ThemaSteuern

alles zum Thema
_

Steuern und Recht: So vermeiden Sie die Erbschaftsteuer

von Niklas Hoyer

Mit einem Trick können Vermögende derzeit noch die Erbschaftsteuer umgehen. Wie genau das funktioniert und für wen es sich lohnt.

Kein Testament
Liegt kein schriftliches und unterschriebenes Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge – auch wenn der Erblasser mündlich einen anderen letzten Willen ausgesprochen hat. Stirbt ein Ehepartner, erbt der überlebende Partner. Gibt es Kinder, egal ob ehelich oder unehelich, bekommt der Ehepartner 50 Prozent und die Kinder teilen sich die verbleibenden 50 Prozent.

Bild: Sargträger tragen einen Sarg

Bild: dpa

Die Tage eines beliebten Steuerspartricks sind gezählt. Voraussichtlich zum 27. Oktober sollen neue, schärfere Regeln bei der Erbschaftsteuer greifen. Bislang müssen Erben auf Betriebsvermögen unter Umständen keine Erbschaftsteuer zahlen. So soll eigentlich sichergestellt werden, dass sie nicht ein Unternehmen verkaufen oder Mitarbeiter entlassen müssen, um ihre Steuer zu zahlen.

Anzeige

Doch vermögende Privatleute nutzen die Begünstigung aus: Sie gründen eine gewerblich geprägte Personengesellschaft und übertragen dieser hohe Beträge, die dann als Tages- oder Festgeld auf Firmenkonten liegen (sogenannte Cash-GmbH). Das Geld gilt damit als Betriebsvermögen, das unter Auflagen erbschaftsteuerfrei übertragen werden kann. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte im vergangenen Jahr die Rechtslage kritisiert (II R 9/11). Nun soll sie mit dem Jahressteuergesetz 2013 angepasst werden. Wer die Regeln noch ausnutzen will, muss sich beeilen.

Weitere Artikel

Wo sich die Mühe lohnt

Allerdings bietet sich das Modell nur bei großen Vermögen an, wenn die Steuer-Freibeträge von zum Beispiel 400 000 Euro für Kinder und 500 000 Euro für Ehegatten bereits ausgeschöpft sind. Wertpapiere oder Immobilien lassen sich mit dem Trick nicht direkt steuerfrei übertragen. Findige Steuerberater haben aber auch hier ein Modell entwickelt, bei dem dieses Vermögen von einer gegründeten GmbH an eine ebenfalls gegründete Tochter-GmbH gegen Kaufpreisstundung verkauft wird. So kann der steuerfreie Übertrag auch in diesem Fall gelingen.

1 KommentarAlle Kommentare lesen
  • 03.10.2012, 22:22 UhrSteuerzahler

    Herr Prof. Kirchhoff hat wie so oft Recht. Weg mit ALLEN Steuervergünstigungen, Ausnahmen, Subventionen und asap moderater Steuersatz auf alle Einkünfte. Mir wird nur schlecht beim lesen dieser tollen Tips.

Alle Kommentare lesen

Tool: Immobilienscout24

Immobilien-Wertfinder

Was Mieten und Kaufen in Ihrer Region kostet.

weitere Fotostrecken

Blogs

Es kann bis 9000 gehen
Es kann bis 9000 gehen

Die Rally läuft, und sich dagegen zu stemmen, ist gefährlich. Mindestens ein kräftiger Schub sollte noch kommen – nach...

Das Aktuelle Heft

Wirtschaftswoche

WirtschaftsWoche 21 vom 18.05.2013

iTunes Vorschau - WirtschaftsWoche

    Folgen Sie uns im Social Web

Deutsche Unternehmerbörse - www.dub.de
DAS PORTAL FÜR FIRMENVERKÄUFE
– Provisionsfrei, unabhängig, neutral –
Angebote Gesuche




.