Steuern und Zulagen Was Anleger jetzt noch rausholen können

Rote Zahlen im Depot helfen, künftige Steuerzahlungen zu senken, populäre Steuermodelle floppen zu oft. Wie Anleger bei der Abgeltungsteuer sparen und sich Riester intelligent nutzen lässt.

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Jemand schläft auf einem Haufen Geld Quelle: N.Iven, Hisashi Okawa

Viele Anleger haben mit steueroptimierten Investments so ihre Erfahrungen gemacht, meist verlustreiche. Bei vielen geschlossenen Fonds, über die Anleger Immobilien, Schiffe oder zum Beispiel Solarparks finanzieren, reichten ihre Steuervorteile, wenn das Finanzamt sie überhaupt gewährte, nicht aus, um die Verluste aus der eigentlichen Investition auszugleichen.

Vermittler und Bankberater müssen sich daher etwas Neues einfallen lassen. Nun raten sie etwa zur Riester-Rente, die staatliche Zuschüsse und Steuervorteile kombiniert. Doch auch deren Rendite fällt oft mau aus.

In einigen Fällen können Anleger aber tatsächlich Steuern sparen, etwa mit der Verrechnung von Altverlusten oder bei Goldinvestments.

Papiergold glänzt wieder

Viele Sparer setzen in der Krise auf Gold. Einige haben an der Börse spezielle Wertpapiere gekauft, die mit Gold hinterlegt sind. Während Gewinne aus Goldmünzen oder -barren nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr steuerfrei sind, mussten Anleger auf ihre Gewinne aus dem börslich gehandelten Papiergold bislang Abgeltungsteuer zahlen, selbst wenn sie sich als Käufer der Wertpapiere auch physisches Gold ausliefern lassen können. Doch nun können die Papiergold-Käufer auf Steuerfreiheit hoffen. In einigen Fällen gewährte das Finanzamt den Vorteil, nachdem Anleger Einspruch gegen ihren Steuerbescheid eingelegt hatten. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus. „Bei manchen Ämtern bekamen Anleger Geld zurück, bei anderen nicht“, weiß Sebastian Meinhardt, Steuerberater bei KPMG in Frankfurt. Wer etwa Goldfonds gekauft hat, sollte auf jeden Fall Einspruch einlegen.

Der Aktiencrash hat in diesem Jahr in vielen Depots tiefe Spuren hinterlassen. Gut, dass Anleger Verluste nutzen können, um zumindest ihre Steuer auf andere, gewinnträchtige Investments zu drücken. Allerdings gibt es in der Praxis einige Haken, die Steuerpflichtige beachten sollten.

Problemlos läuft es bei Anlegern, die alle Kapitalanlagen bei einer Bank liegen haben. Die Bank verrechnet automatisch Gewinne und Verluste. Bleibt in einem Jahr unter dem Strich immer noch ein Verlust, überträgt die Bank den Betrag auf das folgende Steuerjahr.

Keine automatische Verrechnung

Bundesfinanzhof in München Quelle: dpa

Bei Anlegern, die mehrere Konten und Depots bei verschiedenen Banken haben, werden Gewinne und Verluste dagegen nicht automatisch verrechnet. Sie müssen bis 15. Dezember bei Bank A einen Antrag auf Verlustbescheinigung für 2011 stellen und diesen Nachweis zusammen mit dem Gewinnausweis von Bank B mit der Einkommensteuererklärung einreichen.

Für sogenannte Altverluste, die vor der Einführung der Abgeltungsteuer 2009 entstanden sind und die das Finanzamt dem Anleger bescheinigt hat, gilt: „Altverluste aus Aktien lassen sich nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnen“, sagt Gerd Kostrzewa, Fachanwalt für Steuerrecht und Partner in der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek. Das funktioniert nur mit Gewinnen aus Kauf und Verkauf der Aktie, nicht Dividendenerträgen. Wer noch Altverluste hat, sollte mit der Verrechnung nicht zu lange warten, denn nach 2013 verfallen diese endgültig.

In der Regel Anerkennung

Finanzämter müssen die aufgelaufenen Altverluste in der Regel anerkennen. So hatte der Bundesfinanzhof 2009 entschieden, dass Anleger nach altem Recht selbst dann nicht missbräuchlich gehandelt haben, wenn sie Wertpapiere am selben Tag verkauften und wieder kauften, um später steuerliche Verluste zu nutzen (IX R 60/07). Nach altem Recht konnten Anleger Verluste verrechnen, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist von zwölf Monaten anfielen. Veräußerungsgewinne, die später anfielen, blieben steuerfrei. Verluste nach zwölf Monaten und mehr waren Privatsache.

Mittlerweile hilft der schnelle Verkauf und Rückkauf nicht mehr weiter. Gewinne und Verluste aus seit 2009 gekauften Wertpapieren berücksichtigt der Fiskus unabhängig von der Haltedauer. Für Aktienverluste, die von 2009 an entstanden sind, gelten folgende Regeln: Verluste lassen sich nach wie vor nur mit Gewinnen aus direkten Aktieninvestments verrechnen. Neu ist, dass diese Einschränkung nicht für Aktien- und Indexfonds sowie Zertifikate auf Aktien gilt. Deren Verluste lassen sich mit allen Arten von Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnen, also zum Beispiel auch mit Zinseinnahmen und Dividenden. Die Bank tut dies in der Regel automatisch.

Riester: Mickrige Renditen

Bis 31. Dezember dieses Jahres können sich Riester-Sparer, die für ihren laufenden Vertrag bislang noch keine staatliche Förderung beantragt haben, noch nachträglich alle Zulagen für 2009, 2010 und 2011 sichern – sowohl die staatliche Grundzulage von 154 Euro als auch mögliche Kinderzulagen. Wer neu abschließt, erhält die Förderung wenigstens für 2011. Viele Riester-Anbieter nutzen den jährlichen Stichtag, um scheinbar uneigennützig zu informieren, gleichzeitig aber neue Kunden zu werben. Dabei sollten Riester-Sparer, die nicht jedes Jahr ihre Zulage neu beantragen wollen, ohnehin besser einen Dauerzulagenantrag stellen.

Die staatlichen Riester-Zulagen sind aber kein Geschenk. Als Gegenleistung für Zulagen und Steuervorteile müssen Riester-Sparer ihre spätere Rente voll versteuern. Häufig kommen Riester-Sparer trotz der staatlichen Förderung nur auf mickrige Renditen. Am ehesten kann sich Riester für jüngere Berufstätige mit niedrigerem Bruttoeinkommen von etwa 40.000 Euro lohnen. Sehr niedrig sollte ihr Einkommen nicht sein, da die Riester-Rente im Alter sonst nur staatliche Unterstützung ersetzt.

Lebens- oder Rentenversicherung abschließen

Senioren sitzen auf einer Parkbank Quelle: dpa

Auch besonders kinderreiche Sparer können dank der Kinderzulagen profitieren. Bei mittleren und höheren Einkommen müssen sie in der Regel aber drei Kinder haben, damit diese Zulagen tatsächlich ins Gewicht fallen. Kassiert der Sparer nur für ein Kind die zusätzliche Zulage, bringt ihm das meist gar nichts, da Zulagen und Steuervorteile verrechnet werden: Der bisherige Steuervorteil sinkt dann mit der Geburt des Kindes um den Betrag der Kinderzulage.

Versicherer trommeln derzeit auch massiv für den Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung noch vor Jahresende. Ihre Argumente: Wer noch dieses Jahr seinen Vertrag abschließt, bekommt für die komplette Vertragsdauer einen Mindestzins von 2,25 Prozent auf den Sparanteil (Beiträge abzüglich Kosten) garantiert. Zum neuen Jahr sinkt der Garantiezins auf 1,75 Prozent.

Außerdem kommen Neukunden, die bis Silvester unterschreiben, schneller in den Genuss von Steuervorteilen. Läuft ihr Vertrag wenigstens zwölf Jahre, können sie sich vom 60. Geburtstag an ihr Geld auf einen Schlag auszahlen lassen und müssen nur auf die Hälfte der Erträge Steuern zahlen. Vom kommenden Jahr an liegt das Mindestalter dafür bei 62 Jahren.

Anleger sollten es sich dennoch gut überlegen, eine Lebensversicherung abzuschließen. Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten (BDV), warnt davor, sich vom höheren Garantiezins blenden zu lassen: „Die Policen lohnen sich schon jetzt nur sehr selten.“

Geld erst nach dem 65. Geburtstag

Angesichts der hohen Kosten, die den Kunden gleich zu Vertragsbeginn berechnet werden, kommen sie erst nach mehr als zehn Jahren überhaupt auf eine garantierte positive Rendite auf ihre Einzahlungen.

Vom potenziellen Steuervorteil dürften viele Kunden gar nicht profitieren: Oft schließen sie Verträge ab, aus denen sowieso erst nach dem 65. Geburtstag Geld fließt. Außerdem entscheiden sich viele Versicherte gegen die Auszahlung auf einen Schlag und für eine lebenslange Rentenzahlung. In beiden Fällen ändert sich zum Jahresende gar nichts. Aus späten Einmalauszahlungen wird weiter nur die Hälfte der Erträge besteuert, bei Renten kassiert das Finanzamt nur auf einen geringen Teil der Rente Steuer. Dieser Anteil hängt vom Alter zu Rentenbeginn ab. Fließt die Rente vom 65. Geburtstag an, müssen Versicherte auf 18 Prozent davon Steuern zahlen.

Pleitewelle bei Schiffsfonds

Ein Restaurantschiff liegt fast auf dem Trockenen Quelle: dpa

Geschlossene Fonds bieten ebenfalls Steuervorteile – und werden deshalb gerade am Jahresende gerne empfohlen. Allerdings sind die begehrten „Verlustzuweisungen“, die Anleger steuermindernd von ihren Einkünften als Arbeitnehmer oder Selbstständige abziehen dürfen, seit Ende 2005 massiv geschrumpft. Waren bis dahin bei einigen Modellen – etwa Filmfonds – locker 100 Prozent verrechenbarer Verlust drin, sind es nach einer Gesetzesänderung nun maximal zehn Prozent.

Das heißt: Wenn Anleger 10.000 Euro in einen geschlossenen Fonds investieren, bekommen sie höchstens 1000 Euro „Verlustzuweisung“. Für Spitzensteuersatz-Zahler bedeutet das eine Steuerersparnis von knapp 500 Euro.

Allein wegen dieses überschaubaren Vorteils sollte niemand die hohen Risiken eingehen, die mit geschlossenen Fonds verbunden sind. Denn anders als etwa bei Aktienfonds können Anleger nicht jederzeit problemlos aussteigen: Sie beteiligen sich für 10 oder 20 Jahre an einer Immobilie oder einem Solarpark – und gehen damit unternehmerische Risiken bis hin zur Insolvenz ein.

Deshalb hängt alles davon ab, dass der Anbieter richtig kalkuliert. Das ist jedoch allzu oft nicht der Fall. Beispiel Schiffsfonds: Da die Charterraten, die Fonds für die Vermietung des Schiffes kassieren, seit Ausbruch der Finanzkrise auf niedrigem Niveau verharren, rollt derzeit eine beispiellose Pleitewelle, die vermutlich für Zehntausende Anleger mit einem Totalverlust enden wird.

Vorsicht bei Geheimtipps

Die Aussicht auf Steuervorteile darf nicht ausschlaggebend für ein Investment sein. Vorsicht ist vor allem geboten bei Geheimtipps, die besondere Steuervorteile versprechen. Hinter vorgehaltener Hand gehen Initiatoren immer wieder mit Modellen hausieren, die angeblich mehr als zehn Prozent Verlustzuweisung bieten, etwa bestimmten Beteiligungen an Immobilien oder Goldinvestments über ausländische Firmenvehikel.

Dirk Schröllkamp von der Vermögensverwaltung Mercurion warnt davor, Beratern zu vertrauen, die Schlupflöcher entdeckt haben wollen. Nachdem die Finanzverwaltung bei Filmfonds nachträglich die Verlustzuweisungen gestrichen habe, müsse jeder damit rechnen, „dass der Fiskus Steuersparmodelle nachträglich aberkennt“.

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