Steuern und Zulagen Was Anleger jetzt noch rausholen können

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Pleitewelle bei Schiffsfonds

Ein Restaurantschiff liegt fast auf dem Trockenen Quelle: dpa

Geschlossene Fonds bieten ebenfalls Steuervorteile – und werden deshalb gerade am Jahresende gerne empfohlen. Allerdings sind die begehrten „Verlustzuweisungen“, die Anleger steuermindernd von ihren Einkünften als Arbeitnehmer oder Selbstständige abziehen dürfen, seit Ende 2005 massiv geschrumpft. Waren bis dahin bei einigen Modellen – etwa Filmfonds – locker 100 Prozent verrechenbarer Verlust drin, sind es nach einer Gesetzesänderung nun maximal zehn Prozent.

Das heißt: Wenn Anleger 10.000 Euro in einen geschlossenen Fonds investieren, bekommen sie höchstens 1000 Euro „Verlustzuweisung“. Für Spitzensteuersatz-Zahler bedeutet das eine Steuerersparnis von knapp 500 Euro.

Allein wegen dieses überschaubaren Vorteils sollte niemand die hohen Risiken eingehen, die mit geschlossenen Fonds verbunden sind. Denn anders als etwa bei Aktienfonds können Anleger nicht jederzeit problemlos aussteigen: Sie beteiligen sich für 10 oder 20 Jahre an einer Immobilie oder einem Solarpark – und gehen damit unternehmerische Risiken bis hin zur Insolvenz ein.

Deshalb hängt alles davon ab, dass der Anbieter richtig kalkuliert. Das ist jedoch allzu oft nicht der Fall. Beispiel Schiffsfonds: Da die Charterraten, die Fonds für die Vermietung des Schiffes kassieren, seit Ausbruch der Finanzkrise auf niedrigem Niveau verharren, rollt derzeit eine beispiellose Pleitewelle, die vermutlich für Zehntausende Anleger mit einem Totalverlust enden wird.

Vorsicht bei Geheimtipps

Die Aussicht auf Steuervorteile darf nicht ausschlaggebend für ein Investment sein. Vorsicht ist vor allem geboten bei Geheimtipps, die besondere Steuervorteile versprechen. Hinter vorgehaltener Hand gehen Initiatoren immer wieder mit Modellen hausieren, die angeblich mehr als zehn Prozent Verlustzuweisung bieten, etwa bestimmten Beteiligungen an Immobilien oder Goldinvestments über ausländische Firmenvehikel.

Dirk Schröllkamp von der Vermögensverwaltung Mercurion warnt davor, Beratern zu vertrauen, die Schlupflöcher entdeckt haben wollen. Nachdem die Finanzverwaltung bei Filmfonds nachträglich die Verlustzuweisungen gestrichen habe, müsse jeder damit rechnen, „dass der Fiskus Steuersparmodelle nachträglich aberkennt“.

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