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Steuern und Recht: Was sich ab 1. Januar sonst noch rechtlich ändert

Erbrecht, Anlegerschutz, Managerhaftung: Im Jahr 2010 ändern sich eine ganze Reihe an Rechtsvorschriften. Die wichtigsten Neuerungen.

Erbrecht

Dank der Reform des Erbrechts zum 1. Januar 2010 können Eltern leichter dafür sorgen, dass ihr Vermögen tatsächlich bei denen landet, für die es gedacht ist. Das Problem: Bisher gehörten Geschenke binnen zehn Jahren vor dem Tod voll zum Nachlass – was zur Folge hatte, dass enterbte Angehörige einen hohen Anteil einfordern konnten, wenn der Schenker vor Fristablauf starb. Für Todesfälle nach dem 31. Dezember 2009 gilt jedoch das Abschmelzmodell: Nur Schenkungen im Jahr vor dem Tod zählen dann noch voll zum Erbe. Geschenke im zweiten Jahr fließen nur noch zu 90 Prozent ins Erbe ein, solche im dritten Jahr zu 80 Prozent und solche im elften Jahr schließlich gar nicht mehr. Zudem sorgt das neue Erbrecht dafür, dass Nachkommen das Erbe leichter ausschlagen können und dass Angehörigen öfter als bisher ein höherer Erbteil zusteht, wenn sie den Verstorbenen gepflegt haben (siehe dazu www.wiwo.de/erbrecht).

Anlegerschutz

Von Januar an müssen Bankberater ihren Kunden ein detailliertes Protokoll des Beratungsgespräches aushändigen. Der Gesetzgeber will so erreichen, dass sich Anleger leichter gegen Falschberatung wehren können. Derzeit scheitern Schadensersatzklagen gegen Banken häufig, weil Anleger nicht beweisen können, dass sie um eine sichere Anlage gebeten hatten. Künftig sind sie vor Gericht in einer besseren Situation – wenn sie das Protokoll vor der Unterschrift genau geprüft haben.

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner hat weitere Initiativen zum Anlegerschutz angekündigt. Laut Koalitionsvertrag soll die Finanzaufsicht auf den bisher weitgehend unregulierten grauen Kapitalmarkt ausgedehnt werden. Dann würden beispielsweise geschlossene Fonds strenger beaufsichtigt. Zudem ist ein unabhängiger Finanz-TÜV für Anlageprodukte im Gespräch.

Managerhaftung

Das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“ ist bereits Anfang August in Kraft getreten, wird aber erst in der bevorstehenden Hauptversammlungssaison seine volle Wirkung entfalten. Unternehmen, die ihre Vergütungsmodelle nicht anpassen, drohen heftige Aktionärsproteste und sogar Haftungsklagen. Aufsichtsräte sind derzeit nervös, weil künftig jeder Aufseher persönlich für überhöhte Gehälter haftet. Das Gesetz schreibt vor, dass die Entlohnung von Vorständen das landes- und branchenübliche Niveau nicht übersteigen darf.

Gold

Das Bundesfinanzministerium will in den nächsten Wochen in einem Erlass offene Fragen zur 2009 eingeführten 25-prozentigen Abgeltungsteuer klären. Für Gold-Anleger wird es vermutlich schlechte Nachrichten geben. Wie aus dem Ministerium verlautet, sollen „Goldanleihen“, die mit echtem Gold hinterlegt sind, künftig abgeltungsteuerpflichtig sein. Die Anbieter hatten argumentiert, dass die Papiere wie echtes Gold zu behandeln seien. Dann hätten Anleger Verkaufsgewinne steuerfrei einstreichen können, sobald die einjährige Haltefrist abgelaufen war. Doch daraus wird wohl nichts.

1 KommentarAlle Kommentare lesen
  • 30.12.2009, 17:08 UhrAnonymer Benutzer: Frank Penzel

    Wichtig: Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf die absolute Steuerlast des Paares, sondern nur auf die Aufteilung der Vorabzahlungen.

    Das erscheint mir unvollständig! Da die Entscheidung insbesondere Auswirkungen auf die Höhe der Vorabzahlungen hat, da das Ehepaar, wie meist dargestellt, gesamthaft höhere Lohnsteuern abführen muss, dafür aber eine geringere Nachzahlung leisten muss, gewinnt der Staat Zinsen, die die Steuerzahler tragen, wobei Letztere noch den zusätzlichen Aufwand der Antragstellung haben.

    Dieser Nachteil für die Steuerzahler wäre gegen den Vorteil der gerechteren Aufteilung von jedem Paar ab zu wägen.
    Das ist mein Eindruck der aktuellen Darstellungen im internet und dem Lohnsteuerbüchlein, welches das Finanzministerium mitliefert.

    Gesetze sollten ja mal zum Erreichen von Gerechtigkeit gelten, wenn man nun bedenkt, dass derjenige, der im voraus seine Arbeitslosigkeit plant (iV/iV mit Faktor hat Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes!) evtl. bevorzugt wird gegenüber einem der das nicht kommen sieht....

    gruß
    fp

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