Steuern und Recht Zankapfel Erbe - die größten Fallstricke

Kein Thema sorgt so zuverlässig für Streit wie eine Erbschaft. Das kann ganz verschiedene Gründe haben – vom fehlerhaften Testament bis zur Enterbung. Was beim letzten Willen schief gehen kann.

Emotional überfordertWenn Partner oder Eltern sterben, ist das eine hohe emotionale Belastung. Aber auch eine große Erbschaft kann auf die Psyche schlagen. Das kann sich unterschiedlich auswirken. Nicht selten rutschen die Erben ab oder schlagen über die Stränge. Das Ergebnis ist dasselbe: Das Erbe wird verprasst, für Autos, Reisen, Partys. Mit entsprechenden Regelungen – etwas einer Dauertestamentsvollstreckung mit monatlichen Auszahlungen – kann dem entgegengewirkt werden. Quelle: dpa
Kein TestamentLiegt kein schriftliches und unterschriebenes Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge – auch wenn der Erblasser mündlich einen anderen letzten Willen ausgesprochen hat. Stirbt ein Ehepartner, erbt der überlebende Partner. Gibt es Kinder, egal ob ehelich oder unehelich, bekommt der Ehepartner 50 Prozent und die Kinder teilen sich die verbleibenden 50 Prozent. Quelle: dpa
Langfristige BindungDas Berliner Testament ist beliebt und weit verbreitet. Doch es hat seine Tücken, denn es zementiert eine einmal getroffene Regelung. Bei dieser Testamentsform, setzen sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein. Erst wenn beide tot sind, erben die Kinder. Diese Quote kann ein überlebender Elternteil im Nachhinein nicht verändern. Es sei denn, es gibt eine Klausel, die dies erlaubt. Ein neues Testament des länger Lebenden gilt nicht - das Berliner Testament geht immer vor. Quelle: dpa
Pflichtteilsstrafklausel und Jastrow’schen KlauselHat nun ein Ehepaar ein solches Berliner Testament und ein Ehepartner verstirbt, ist der Überlebende Partner erst einmal Alleinerbe. Steckt nun das ganze Vermögen des Paares in einem Grundstück mit Häuschen und die Kinder fordern ihren Pflichtteil, muss der überlebende Partner Haus und Hof verkaufen, um die Kinder auszubezahlen. Verhindern lässt sich solch ein Fall mittels der Pflichtteilsstrafklausel im Testament. Dabei verfügt das Paar, dass ein Kind, das beim Tod des ersten Elternteils seinen Pflichtteil einfordert, beim Tod des zweiten Elternteils enterbt ist. Wer also jetzt gierig ist und beispielsweise die Mutter zum Verkauf des Häuschens zwingt, soll bei deren Tod leer ausgehen. Im Falle der Jastrow’schen Klausel ist das Prinzip umgekehrt: Es droht also keine Strafe für Gierige, sondern eine Belohnung für Geduldige. Verzichtet ein Kind auf seinen Pflichtteil, wenn Vater oder Mutter sterben, bekommt das Kind beim Tod des anderen Elternteils quasi eine Bonuszahlung. Quelle: dpa
EnterbenDas eigene Kind vollständig zu enterben - ihm also auch den Pflichtteil zu verwehren, ist nur möglich, wenn - der Erbnehmer versucht hat, den Erblasser oder ein anderes Familienmitglied schwer zu verletzen oder zu töten - der Erbnehmer ein Verbrechen begangen hat, das mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung geahndet wurde und es für den Erblasser unzumutbar wird, seinen Nachlass - mit dieser Person zu teilen - wenn der Erbnehmer eine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser böswillig verletzte Quelle: dpa
Fehlerhaftes TestamentDer letzte Wille ist oft falsch oder missverständlich formuliert. Immerhin ein Drittel der Deutschen hat in einer Studie angegeben, sich mit Begriffen wie „gesetzlicher Erbfolge“ oder „Pflichtteil“ nicht auszukennen. Juristische Begriffe werden deshalb in Testamenten oft falsch verwendet oder verwechselt. Häufig sind sie deshalb so geschrieben, dass Fachleute sie auslegen müssen. Die Folge: Der letzte Wille ist nicht so umsetzbar, wie vom Erblasser gewollt. Quelle: dpa
Erbschaftssteuer nicht eingeplantNächste Angehörige – das sind Ehepartner, Kinder und Enkel – haben Freibeträge. Ehepartner erben 500.000 Euro steuerfrei, Kinder immerhin noch 400.000 Euro und Enkel 200.000 Euro. Erst wenn die Erbschaft diese übertrifft, greift der Fiskus zu. Doch häufig ist für die fällig werdende Erbschaftssteuer nicht genügend Geld auf dem Konto. Besteht ein Begünstigter auf schnelle Auszahlung, müssen Immobilien, Wertpapiere oder Kunstgegenstände veräußert werden. Quelle: dpa
Teurer ErbscheinLiegt kein Testament vor, muss ein Erbschein beim Nachlassgericht erstellt werden. Dieser Erbschein ist deutlich teurer als ein Testament beim Notar. Wer einen Nachlass über 200.000 Euro regelt, zahlt beim Notar 424 Euro für ein Testament. Der Erbschein kostet mindestens 714 Euro, die mit einer notariellen Urkunde gespart werden können. Quelle: dpa
Die Statue der Justizia Quelle: dpa
Streitanfällige ErbengemeinschaftenFällt ein Vermögen an mehrere Erben, kommt es zu einer der unbeliebten Erbengemeinschaft. Diese ist oft unpraktikabel. Wenn beispielsweise die Eltern und die Ehefrau eines Verstorbenen zu gleichen Teilen erben, weil es kein Testament gab, dann entsteht eine solche Gemeinschaft. Die drei müssen sich dann einigen, was mit ihrem Erbe geschieht. Unterschiedliche Interessen führen dabei ob zu Streit, vor allem wenn es um Sachwerte wie Immobilien geht. Quelle: dpa
Fachliche VorbereitungReiche Erben brauchen zwangsläufig Fachwissen über Finanzfragen, ansonsten gefährden sie durch falsche Entscheidungen die Vermögenssubstanz – und damit mitunter auch die Erfüllung des letzten Willens. Deshalb sollten reiche Familien darauf drängen, dass ihre Nachkommen entsprechend ausgebildet sind. Quelle: dpa
Erbschaft mit AuslandsbezugVerteilt sich die Erbschaft über mehrere Länder wird es oft schwierig. Vor allem wenn im Testament die damit verbundenen rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen nicht bedacht wurden. Für die Erben bedeutet das einen hohen Zeit- und Arbeitsaufwand, denn sie müssen sich mit den Behörden in mehreren Ländern rumschlagen. Nebeneffekt: Die Abwicklung ist oft teuer.  Bild: Eine Villa auf Mallorca Quelle: dpa
SchwarzgeldkontenNiemand spricht gerne darüber, aber auf Konten und in Schließfächern im Ausland dürften noch immer Schwarzgeld-Milliarden schlummern. Im Erbfall wechselt auch dieses Schwarzgeld den Besitzer – doch dieses Geld zu besitzen ist strafbar. Für die Erben bedeutet das: Selbstanzeige und Strafzahlung. Quelle: dpa
Ein Mann spiegelt sich mehrfach in den Glasscheiben des Post-Towers Quelle: dpa
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