Steuern und Recht kompakt Rechtstipp der Woche: Steuervorteil Unterhalt

Seite 2/2

Schrottimmobilien - Vorteile blockiert

Ein Mehrfamilienhaus befand sich seit 1999 in einem „desolaten, nicht vermietbaren Zustand“ und sollte deshalb umfassend saniert werden. Doch das Vorhaben scheiterte am Widerstand einiger Mitglieder der Eigentümergemeinschaft. Das Finanzamt und das Finanzgericht Mecklenburg- Vorpommern weigerten sich deshalb, Vermietungsverluste über 36737 Euro anzuerkennen, die ein Eigentümer zwischen 2006 und 2010 geltend gemacht hatte (3 K 44/14). Wegen der Blockade sei nicht absehbar, wann der Leerstand seiner Wohnung ende und wieder Miete fließe. Somit liege formal gesehen keine „Einkunftserzielungsabsicht“ mehr vor. Der Kläger muss sich also das Verhalten der Blockierer zurechnen lassen.

Schnellgericht

Expertenrat: Hilmar de Riese, Anwalt für Reiserecht zum Thema Urlaubsreise

WirtschaftsWoche: Herr de Riese, was können Urlauber bei einer mies gelaufenen Reise machen?

Hilmar de Riese: Bei Mängeln einer Pauschalreise müssen Urlauber sich sofort bei der Reiseleitung beschweren und Abhilfe verlangen. Sie könnten dann Anspruch auf eine Preisminderung gegen den Veranstalter haben. Wurde der Urlaub ganz erheblich beeinträchtigt, kann ihnen auch ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit zustehen. Damit Ansprüche nicht verfallen, müssen sie zwingend innerhalb eines Monats nach Reiseende beim Veranstalter geltend gemacht werden.

Wie lassen sich Missstände, etwa im Hotel, später noch belegen?

Urlauber sollten Beweise, etwa mit Fotos oder Videos, sichern, also ein bisschen Detektiv spielen. Auch Daten von Zeugen oder ein Reisetagebuch mit den Mängeln und ihren Auswirkungen sind sinnvoll. Ganz wichtig ist, zu dokumentieren, wann und mit welchem Ergebnis sich Urlauber bei der Reiseleitung beschwert haben.

Wie können Urlauber Probleme noch vor Ort lösen?

Im Idealfall beseitigt die Reiseleitung nach der Beschwerde direkt die Mängel. Sie und nicht die Hotelrezeption ist der richtige Ansprechpartner. Bei fehlendem Meerblick kann ein Zimmerwechsel oder bei einer Baustelle auf dem Hotelgelände ein Hotelwechsel die Lösung sein

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%