt, wurde ihre Witwenrente jedes Jahr neu berechnet. Die Folge: Das Finanzamt setzte jedes Jahr auch den steuerfrei ausgezahlten Rentenbetrag neu fest. Dafür wendete es den prozentualen steuerfreien Anteil von hier 50 Prozent auf die neue Rentenhöhe an. Das störte die Frau: Nicht der steuerfreie Teil, sondern dessen Betrag müsse dauerhaft festgeschrieben werden. So hätte sie weniger Steuern gezahlt, weil ihre Rente – und damit der steuerfreie Betrag – zu Beginn am höchsten war. Doch hier griff eine Ausnahme: Ändert sich die Rente wegen der Anrechnung von Einkünften, muss der steuerfreie Betrag neu berechnet werden (Finanzgericht Düsseldorf, 15 K 1989/13 E, Revision möglich).

Schnellgericht

Urlaubsanspruch - Verjährung verschoben

Können dauerhaft erkrankte Beamte Urlaub vor Ruhestandsbeginn nicht nehmen, bekommen sie ihn abgegolten. Normalerweise verjähren Ansprüche binnen drei Jahren. Da die Rechtslage bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Mai 2012 (C-337/10) unklar war, begann die Frist aber frühestens an diesem Tag (Oberverwaltungsgericht Saarlouis, 1 A 119/15).

Wer am wenigsten Urlaub bekommt
Im Schnitt haben die Deutschen über alle Branchen und Positionen hinweg 27,4 Tage Urlaub im Jahr Quelle: dpa
Per Gesetz ist ein Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen geregelt. Quelle: dpa
25 Tage für Kellnerinnen, 26 Tage für Köche und Putzfrauen Quelle: dpa
24 bis 29 Tage - je nach Einkommen Quelle: dpa
26,5 Tage im Osten, 28 Tage im Süden Quelle: dpa
28 Tage für Metall- und Fahrzeugbauer Quelle: dpa
28,5 Tage für Ver- und Entsorger Quelle: dpa

Comdirect-Panne - "Von allen Schäden freistellen"

im Interview: Dietmar Kälberer, Anwalt für Kapitalmarktrecht

WirtschaftsWoche: Herr Kälberer, bei der Direktbank Comdirect waren wegen einer Technikpanne fremde Konten einsehbar. Bestehen Schadensersatzansprüche?
Herr Dietmar Kälberer: Grundsätzlich ja, da das Bankgeheimnis verletzt wurde. Nur gibt es ohne Schaden auch keinen Schadensersatz. Und in Deutschland muss ein solcher Schaden in Geld entstanden sein. Schmerzensgeld ist die Ausnahme.

Die Verletzung des Datenschutzes hat keine Folgen?
Doch. Fallen Rechtsverfolgungs- oder Kündigungskosten an, können Kunden diese bei der Bank einfordern. Theoretisch könnten Kunden die Bank auch abmahnen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nebst Erstattung der Anwaltskosten verlangen. Das könnte für die Bank ziemlich teuer werden. Aber Kunden sind erfahrungsgemäß zurückhaltend.

Was sollten Kunden machen?
Kunden sollten außergerichtlich und unter Fristsetzung die Zusicherung einfordern, dass die Bank sie von allen möglichen Schäden freistellt, die in Zukunft aus der Verletzung des Datenschutzes resultieren. Werden Daten dann zum Beispiel später missbraucht, ist die Verpflichtung der Bank dem Grunde nach geklärt.

Wie bewerten Sie den Fall?
Derartige Datenpannen sind natürlich sehr peinlich. Kunden sollten sich fragen, ob die Bank noch als Geschäftspartner in Betracht kommt.

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