Steuern und Recht: Was sich ab 1. Januar sonst noch rechtlich ändert - Seite 2

Steuern und Recht: Was sich ab 1. Januar sonst noch rechtlich ändert

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Lohnsteuer

Paare, die sich fürs Ehegattensplitting entscheiden, können bisher zwischen zwei Steuerklassenkombinationen wählen. Wenn sie ungefähr gleich viel verdienen, entscheiden sich in der Regel beide für Klasse IV. Entfallen dagegen mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens auf einen Partner, macht es meist Sinn, wenn dieser die Klasse III wählt. Dann werden ihm sämtliche Freibeträge des Paares zugerechnet, was zu einem deutlich niedrigeren Steuerabzug führt. Der Nachteil: Der andere Partner kommt automatisch in Steuerklasse V – und muss deshalb mit einem hohem Steuerabzug leben.

Von 2010 an können Paare aber statt der Kombination III/V auch das sogenannte Faktorverfahren wählen (Steuerklassen „IV plus Faktor“). Dann werden dem schlechter Verdienenden zumindest einige Freibeträge zugerechnet, sodass der Steuerabzug gerechter zwischen den Partnern aufgeteilt wird.

Wichtig: Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf die absolute Steuerlast des Paares, sondern nur auf die Aufteilung der Vorabzahlungen.

Steuerhinterziehung

Ebenfalls bereits im August in Kraft getreten ist das „Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz“. Allerdings gelten die Regeln erstmals im Steuerjahr 2010. So müssen Spitzenverdiener mit Einkünften von mehr als 500 000 Euro künftig alle Unterlagen zu Einnahmen und Werbungskosten sechs Jahre aufbewahren.

Zudem können Finanzbeamte verlangen, dass Anleger die Richtigkeit ihrer Steuererklärung an Eides statt versichern, wenn es Anhaltspunkte für Kontakte zu einer ausländischen Bank gibt. Das ist ein massives Druckmittel, weil für eidesstattliche Falschaussagen bis zu drei Jahre Haft drohen. Die Regelung gilt aber nur für Banken aus Staaten, die nicht mit deutschen Steuerfahndern kooperieren. Das Finanzministerium will bald eine schwarze Liste mit solchen Staaten veröffentlichen. Derzeit verpflichten sich aber reihenweise Länder zu engerer Kooperation (siehe links). Inwieweit eidesstattliche Versicherungen zum Tragen kommen, ist deshalb derzeit noch nicht absehbar.

1 KommentarAlle Kommentare lesen
  • 30.12.2009, 17:08 UhrAnonymer Benutzer: Frank Penzel

    Wichtig: Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf die absolute Steuerlast des Paares, sondern nur auf die Aufteilung der Vorabzahlungen.

    Das erscheint mir unvollständig! Da die Entscheidung insbesondere Auswirkungen auf die Höhe der Vorabzahlungen hat, da das Ehepaar, wie meist dargestellt, gesamthaft höhere Lohnsteuern abführen muss, dafür aber eine geringere Nachzahlung leisten muss, gewinnt der Staat Zinsen, die die Steuerzahler tragen, wobei Letztere noch den zusätzlichen Aufwand der Antragstellung haben.

    Dieser Nachteil für die Steuerzahler wäre gegen den Vorteil der gerechteren Aufteilung von jedem Paar ab zu wägen.
    Das ist mein Eindruck der aktuellen Darstellungen im internet und dem Lohnsteuerbüchlein, welches das Finanzministerium mitliefert.

    Gesetze sollten ja mal zum Erreichen von Gerechtigkeit gelten, wenn man nun bedenkt, dass derjenige, der im voraus seine Arbeitslosigkeit plant (iV/iV mit Faktor hat Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes!) evtl. bevorzugt wird gegenüber einem der das nicht kommen sieht....

    gruß
    fp

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