Steuern und Recht kompakt Rechtstipp der Woche: Steuervorteil Unterhalt

Ein Dreijahreszeitraum dient bei Freiberuflern als Grundlage für den Unterhalt, hat ein Gericht geurteilt. Außerdem: Steueroasen, Schrottimmobilien und ein Expertenrat zur Urlaubsreise.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Unterhalt, Selbststandige Quelle: dpa

Ein Freiberufler zahlte seinen beiden studierenden Söhnen je 8004 Euro Unterhalt pro Jahr und wollte die Ausgaben als „außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer absetzen. Doch das Finanzamt lehnte dies ab: Der Steuervorteil komme nur für zwangsläufige Ausgaben infrage. Und im Streitjahr 2012 sei der Mann streng genommen gar nicht zum Unterhalt verpflichtet gewesen: Er habe zwar Einkünfte von 425 000 Euro erzielt, aber zugleich für drei Jahre Steuern in Höhe von 564 000 Euro nachzahlen müssen.

Damit sei er nicht „leistungsfähig“ gewesen. Der Bundesfinanzhof sah dies anders: Bei Selbstständigen sei stets ein Dreijahreszeitraum zu betrachten, so die Richter (VI R 21/15). Ausschlaggebend sei deshalb das Durchschnittseinkommen der letzten drei Jahre (488 000 Euro); zudem dürfe der Fiskus nur ein Drittel der – für drei Jahre fälligen – Steuernachzahlung abziehen.

Somit sei der Vater auch im Streitjahr „leistungsfähig“ und zum Unterhalt verpflichtet gewesen, was den Abzug der Ausgaben als „außergewöhnliche Belastung“ rechtfertige.

Recht einfach: Olympia

Steueroasen - Schweiz vor Scheichs

Die Liste der Staaten, die wegen besonders strenger Bankgeheimnisse als Fluchtburgen für Schwarzgeld gelten, wird immer kürzer: Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat der Schweiz erhebliche Fortschritte in Sachen „Steuertransparenz und Austausch von Informationen“ bescheinigt.

Die Eidgenossen würden die internationalen Standards inzwischen überwiegend einhalten (Bewertung: „largely compliant“), so die Experten. Zu den elf Ländern, die schlechter abschneiden („partially compliant“), gehören laut aktuellem Ranking Andorra, die Karibikinseln Antigua und Barbuda, Barbados, Costa Rica und die Vereinigten Arabischen Emirate. Noch nicht mal für eine intensive OECD-Prüfung qualifiziert sind sieben Staaten, darunter Guatemala, Libanon und die Südseeinseln Nauru/Vanuatu.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%