
DüsseldorfIn der Kunstbranche findet das Engagement des Ravensburger Columbus Holding seit 16 Jahren große Beachtung. 2006 wurden der Unternehmensgründer Götz-Wolf Wagener und seine Frau Gertraud dafür sogar mit dem Deutschen Kulturförderpreis ausgezeichnet. Allein dem Finanzamt scheint der Sinn für Kunst abhandengekommen zu sein. Es will die Förder- und Ausstellungsaktivitäten der Columbus Art Foundation nicht mehr als Betriebsausgaben anerkennen.
„Eigentlich sind die Möglichkeiten der Kunstförderung für Unternehmen in Deutschland sehr umfangreich“, sagt Steuerfachanwalt Jörg Alvermann von der Kanzlei Streck Mack Schwedhelm in Köln. Eine solche Förderung kann entweder als Spende oder als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Dabei sind jedoch ein paar Regeln zu beachten.
„Bei den letzten beiden Betriebsprüfungen gab es keine Probleme“, sagt Columbus-Sprecher Dieter Götz. Nun werde die Anerkennung der Ausgaben in Frage gestellt. Den Ausgaben müssten auch nachhaltige und angemessen hohe Erlöse gegenüberstehen, so die Begründung. „Dafür müssten wir beispielsweise eine Galerie oder eine Sammlungsberatung gründen, aber das würde unserer eigentlichen Vision völlig entgegenstehen“, sagt Götz.
Die Columbus Art Foundation hat es sich zur Aufgabe gemacht, junge Künstler zu unterstützen. Entdeckt wurden beispielsweise die Künstlerinnen Anna Witt, die heute zu den 30 wertvollsten Künstlerinnen unter 35 Jahren gehört, und Gabriela Oberkofler, die 2011 auch das renommierte Stipendium der Kunststiftung Baden Württemberg gewonnen hat. Um die Erzielung von Gewinnen geht es dem Unternehmen dabei nicht. Noch nie wurde eins der erworbenen Werke weiterverkauft.
Obwohl der Name „Foundation“ es zunächst vermuten lässt, ist die Columbus Art Foundation keine Stiftung. Auch gesellschaftsrechtlich ist sie keine eigene Einheit, sondern vielmehr ein Art Abteilung der Columbus Holding, einem mittelständischen IT- und Finanzdienstleister. Von den 30 bis 40 Millionen Euro Betriebsumsatz fließen jährlich 250.000 Euro in die Künstlerförderung.
Wann Kunst eine Betriebsausgabe ist
Steuerrechtlich ist diese Konstellation kompliziert. Wäre die Foundation eine gemeinnützige Stiftung, könnte das Unternehmen dahin spenden und diese Ausgaben zweifelsfrei steuerlich geltend machen. Anerkannt werden sogar Spenden in Höhe von bis zu 20 Prozent des Gewinns und vier Promille des Umsatzes.
Die Gründung einer Stiftung hat auch die Columbus Holding schon in Betracht gezogen. „Das Gründungskapital von 50.000 Euro wäre kein Problem“, sagt Götz. Bedingung für eine Stiftung ist jedoch, dass sie sich selbst finanziert ohne ihren Kapitalstock aufzuzehren. Um jährlich 250.000 Euro vergeben zu können, müssten mit dem Vermögen ebenso hohe Zinsen erwirtschaftete werden, es müsste also schon eine enorme Summe im Topf sein. Eine Lösung könnte nur das Anwerben von Partnern sein.
Soll eine Zuwendung als Betriebsausgabe abgesetzt werden, muss die Investition allerdings der Betriebstätigkeit des Unternehmens dienen. „Das kann auch dann der Fall sein, wenn die Förderung öffentlich bekannt ist und die Reputation des Unternehmens verbessert“, so Steuerfachanwalt Alvermann. Das könnte bei Columbus eigentlich angenommen werden, denn das Unternehmen ist für sein Kunstengagement bekannt.
Doch auch als Werbekosten wollte das Finanzamt die Ausgaben nicht anerkennen. „Dabei dient das Engagement sehr wohl unserer Reputation und zeigt beispielsweise, wie wichtig uns Nachhaltigkeit ist“, sagt Götz.
Steuerlich absetzbar ist die Investition in Kunst außerdem, wenn sie der Verschönerung der Betriebsräume dient. Dann können die Kosten ebenso wie Ausgaben für Möbel als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Dies kommt bei der Columbus Art Foundation allerdings auch nicht in Frage, denn die umfangreiche Kunstsammlung in der hausinternen, 800 Quadratmeter großen Kunsthalle Ravensburg geht weit von lediglich dekorativen Zwecken entfernt.
„Zum Jahresende stellen wir unsere Aktivität vorläufig ein“, sagt Götz. Ansonsten würden hohe Steuernachzahlungen drohen. Aufgegeben habe man die Hoffnung auf eine Einigung mit dem Finanzamt aber noch nicht.



















