Schäuble-Berater Wie Banken den Fiskus hintergehen

Professor Christoph Spengel erklärt die Vorgehensweise und Rechtsverstöße beim Dividenden Stripping.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Eine Börsenhändlerin beobachtet ihre Monitore Quelle: dpa

WirtschaftsWoche: Herr Professor Spengel, wie viele Milliarden Euro entgehen dem deutschen Fiskus dadurch, dass ausländische Staatsfonds, Hedgefonds und andere Investoren ihre Aktien um den Dividendenstichtag kurzzeitig auf ein deutsches Institut übertragen und so die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent umgehen?

Genaue Zahlen gibt es dazu nicht. Aber bei 42 Milliarden Euro geschätzter Dividenden-Ausschüttung und rund 65 Prozent Auslandsbesitz der Dax-Aktien ist ein Schaden von bis zu 5 Milliarden Euro im Jahr 2015 für den deutschen Fiskus im Bereich des Möglichen. Die ertragschwächeren Vorjahre sind hier nicht eingerechnet. Folgt man diesen Überschlagsberechnungen, könnte sich der gesamte Steuerausfall aus diesen Geschäften in den vergangenen 10 Jahren auf rund 20 Milliarden Euro aufsummieren.

Zur Person

Ist das so genannte Dividenden Stripping überhaupt legal?

Jede einzelne Teilaktion ist für sich betrachtet nicht illegal, allerdings liegt ihnen ein Gesamtplan zugrunde. Denn funktionieren tun diese Geschäfte ja nur, weil sich der deutsche Kurzzeitbesitzer die Kapitalertragsteuer auf die Dividende erstatten lässt, was dem eigentlichen ausländischen Investor nicht möglich ist. Entscheidend ist zunächst die Frage, ob derjenige, der sich die Kapitalertragsteuer erstatten lässt, der wirtschaftliche Eigentümer der Aktien ist und damit die Anrechnung beziehungsweise Erstattung der Kapitalertragsteuer begehren kann. Dies ist eine Frage des Einzelfalls. Der Bundesfinanzhof hat dies kürzlich bei einem Gesamtvertragswerk, bei dem der Kurzzeitbesitzer wirtschaftlich überhaupt kein Kursrisiko getragen hat, explizit verneint.

Was bedeutet es, wenn die hiesige Bank oder Investmentgesellschaft zwar Kurzzeitbesitzer von Aktien, aber nicht der wirtschaftliche Eigentümer ist und sich die Kapitalertragsteuer erstatten lässt?

Dann tut sie dies unberechtigter Weise, denn sie ist nicht zur Erstattung der Kapitalertragsteuer berechtigt. Ob das wirtschaftliche Eigentum beim Dividenden Stripping nach derzeit geltendem Recht übergegangen ist oder nicht, ist umstritten und, wie gesagt, eine Frage des Einzelfalls. Interessanterweise hat das höchste Bundesgericht der Schweiz am 5. Mai 2015 zu einem Fall des Dividenden Stripping entschieden und den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums grundsätzlich verneint. Unabhängig davon, ob das wirtschaftliche Eigentum übergegangen ist oder nicht, dürfte aber ein Gestaltungsmissbrauch vorliegen. § 42 Abgabenordnung sagt eindeutig: Geschäfte, deren einziges Ziel die Vermeidung von Steuern ist und für die keine außersteuerlichen Gründe nachgewiesen werden, sind steuerlich nicht zu beachten.

Wer muss die außersteuerlichen Gründe gegenüber dem Fiskus nachweisen?

Derjenige, der sich die Kapitalertragsteuer erstatten lässt. Also eine deutsche Bank oder eine deutsche Investmentgesellschaft, die in das Dividenden Stripping involviert ist und die Steuer erstattet bekommen hat oder die Erstattung für die Zukunft begehrt. Rückwirkend können die in Frage stehenden Fälle der letzten 10 Jahre durchleuchtet werden. Und das ist keine Petitesse, sondern es geht hier um Milliardenbeträge.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%