Steuern und Recht kompakt Rechtstipp der Woche: Weniger Steuern bei Aktiendeal

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs stellt klar: Wer Aktien veräußert und gegen andere Aktien tauscht, zahlt weniger Steuern. Außerdem: Hinzuverdienstgrenze für Rentner und Haustiere.

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Aktienhändler an der Frankfurter Börse Quelle: AP

Private Steuerzahler, die mindestens ein Prozent an einer Aktiengesellschaft oder GmbH halten, müssen den Verkaufsgewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Über das Teileinkünfteverfahren wirken sich jedoch nur 60 Prozent des Gewinns auf die Steuer aus. In einem vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Fall verkaufte ein Aktionär seine Anteile an eine andere Aktiengesellschaft (IX R 43/14).

Recht einfach - Haustiere

Für diese Anteile erhielt er statt Bargeld Aktien des Aufkäufers zu einem Ausgabekurs von 24 Euro je Aktie. Nach Abschluss des Deals dauerte es zehn Monate, bis die Aktien dem Depot des Verkäufers gutgeschrieben wurden. In der Zwischenzeit sank der Kurs der Aktien auf 2,20 Euro.

Das Finanzamt setzte bei der Besteuerung den Kurs zum Zeitpunkt des Verkaufs, 18,69 Euro, an. Dieses Verfahren, so der BFH, sei grundsätzlich korrekt. Allerdings seien in diesem Fall die 2,20 Euro der richtige Maßstab für die Besteuerung. Schließlich sei der Kaufvertrag erst mit dem Einbuchen der Aktien erfüllt worden.

Schnellgericht

Gesetzliche Rente - 400 Euro und keinen Cent mehr

Ein Mann bezog gesetzliche Rente und hatte zusätzlich einen 400-Euro-Job. Zudem verkaufte er Strom aus einer privaten Solaranlage. Daraufhin kürzte die gesetzliche Rentenkasse die Rente um ein Drittel, weil er die Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro monatlich überschritten habe. Gegen den Rentenbescheid klagte der Rentner.

Er argumentierte, dass es bei den Einnahmen darauf ankomme, ob er sie durch Arbeit erziele. Dieses Argument zog jedoch nicht vor Gericht. Mit den Einnahmen aus der Solaranlage habe er mehr als 400 Euro pro Monat hinzuverdient, so das Sozialgericht Mainz, (S 15 R 389/13). Seine gesetzliche Rente dürfe daher gekürzt werden.

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