Steuersoftware im Test Lotse durch den Steuerdschungel

Mit Unterstützung verliert die Steuererklärung ihren Schrecken. In vielen Fällen ist dafür kein teurer Steuerberater mehr nötig. Digitale Helfer reichen.

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Steuersoftware im Praxistest 2017 Quelle: Presse

Die Digitalisierung macht selbst vor der Steuer nicht halt. Da landen die relevanten Daten automatisch in der Steuererklärung. Die wird per Internet ans Finanzamt übertragen. Eine automatische Risikoprüfung checkt, ob es Hinweise auf Tricksereien gibt. Wenn nicht, geht der Steuerbescheid raus. Fertig! Menschen braucht es eigentlich nur noch, um etwas zu verdienen, auf das Steuer anfällt. Und, ach ja, zum Steuernzahlen.

So ähnlich läuft es bei der Einkommensteuererklärung schon. Zwar können Freunde von Papierformularen diese bislang noch mit dem Kugelschreiber ausfüllen und dann per Post abschicken. Doch der Anteil der elektronisch übermittelten Steuererklärungen steigt. Bundesweit wird von Privatpersonen schon mehr als jede zweite Steuererklärung nicht mehr auf Papier abgegeben. 2016 waren es 21 Millionen Einkommensteuererklärungen.

Eine kostenlose Software der Finanzverwaltung (ElsterFormular) und einige kostenpflichtige Angebote kommerzieller Anbieter unterstützen beim digitalen Ausfüllen der Steuererklärung. Welche Angebote sich in der Praxis tatsächlich bewähren, zeigt unser Test. Am besten schnitt dabei die Software Wiso Steuer Sparbuch ab (siehe folgende Seiten).

Steuersoftware 2017

Die Tipps machen den Unterschied

Während ElsterFormular Steuerzahlern nicht dabei hilft, ihre Steuerlast zu drücken – welch Wunder –, punkten die anderen Angebote genau damit. Tipps und Hinweise auf Urteile oder laufende Gerichtsverfahren zeigen, wo und wie Ausgaben abgesetzt werden können. Auch die Serie der WirtschaftsWoche zur Steuererklärung bietet solche Unterstützung (Teil 6 - für Digitalpass-Abonennten). Langfassungen aller Teile dieser Serie, etwa für Angestellte, Familien, Rentner, Mieter/Vermieter und Anleger, finden Sie unter wiwo.de/steuertipps-2017 für 7,99 Euro.

Dank der 2012 eingeführten „vorausgefüllten Steuererklärung“ bietet die elektronische Steuererklärung einen weiteren Mehrwert. Steuerzahler können nun einige Daten, etwa aus Lohnsteuerbescheinigungen, zu Beiträgen an Krankenversicherungen, für Riester-Renten-Verträge oder über erhaltene Renten, per Internet abrufen und direkt in die Steuererklärung laden. Dafür müssen sie sich auf dem offiziellen Portal www.elsteronline.de mit ihrer Steuer-Identifikationsnummer registrieren.

Übernahme der Vorjahresdaten zur Kundenbindung

Nicht nur diese, per „vorausgefüllter Steuererklärung“ geladenen Daten erleichtern die Arbeit. Ändert sich von Jahr zu Jahr wenig, erspart auch die Übernahme der Vorjahresdaten viel Zeit.

Nur versuchen die Anbieter genau mit dieser Funktion, ihre Nutzer an das einmal gewählte Programm zu binden: Die Übernahme aller Daten aus dem Vorjahr ist meist nur beim Kauf des gleichen Programms möglich. Bei einigen Programmen lassen sich von Konkurrenzprodukten überhaupt keine Daten übertragen. Empfehlenswerte Angebote erlauben zumindest, aus Konkurrenzprodukten die wichtigsten Daten über eine PDF-Version der Vorjahressteuererklärung zu laden.

Was sich 2017 für Steuerzahler ändert
Steuererklärung 2017Geringverdiener, Familien und Alleinerziehende – der Staat will sie 2017 mehr unterstützen. Deshalb werden viele staatliche Leistungen und Freibeträge erhöht. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hat einen Überblick über die Änderungen erstellt. Quelle: dpa
Der Grundbetrag steigt kontinuierlich Mit der Erhöhung zum 1. Januar 2017 ist der Grundfreibetrag in den vergangenen zehn Jahren insgesamt um mehr als 1.000 Euro gestiegen. Quelle: dpa
Grundfreibetrag steigtDer Grundfreibetrag erhöht sich zum 1. Januar 2017 um 168 Euro. Fortan dürfen Steuerzahler 8820 Euro Einkommen steuerfrei behalten. Das Doppelte steht Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern zu. Quelle: dpa
Familien mit mehr Kindern bekommen mehr GeldEtwas höher fällt das Kindergeld für kinderreiche Familien aus: Für das dritte Kind bekommen Eltern 2017 198 Euro und ab dem vierten Kind monatlich 223 Euro. Das Kindergeld bis zur Volljährigkeit gezahlt. Wenn das Kind studiert, zahlt es der Staat sogar noch bis zu seinem 25. Geburtstag. Quelle: dpa
Zwei Euro mehr Kindergeld im MonatDeutlich sparsamer als beim steuerlichen Kinderfreibetrag ist der Staat beim Kindergeld. Dieses steigt 2017 um gerade einmal um zwei Euro pro Kind und Monat. Für die ersten beiden Kinder gibt es im kommenden Jahr jeweils 192 Euro im Monat. Quelle: dpa
Kinderfreibetrag erhöht sichNicht nur der Grund- auch der Kinderfreibetrag erhöht sich 2017 von 4.608 Euro auf 4.716 Euro für verheiratete Eltern und für eingetragene Lebenspartner mit Kind. Hinzu kommen 2.640 Euro Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Das ergibt insgesamt einen Freibetrag von 7.356 Euro pro Kind. Quelle: dpa
Was kalte Progression istVon „kalter Progression” spricht man, wenn eine Gehaltserhöhung zwar die Inflation ausgleicht, aber der Arbeitnehmer durch sie in einen höheren Steuertarif rutscht. Das Zusammenspiel der Inflation mit dem höheren Steuertarif sorgt dafür, dass der Arbeitnehmer nach der Gehaltserhöhung real weniger in der Tasche haben kann als vorher. Quelle: Fotolia

Neben den auf dem Computer zu installierenden Steuer-Programmen gibt es mittlerweile einige Angebote, die sich direkt über den Internetbrowser aufrufen lassen, etwa Smartsteuer und Lohnsteuer Kompakt. Nutzer des Wiso Steuer Sparbuchs können ihre Steuererklärung ergänzend zur Software vom Tablet oder Browser aus bearbeiten, etwa, wenn ihnen unterwegs etwas einfällt.

Alle digitalen Steuerhelfer prüfen die Eingaben nicht nur auf Plausibilität, etwa um eine vergessene Tausender-Stelle zu erkennen, sondern berechnen auch ständig die zu erwartende Steuererstattung. Das steigert die Motivation. Laut Daten des Statistischen Bundesamtes dürfen Steuerzahler, die nur Lohn- und Kapitaleinkünfte haben, im Schnitt 674 Euro Steuererstattung erwarten. 87 Prozent bekommen Geld zurück.

Acht digitale Steuer-Helfer im Praxistest

Im Vergleich sind die Ausgaben für eine gute Steuersoftware leicht verschmerzbar. Sie liegen zwischen 10 und 25 Euro – und sind steuerlich absetzbar. Zwar können private Steuerberatungskosten seit 2006 nicht mehr steuerlich abgezogen werden. Doch wenn zum Beispiel auch die Höhe der Einkünfte mit der Software ermittelt wird, zählen die dafür entstandenen Kosten als Werbungskosten. In der Regel werden die Ausgaben daher gemischt, also teils beruflich, teils privat, verursacht sein. Ausgaben bis 100 Euro dürfen zur Vereinfachung dann trotzdem komplett abgesetzt werden.

Im Download günstiger

Interessenten können Steuersoftware im Internet günstiger herunterladen, als wenn sie diese auf CD-ROM samt Verpackung kaufen. Die genannten Preise, die meist deutlich unter den Herstellerangaben liegen, beziehen sich auf solche Angebote. Bei der zu installierenden Software können nach dem Kauf – innerhalb bestimmter Grenzen – mehrere Steuererklärungen erstellt werden. Bei den browserbasierten Angeboten fallen die Kosten pro Steuererklärung an, Zusatzdienste (etwa die Überprüfung des Steuerbescheids und Hilfe bei einem möglichen Einspruch) kosten dort ebenfalls meist extra.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?

In unserem Praxistest auf den folgenden Seiten zeigt sich, was die digitalen Helfer wirklich leisten.

Elster - Für Unerschrockene

Der Purist unter den Steuerhelfern: Die kostenlose Software der Finanzverwaltung ist schnell heruntergeladen und installiert, ein Pluspunkt. Sie bietet eine digitale Nutzung der Papierformulare und sieht genau so aus. Vorjahresdaten lassen sich übernehmen. Dank „vorausgefüllter Steuererklärung“ können auch aktuelle Daten, etwa aus der Lohnsteuerbescheinigung, direkt geladen werden. ElsterFormular zeigt rechts neben der Eingabe Erläuterungen an. Mehr Unterstützung, wie spezielle Steuertipps, gibt es aber nicht. Wie ein berufliches Arbeitsmittel abgeschrieben werden muss, müssen Nutzer etwa selbst herausfinden. Wer Steuerformulare abschreckend findet, der wird auch mit ElsterFormular nicht glücklich.

Preis: kostenlos
Fazit: Durchaus nützlich, aber nicht hilfreich, sobald Fragen aufkommen. Steuertipps fehlen komplett.

Teure Fehler bei der Steuererklärung
Steuerfehler Nummer 1: Ausgaben vergessenBeiträge zum Beispiel für die Riester- oder Rürup-Rente können Arbeitnehmer von der Steuer absetzen. Weil genau das beim Abschluss dieser Verträge meist als Verkaufsargument genannt wird, ist es vielen Bürgern bekannt – aber nicht unbedingt bewusst. „Aus der Praxis wissen wir, dass Steuerzahler oft vergessen, ihre Riester- und Rürup-Kosten in der Steuererklärung anzugeben“, so die Experten des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Sie haben sieben Fehler zusammengestellt, durch die sich Steuerpflichtige Rückzahlungen häufig entgehen lassen. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 2: Rechnungen bar zahlenHandwerker, Putzfrauen oder auch Au-pairs haben gemeinsam, dass man die Kosten in vielen Fällen von der Steuer absetzen kann - entweder als sogenannte Handwerkerleistung oder als haushaltsnahe Dienstleistung. Eine weitere Gemeinsamkeit ist, dass Steuerzahler voll auf den Kosten sitzen bleiben, wenn sie das Geld bar bezahlen. Da hilft es auch nichts, die Rechnungen aufzuheben. Ohne Kontonachweis keine Steuervorteile. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 3: Hintertür zuschlagen und außergewöhnliche Belastungen nicht angebenDer Bundesfinanzhof (BFH) hat Ende 2015 in Bezug auf außergewöhnliche Belastungen entschieden, dass die Regel zur zumutbaren Eigenbelastung nicht zu beanstanden ist. Deshalb gilt weiterhin: Nur die Krankheits-, Pflegeheim- oder Scheidungskosten, die über der eigenen zumutbaren Belastungsgrenze liegen, kann man absetzen. Für diesen zumutbaren Eigenanteil hat der BFH aber im Januar 2017 eine neue Berechnungsregelung festgelegt. Die Richter gaben den Finanzämtern vor, dass künftig schrittweise die Prozentwerte je nach Einkommenshöhe angesetzt werden müssten (VI R 75/14). So seien von den ersten 15.340 Euro nur zwei Prozent aufzubringen (306,80 Euro), von den nächsten 35.790 Euro drei Prozent (1073,70 Euro) und erst darüber vier Prozent. Im Ergebnis sinkt die zumutbare Eigenbelastung gegenüber der alten Regelung. Viele Bürger sammeln gar nicht erst die Belege für das Zahnimplantat oder die Brille, weil sie denken, dass sie mit den Kosten sowieso nicht über die Zumutbarkeitsgrenze kommen. Aber es gibt noch eine Hintertür: Stehen außergewöhnliche Belastungen an, sollten Steuerzahler versuchen, sie in einem Kalenderjahr zu bündeln, um die Zumutbarkeitsgrenze sicher zu überschreiten. Quelle: IMAGO
Steuerfehler Nummer 4: Mietvertrag mit Angehörigen nicht wasserdicht gestaltenVermietungen unter Verwandten sind nicht ungewöhnlich. Der Mieter bekommt eine Immobilie zum günstigen Preis, der Vermieter kann – trotz geringerer Miete – seine Kosten für das Objekt voll absetzen. Das geht aber nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens, die monatliche Miete beträgt mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete. Das heißt so viel wie: Zu günstig geht nicht. Zweitens … Quelle: IMAGO
… muss die Durchführung des Mietvertrags einem Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet: Die Miete wird überwiesen und nicht bar ausgezahlt, sie wird außerdem pünktlich überwiesen, es gibt eine jährliche Nebenkostenabrechnung und ähnliches mehr. Quelle: dpa
Steuerfehler Nummer 5: Einträge vertauschenSie haben eine Fortbildung selbst bezahlt, die Kosten dafür aber nicht bei Weiterbildung sondern bei allgemeinen Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben? Oder Sie haben Handwerkerleistungen bei den außergewöhnlichen Belastungen eingetragen? So etwas passiert Laien immer wieder. Das Finanzamt streicht dann zwar die geltend gemachten Kosten aus den falschen Zeilen raus, trägt sie aber nicht in die richtigen ein. Die Rückzahlung, die Ihnen zustehen würde, bleibt einfach aus. Quelle: dpa
Steuerfehler Nummer 6: Fristen verstreichen lassenDas Finanzamt schickt Ihnen den Steuerbescheid und Sie sind froh, dass Sie keine Steuern nachzahlen müssen? Oder Sie bekommen eine Rückzahlung, die aber geringer ausfällt als von Ihnen erwartet? Die meisten unternehmen in solchen Fällen nichts. Das könnte allerdings ein teurer Fehler sein. Denn vier Wochen nach dem Bescheid verstreicht die Einspruchsfrist. So lange können Sie den Bescheid genauer unter die Lupe nehmen oder einen Profi engagieren, der nachträglich für Sie gegenüber dem Finanzamt eintritt und etwaige Fehler behebt. Quelle: Handelsblatt Online

Lohnsteuer Kompakt - Für Alternative

Kleiner Anbieter schlägt sich tapfer: Das browserbasierte Angebot Lohnsteuer Kompakt stammt nicht von einem der drei Anbieter, die den Markt dominieren (Buhl Data, Haufe-Lexware, Akademische Arbeitsgemeinschaft [Wolters Kluwer]), sondern von der inhabergeführten Berliner Forium GmbH. Lohnsteuer Kompakt unterstützt Nutzer mittlerweile recht gut, viele Erklär-Hinweise sind umfassend und hilfreich. Die Übernahme von Vorjahresdaten ist auch von der Konkurrenz möglich, bei Nutzung der „vorausgefüllten Steuererklärung“ unterstützt der Service ebenfalls. An ein paar Stellen, etwa bei der Abschreibung von teureren Arbeitsmitteln, wie einem Computer, wären automatische Berechnungshilfen sinnvoll.

Preis: ab 19,99 Euro
Fazit: Umfassende Unterstützung, gut nutzbar. Ohne besondere Rabatte (etwa über Groupon) aber recht teuer.

Smartsteuer, Taxman, Tchibo Steuer

Smartsteuer - Für Schnellstarter

Wahre Schönheit braucht Tiefgang: Keine Installation, kein Laden von Updates – der Start in die Steuererklärung klappt mit der browserbasierten Smartsteuer schnell. Auch die Dateneingabe ist übersichtlich, ein Themenmenü links sorgt für Orientierung. Grundsätzliche Erläuterungen während der Datenabfrage sind verständlich und informativ, etwa bei den Vorsorgeausgaben. Die ergänzend verlinkten Fragen und Antworten aus einem Internetforum hingegen helfen oft nicht weiter. Während der Datenabfrage ist meist kein Scrollen nötig, es geht Klick für Klick voran – die Ladezeiten bremsen etwas. Große Schwäche bleibt, dass Vorjahresdaten nur intern, nicht aus anderen Programmen übernommen werden können.

Preis: ab 10,40 Euro
Fazit: Optisch klasse, noch etwas Nachholbedarf bei der Unterstützung mit Tipps und Verständnishinweisen.

Checkliste: Diese Belege helfen Steuern sparen

Taxman - Für Ordnungsliebende

Etwas zu viel Mut zum Verzicht: Im Vergleich zu anderen Programmen ist Taxman optisch eine Wohltat: Dezente Farben, extrem übersichtliche Darstellung, gute Nutzerführung. Das Programm verzichtet auf überflüssige Schnörkel, setzt gut gemachte Erklär-Videos mit Bedacht ein. Das hat System: Taxman fragt nicht nur ab, welche Themen relevant sind, sondern auch, welche Unterthemen dann beim Nutzer vorkommen. Das kürzt ab. Das Programm wäre spitze, wenn es nicht auch auf einige wichtige Extras verzichten würde: Die Übernahme von Vorjahresdaten aus Konkurrenzprodukten oder die Unterstützung bei der Anmeldung zur „vorausgefüllten Steuererklärung“ etwa. Das ist etwas viel Verzicht.

Preis: ab 17,99 Euro
Fazit: Schön anzusehen, gut zu nutzen, nur fehlen ein paar nützliche Extras. Das reicht nicht für einen Spitzenplatz.

Stationen der Steuererklärung im Finanzamt
Finanzamt Köln-Süd Quelle: Frank Beer für WirtschaftsWoche
Briefkasten Finanzamt Köln-Süd Quelle: Frank Beer für WirtschaftsWoche
Helga Esser, Leiterin der Poststelle Finanzamt Köln-Süd Quelle: Frank Beer für WirtschaftsWoche
Helga Esser Quelle: Frank Beer für WirtschaftsWoche
Helga Esser Quelle: Frank Beer für WirtschaftsWoche
Bürgerbüro Quelle: Frank Beer für WirtschaftsWoche
Helena Focht Quelle: Frank Beer für WirtschaftsWoche

Tchibo Steuer - Für Minimalisten

Leistet genau das, was es muss: Die Software der Kaffeeröster-Kette Tchibo ist eine Basisversion des Herstellers der SteuerSparErklärung (Akademische Arbeitsgemeinschaft). Die Optik ist minimalistisch, aber übersichtlich, die Sprache manchmal sperrig – so heißt es statt „Programm“ dann etwa „Programm-Modul“. Vorjahresdaten lassen sich nur aus dieser Software, nicht aus der teureren SteuerSparErklärung oder Konkurrenzprodukten übernehmen. Ansonsten ist die Software aber gut zu gebrauchen: Die Hinweise und Tipps bei der Eingabe sind hilfreich, selbst den Steuerbescheid überprüft das Programm und hilft Nutzern ein wenig bei Einsprüchen. Große Extras abseits der Kernfunktionen fehlen hier jedoch.

Preis: 9,99 Euro
Fazit: Durchaus hilfreich, aber im direkten Vergleich der preisgünstigen Angebote hat Tax die Nase vorn.

Steuersparerklärung, Tax, Wiso Steuer Sparbuch

SteuerSparErklärung - Für Zielstrebige

Behält die Trümpfe in der Hinterhand: Aufgeräumte Optik, klare Nutzerführung: Die SteuerSparErklärung hat alles, was eine gute Software ausmacht. Die Erläuterungen zur Dateneingabe sind meist sehr gut. Bei den eingeblendeten Tipps und Hinweisen auf Gerichtsverfahren zeigen andere Programme, wie das Wiso Steuer Sparbuch, aber mehr an. Im direkten Vergleich haben Nutzer bei der SteuerSparErklärung daher eher die Sorge, etwas zu übersehen, und müssen häufiger selbst suchen. Dafür kommen sie schneller voran. Vor allem für informierte Nutzer ist das vorteilhaft. Die Übernahme von Vorjahresdaten ist kein Problem, auch bei der Nutzung der „vorausgefüllten Steuererklärung“ gibt es gute Unterstützung.

Preis: ab 24,90 Euro
Fazit: Hält sich stärker zurück als die Konkurrenz. Wer sich schon ein wenig auskennt, kommt damit aber bestens klar.

Darum scheitern die Deutschen an der Steuererklärung
Die UmfrageWas wissen die Deutschen über Steuern und die Steuererklärung? Dieser Frage wollte der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) nachgehen und beauftragte das Forschungsinstitut Forsa mit einer repräsentativen Umfrage. Insgesamt 1002 Angestellte und 501 Rentner nahmen teil. Die Ergebnisse sind zum Teil erschreckend. Quelle: dpa
Zwei Typen von FragenInsgesamt mussten die Befragten neun Wissensfragen beantworten. Sieben davon bewerten die VLH-Steuerexperten als leicht, diese waren mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten. Gefragt wurde zum Beispiel, ob Fahrtkosten, die Kosten für eine Tagesmutter, Ausgaben für Medikamente oder die Rechnung für den Reifenwechsel absetzbar sind. Hier lag die Mehrzahl der Befragten noch richtig. Quelle: dpa
Mehr AntwortmöglichkeitenFür die beiden anderen Fragen brauchte es handfestes Faktenwissen. Hier gab es nicht nur zwei, sondern mehrere Antwortmöglichkeiten. Gefragt wurde nach der Höhe des Grundfreibetrags und dem maximalen Wert absetzbarer Werbungskosten. „Je mehr Antwortmöglichkeiten es gab, desto weniger Befragte lagen richtig“, sagt der Vorstandsvorsitzende der VLH, Jörg Strötzel. Das bestätige die Vermutung, dass viele schon bei leichten Fragen zur Einkommensteuer ins Schwimmen kommen. „Geht es dann um belastbares Faktenwissen, tun sich die meisten sehr schwer“, so Strötzel. Quelle: dpa
Welche Kosten sind absetzbar?Die Frage: „Es gibt diverse Kosten, die man steuerlich geltend machen kann. Welche der folgenden Kosten kann man von der Steuer absetzen? Tagesmutter, Putzfrau, Anzug fürs Büro, Medikamente, Reifenwechsel am Auto.“ 63 Prozent der abhängig Beschäftigten wissen, dass die Kosten für eine Tagesmutter von der Steuer abgesetzt werden können. 56 Prozent wissen dies von den Kosten für Medikamente, 48 Prozent von den Kosten für eine Putzfrau. Quelle: ZB
Das ist nicht absetzbar42 Prozent der Befragten glauben, dass auch die Kosten für Anzüge für das Büro steuerlich absetzbar sind und immerhin fünf Prozent glauben, dass auch die Kosten für einen Reifenwechsel am Auto von der Steuer abgesetzt werden können. Das stimmt jedoch nicht. Quelle: dpa
Fahrtkosten zur ArbeitÜber die Absetzbarkeit von Fahrtkosten weiß die Mehrheit (88 Prozent) der abhängig Beschäftigten Bescheid. Die jüngeren Befragten (unter 35 Jahren) wissen etwas seltener als der Durchschnitt, dass man Fahrtkosten von der Steuer absetzen kann. Quelle: dpa
Jährlicher GrundfreibetragNur 11 Prozent der abhängig Beschäftigten wissen die ungefähre Höhe des jährlichen steuerlichen Grundfreibetrags korrekt einzuschätzen (für 2014 lag er für Ledige bei 8354 Euro). 52 Prozent wissen nicht, wie hoch der steuerliche Grundfreibetrag ist oder was ein Grundfreibetrag überhaupt ist. Ein Fünftel (19 Prozent) der Befragten denkt, dass nur weniger als 3000 Euro pro Jahr steuerfrei sind. Quelle: dpa

Tax - Für Sparfüchse

Wertvolle Hilfe zum kleinen Preis: Der preisgünstigere Steuer-Software-Ableger aus dem Hause Buhl kommt nur optisch zurückhaltend daher. Der vorgeschaltete „Lotse“ fragt relevante Themen ab und verkürzt die Eingabezeit. Während der Eingabe werden sehr gute Erklärungen und Hinweise auf Urteile sowie laufende Verfahren eingeblendet. 25 Erklär-Videos und rund 250 Musterschreiben runden die Hilfe ab. Leichte Abzüge gibt es für einen Schnitzer in Erklärungen zu einem Musterbrief (nachträglicher Antrag auf Günstigerprüfung), der auch beim Wiso Steuer Sparbuch vorkommt: Dort steht, um den Antrag zu stellen, müsse „ein grobes Verschulden Ihrerseits vorliegen“. Ein solches darf es aber gerade nicht geben.

Preis: ab 9,49 Euro
Fazit: In nicht besonders komplexen Fällen reicht Tax locker aus – bestes Preis-Leistungs-Verhältnis.

Testsieger: Wiso Steuer Sparbuch - Für Ratsuchende

Viel Kompetenz an Ihrer Seite: Das Wiso Steuer Sparbuch nimmt Nutzer stark an die Hand. Sie bekommen zahlreiche gute Erklärungen und Tipps sowie rund 250 Musterschreiben und etwa 150 Erklärvideos. So bleibt kaum eine Frage offen. Dass sich in den Erläuterungen zu einem Musterschreiben der gleiche Fehler wie bei Tax eingeschlichen hat (siehe rechts), sorgt nur für leichte Abzüge. Wer Bescheid weiß und schnell fertig werden will, fühlt sich manchmal ausgebremst. Doch das ist nicht die Regel. Alle anderen Nutzer haben einen kompetenten Experten an ihrer Seite. Die Datenübernahme aus dem Vorjahr klappt gut. Nutzer können die Steuererklärung nicht nur mit der Software, sondern auch vom Browser oder Tablet aus bearbeiten. Top!

Preis: ab 20,90 Euro
Fazit: Gute Unterstützung, komfortable Bedienung: Der Testsieger führt nicht am schnellsten, aber sehr sicher ans Ziel.

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