Reiseversicherung: Versprechen gebrochen
Ein Ehepaar musste den Urlaub wegen einer Krankheit stornieren. Von der Reiseversicherung bekam es nur 80 Prozent der „Stornokosten“ von gut 1400 Euro. Dabei wollte die Versicherung laut Werbung Stornokosten „bis zur Höhe des versicherten Gesamtreisepreises“ ersetzen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnte die Versicherung ab. Nun darf das Unternehmen die Werbeaussage nicht mehr verwenden, solange sie in der Praxis nicht eingehalten wird (Landgericht München, 3 HK O 3505/16, nicht rechtskräftig).
Bausparverträge: Sparer im Ungewissen
Gerichte sind weiter uneins, ob Bausparkassen alte, gut verzinste Sparverträge kündigen dürfen. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg einer Bausparkasse untersagt, mit 2,5 Prozent verzinste Verträge aus den Achtzigern und Neunzigern zu kündigen. Sie sei weiter an ihre früheren Zusagen gebunden (8 U 24/16). Anders das OLG Koblenz (8 U 11/16): Bei Krediten bestehe nach zehn Jahren ein Sonderkündigungsrecht. Dieses greife auch, wenn Kunden ihr Darlehen nicht abgerufen haben. Zehn Jahre nach der „Zuteilungsreife“ könnten Kassen somit kündigen.
Recht einfach: Testament
Im Zuge eines Erbstreits stellte sich heraus, dass ein Bekannter dem kranken Erblasser beim Verfassen des Testaments geholfen hatte. Vor Gericht zeigten sich „Übereinstimmungen“ mit der Handschrift des Helfers. Obwohl die Richter den Inhalt nicht bezweifelten, erklärten sie das Dokument für ungültig. Testamente müssten „eigenhändig“ geschrieben werden. Zulässig sei nur, die Hand zu „halten“ oder den Arm zu stützen. Der Helfer habe nicht ausschließen können, stärkeren Einfluss genommen zu haben (Oberlandesgericht Hamm, I-15 W 231/12).
Eine Frau fiel aus allen Wolken: Eine Pflegerin ihrer verstorbenen Mutter präsentierte ein Schreiben, in dem die alte Dame angeblich ihr, der Pflegerin, ihr Vermögen vermachte. Das Oberlandesgericht Schleswig erklärte das Schriftstück jedoch für ungültig. Wegen der krakeligen Schrift bleibe der Inhalt „trotz langjähriger Erfahrung mit der Entzifferung schwer lesbarer letztwilliger Verfügungen“ unklar. Eine Sachverständige habe zwar nach „ich, Ruth H.“ das Wort „vermache“ identifiziert – aber nicht klären können, ob das nächste Wort tatsächlich „alles“ heißen sollte (3 Wx 19/15).
Der letzte Wille eines Bayern erschien eindeutig: Seine zweite Frau solle alles erhalten. Doch unter seiner Unterschrift ergänzte er eine „Voraussetzung“: Sie müsse ein Dokument gleichen Inhalts zu seinen Gunsten verfassen. Weil sie das unterließ, fochten die drei Kinder des Mannes aus erster Ehe das Testament an. Ohne Erfolg: Der Zusatz sei ungültig, weil der Erblasser ihn nicht gesondert unterschrieben habe (Oberlandesgericht München, 31 Wx 298/11).
Immobilienkauf: Wasser im Keller
Wenn bei starkem Regen Wasser in den Keller läuft, müssen Verkäufer darüber aufklären (Oberlandesgericht Hamm, 22 U 161/15). Der Käufer eines Hauses für 390 000 Euro bekam daher Schadensersatz. Auch bei älteren Gebäuden – der Keller war 1938 angelegt worden – müssten Käufer nicht damit rechnen, dass regelmäßig Wasser eindringt. Da der Verkäufer Revision eingelegt hat, muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden (V ZR 186/16).
Expertenrat Rauchmelder: "Nur mithilfe vom Fachmann"
WirtschaftsWoche: Herr Dürig, in fast allen Bundesländern sind Rauchmelder jetzt oder bald Pflicht. Wer muss diese einbauen lassen?
Dürig: Auch wenn nicht alle Bundesländer das festschreiben, sollte der Vermieter Fachunternehmen mit Einbau und Wartung beauftragen.
Können Vermieter die Kosten auf Mieter umlegen?
Der Einbau ist eine Modernisierung, deren Kosten umlegbar sind – die Jahresmiete darf um elf Prozent der Kosten steigen. Bei Neuverträgen können Vermieter die Wartung unter den Betriebskosten nennen. Bei laufendem Vertrag kann sie unter „sonstige Betriebskosten“ fallen.
Schnellgericht
§Betriebsprüfer dürfen Geschäfte von vier Jahren insgesamt 17 Jahre lang prüfen. Dies sei nicht verfassungswidrig – auch wenn der Fiskus so die Verjährung hemmte und noch zwei Jahrzehnte später Steuern nachfordern konnte. Das Verfassungsgericht nahm die Klage einer Reederei nicht an (1 BvR 3092/15).
§Ein Mann, der seine kranke Frau vier Tage vor ihrem Tod heiratete, bekommt keine Witwerrente (Sozialgericht Stuttgart, S 6 R 2504/14). Die beiden hätten zwar 25 Jahre zusammengelebt, aber bis zur schweren Krankheit keine Heiratspläne gehabt.
§Das Amtsgericht München hat eine Schadensersatzklage gegen einen 73-Jährigen abgewiesen, über dessen Anschluss ein Computerspiel ins Netz gestellt wurde („Filesharing“). Er habe glaubhaft dargelegt, dass als Täter sein Enkel infrage komme, und sei damit seiner „sekundären Darlegungslast“ nachgekommen (262 C 19677/15).
§Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage eines Mannes abgewiesen, der seinen Audi wegen manipulierter Abgaswerte zurückgeben wollte (6 O 413/15). Er hätte dem Autohaus eine Nachbesserungsfrist setzen müssen.
Haben Mieter beim Einbau ein Mitspracherecht?
Das Gesetz sieht kein Mitspracherecht vor. Hält das Gerät die technischen Vorgaben der einschlägigen DIN (EN 14604) ein, ist der Vermieter in der Auswahl frei.
Wer haftet, wenn Rauchmelder nicht funktionieren?
War der Einbau fehlerhaft oder gab es einen technischen Mangel, haftet der Vermieter, der für Anschaffung und Installation verantwortlich ist. Lag es an der Wartung, haftet zunächst der dafür Verantwortliche. Meist wäre das der Mieter, sofern nicht der Vermieter ausdrücklich die Wartung übernommen hat. Den Vermieter trifft jedoch immer eine Sekundärhaftung. Daher sollte er auch für die Wartung Fachleute beauftragen.