Steuern und Recht kompakt Rechtstipp der Woche: Straffrei bis zu hinterzogenen 25.000 Euro

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Scheidung: Rentenzahlung gestoppt

WirtschaftsWoche: Herr Kraft, was passiert nach einer Scheidung mit den Rentenansprüchen?
Hartwig Kraft: Ein Familiengericht teilt die erworbenen Ansprüche zwischen den Ex-Partnern auf. Das gilt nicht nur für gesetzliche, sondern auch für betriebliche und private Renten, jeweils für die von der Eheschließung bis zum Scheidungsantrag erworbenen Ansprüche.

Warum ist die Teilung bei der Betriebsrente so komplex?
Der während der Ehe erworbene Rentenanspruch kann leider nicht einfach geteilt werden. Dies gilt insbesondere, wenn Lebensversicherungen im Spiel sind, die nach versicherungsmathematischen Methoden neu rechnen. Sie berücksichtigen dann etwa eine unterschiedliche Lebenserwartung der Ex-Partner sowie das aktuell niedrige Zinsniveau.

Was droht, wenn Betroffene schon im Ruhestand sind?
Die Renten der Ex-Partner können auch in der Summe sinken. Häufig vergehen Jahre zwischen dem Scheidungsantrag und der Scheidung. Wurde in der Zeit vom Arbeitgeber an einen Partner eine zu hohe Rente ausgezahlt, müsste sie zurückgefordert werden. Manche Arbeitgeber stoppen deshalb die Rentenzahlung, sobald sie vom Scheidungsantrag erfahren, weil sie nicht wissen, wie das Familiengericht urteilen und aufteilen wird. Eleganter wäre, die Rente unter Vorbehalt weiter zu zahlen.

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