Steuern und Recht kompakt Rechtstipp der Woche: Kinderfreibetrag

Elternteile haben nur Anrecht auf einen Kinderfreibetrag. Außerdem: Arglist bei Immobilienverkauf muss nachweisbar sein sowied Cybergeld.

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Bafög Quelle: dpa

Kinderfreibetrag - Mutter steht Bonus nur einmal zu

Eltern haben entweder Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag. Im Einzelfall prüft das Finanzamt, welche der beiden Vergünstigungen für die Steuerzahler vorteilhafter ist. Jedem Elternteil steht ein Kinderfreibetrag von 2304 Euro pro Jahr zu. In einem vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Fall hatten sich die Eltern getrennt. Die gemeinsame Tochter lebte beim Vater.

Während die Mutter Unterhalt für die Tochter zahlte, bezog der Vater Hartz-IV-Leistungen. Weil ihr Exmann die Tochter nicht finanziell unterstützte, wollte sie neben ihrem auch den Kinderfreibetrag des Vaters in Anspruch nehmen. Dies lehnte der BFH jedoch ab (III R 18/15). Schließlich habe der Vater die Tochter in seinem Haushalt erzogen und gepflegt. Damit habe er seinen Beitrag zum Unterhalt des Kindes geleistet. Folglich stehe der Mutter nur der eigene Kinderfreibetrag zu.

Recht einfach

Immobilienkauf - Geld für Mangel nur bei Arglist

Ein Mann kaufte 2008 ein Einfamilienhaus. Im Kaufvertrag hatte der Verkäufer die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. Die Immobilie wurde im Internet mit Baujahr 1999 bis 2005 beworben. Tatsächlich wurde eine Wand der vorher auf dem Grundstück stehenden Scheune in den Neubau integriert. Die Scheune wurde vor1999 gebaut. Als der Käufer davon erfuhr, verklagte er den Verkäufer auf Schadensersatz.

Der Bundesgerichtshof sah jedoch den Verkäufer nicht in der Haftung (V ZR 23/15, nicht rechtskräftig, zurück ans Oberlandesgericht Dresden). Zwar sei das Haus mangelhaft, weil die Wand der Scheune wärmedurchlässiger und schadensanfälliger als die übrigen Wände sei. Allerdings sei dem Verkäufer im bisherigen Verfahren nicht nachgewiesen worden, dass er diesen Mangel arglistig verschwiegen habe. Beweispflichtig sei der Kläger.

Recht einfach: Immobilienkauf

Studium - Ohne Abzug mehr hinzuverdienen

Vom 1. Oktober an gelten neue Höchstsätze für staatliche Bafög-Leistungen an Studenten. Statt bisher 597 Euro monatlich sind es ab Wintersemester 2016/17 bis zu 649 Euro. Gleichzeitig wurde der Vermögensfreibetrag für Studenten von 5200 auf 7500 Euro erhöht. So viel dürfen sie an Vermögen besitzen, ohne dass sich das Bafög verringert. Auch können Studenten durch Nebenjobs mehr verdienen, ohne dass die Einkünfte aufs Bafög angerechnet werden: Statt 290 Euro monatlich sind es 450 Euro. Bereits seit 1. August gilt, dass die Bafög-Ämter spätestens zehn Wochen nach Eingang des Antrags einen Vorschuss von 80 Prozent auf die zu erwartenden Leistungen zahlen müssen. Bisher war diese Vorauszahlung auf maximal 360 Euro monatlich begrenzt. Dies galt auch dann, wenn ziemlich sicher war, dass der Student den Höchstsatz erhalten wird.

Schnellgericht

Cybergeld - Sind Zahlungen anonym oder nicht?

im Interview: Lutz Auffenberg, Rechtsanwalt bei Winheller

WirtschaftsWoche Online: Herr Auffenberg, sind meine digitalen Münzen weg, wenn mein Smartphone geklaut wird?
Herr Andreas Wolowski: Nein, die Daten sämtlicher virtuellen Zahlungen bleiben dezentral auf den Geräten aller Nutzer in einer Blockchain genannten, ständig aktualisierten Datei gespeichert. Zugriff auf persönliche Guthaben bekommen Nutzer jederzeit über ihr Passwort und einschlägige Apps oder Programme für verschiedene Smartphone- oder Computerbetriebssysteme, also unabhängig von der Hardware.

Klingt sicher. Warum passieren dann immer wieder spektakuläre Diebstähle durch Hacker?
Fluch und Segen der kryptografischen Währungen wie Bitcoins liegen darin, dass einmal geschehene Transaktionen wegen der dezentralen Speicherung unwiderruflich sind. Hacker können daher die Passwörter und Zugangsdaten von Nutzern abfangen, um Transaktionen zu ihren Gunsten anzustoßen. Geschädigte können dann aber Schadensersatz von ihrem Bitcoin-Dienstleister fordern, falls der die Kundendaten nicht sicher verwahrt haben sollte.

Ermöglichen Bitcoins wirklich anonymes Zahlen?
Im Normalbetrieb schon. Wegen der fortlaufenden Speicherung können Hacker oder Behörden aber alle Zahlungen zuordnen, sobald sie die Login-Daten eines Nutzers in Erfahrung bringen.

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