Steuern und Recht kompakt Rechtstipp der Woche: Streit um die Mietnebenkosten

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Streitschlichtung: Kostenlos zum eigenen Recht

Privatpersonen, die Verträge über den Kauf von Produkten oder Dienstleistungen abgeschlossen haben, können künftig bei einem Streit mit dem anbietenden Unternehmen wegen Mängeln kostenlos eine Schlichtungsstelle einschalten. Lediglich die beteiligten Unternehmen müssen Gebühren bezahlen. Dies hat die Bundesregierung Ende Mai beschlossen. Die Schlichtungsstellen sollen privat organisiert sein und müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, damit sie zum Schlichtungsverfahren zugelassen werden. Nur wenn das private Angebot an Schlichtern nicht ausreicht, sollen die Bundesländer öffentliche Schlichtungsstellen einrichten. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist freiwillig. Unternehmen müssen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hinweisen, ob sie an solchen Schlichtungsverfahren teilnehmen oder nicht. Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Gerichte zu entlasten.

Negativzinsen: Über den Freibetrag abgedeckt

Anleger, die für ein Guthaben auf der Bank mit Negativzinsen belastet werden, können diese nicht steuerlich geltend machen. Das Finanzamt stuft Negativzinsen als Gebühren ein, die bereits über den Sparer- Freibetrag von 801 Euro pro Jahr abgedeckt sind (Bundesfinanzministerium, Rundschreiben 2015/0411466). Seit 2009 die Abgeltungsteuer eingeführt wurde, können Steuerzahler Werbungskosten bei Kapitaleinkünften nicht mehr von der Steuerschuld abziehen.

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