Steuern und Recht kompakt Rechtstipp der Woche: Kindergeld

Lebt ein Ehepaar getrennt in unterschiedlichen Ländern, wird die Höhe des Kindelgeldes vom jeweiligen Staat bestimmt. Außerdem: Werbungskosten, Kunstfehler und Expertenrat zur Stornierung von Hotelbuchungen.

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kindergeld Quelle: dpa

Kindergeld - Anspruch am Wohnort

Ein Ehepaar, das vier Kinder hatte, lebte getrennt. Der Vater wohnte mit zwei Kindern in Deutschland, die Mutter mit den beiden anderen in Spanien. Der Vater wollte für die beiden in Spanien lebenden Kinder die Differenz zwischen dem deutschen und dem niedrigeren spanischen Kindergeld ausgezahlt bekommen. Der Bundesfinanzhof lehnte dies ab (III R 68/13). Laut EU-Recht hätte nur die in Spanien lebende Mutter Anspruch auf Kindergeld aus Deutschland. Diese hatte jedoch bei der deutschen Familienkasse keinen Antrag gestellt.

Werbungskosten - Anzug ist Privatsache

Ausgaben für Berufskleidung lassen sich unter bestimmten Bedingungen als Werbungskosten vom Einkommen abziehen. Eine dieser Bedingungen ist, dass sich die Bekleidung nicht im normalen Alltag nutzen lässt. Genau an dieser Hürde ist ein Orchestermusiker gescheitert. Laut Dienstvertrag war er dazu verpflichtet, bei Konzerten ein schwarzes Sakko und eine schwarze Hose zu tragen. Die Kosten für den Anzug wollte er in der Einkommenserklärung absetzen. Damit kam er beim Finanzgericht Münster aber nicht durch (8 K 3646/15 E). Beim Anzug handele es sich schließlich nicht um eine typische Berufskleidung, er lasse sich auch im Alltag nutzen.

Recht einfach: Immobilienkauf

Kunstfehler - Klinik haftet

Ein Patient ließ sich an der Hand operieren. Zuvor hatte er mit der Klinik eine Chefarztbehandlung vereinbart. Operiert hat jedoch ein stellvertretender Oberarzt – ohne Zustimmung des Patienten. Wegen Komplikationen nach der Operation verklagte er die Klinik auf Schmerzensgeld. Zu Recht, entschied der Bundesgerichtshof (VI ZR 75/15). Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Koblenz, muss erneut entscheiden.

AGB-Klauseln müssen sichtbar sein

Expertenrat Paul Degott, auf Reiserecht spazialisieter Anwalt: Hotelbuchungen stornieren

WirtschaftsWoche: Herr Degott, was müssen Reisende beachten, wenn sie eine Hotelbuchung stornieren?

Paul Degott: Sie haben laut Gesetz keine Anspruch auf eine kostenlose Stornierung. Allerdings muss der Hotelier vom Zimmerpreis die Kosten abziehen, die er nicht hat. Dazu zählen beispielsweise das Frühstück oder die Zimmerreinigung. Bei einem Zimmer mit Frühstück ist ein Abschlag von 20 Prozent üblich.

Schnellgericht

Viele Hotels regeln die Stornokosten in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Ob die AGBs greifen, hängt davon ab, ob der Gast sie vor der Buchung zur Kenntnis genommen hat. Ein AGBKästchen, das sich beim Onlineabschluss abhaken lässt, reicht nicht. Innerhalb des Buchungsvorgangs müssen alle Klauseln sichtbar sein.

Zehn Dinge, die Hotels Ihnen nicht verraten
Preise pro Tag Quelle: dpa
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versteckte Keime auf der Fernbedienung Quelle: dpa
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Wann sind AGBs unwirksam?

Wenn sie beispielsweise für bestimmte Preismodelle eine Anrechnung ersparter Kosten ausschließen. Die Gäste sind nicht verpflichtet, 100 Prozent der Kosten zu tragen, selbst wenn es sich um ein Sonderangebot handelt.

Einige Hotels lassen kostenfreie Stornierungen innerhalb bestimmter Fristen zu.

Wer storniert, sollte dies schriftlich tun, beispielsweise per Fax. Um ganz sicher zu gehen, ist es ratsam, beim Hotel nachzufragen, ob das Fax angekommen ist. An Klauseln, die dem Gast mehr Rechte einräumen als das Gesetz, ist das Hotel gebunden.

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